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Software für das Jugendamt
Stadt Würselen · Würselen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Das Jugendamt hat im Rahmen einer umfangreichen Markterkundung und Begleitung durch einen externen Berater - aufgrund zahlreicher Vorteile - für die Produkte von Prosoz Herten entschieden, nicht zuletzt, da es sich hierbei um die Weiterentwicklung der bereits eingesetzten Software handelt. Inzwischen gibt es seitens Prosoz Herten ein neues noch nicht auf dem Markt befindliches Produkt, welches vielseitige Möglichkeiten eröffnet, die nötigen Handlungsschritte und Schnittstellen zu bedienen. Die Stadt Würselen hat die Möglichkeit Pilotkunde zu werden und so maßgeblich an der Weiterentwicklung der Software – auch auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten - beteiligt zu werden. Im Gegenzug erfährt der Hersteller durch die eingebrachte Praxiserfahrung und Anwendernutzung Unterstützung und Vorteile, welche sich auch in der Preisgestaltung für die Stadt Würselen widerspiegeln. Die Weiterentwicklung der Software ist ausschließlich durch den Entwickler, also dem Hersteller, hier Prosoz Herten, möglich, so dass hier der Tatbestand des technischen Alleinstellungsmerkmals gegeben ist und die Vergabe ausschließlich an den Hersteller möglich ist.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Stadt Würselen beabsichtigt, eine neue Software für das Jugendamt zu beschaffen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablaufeiner Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geschätzter Wert 392.000 €1 Veröffentlichung
- 20.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
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