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EUSST Secure Network Study
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Diese Studie soll die zukünftige Umsetzung eines sicheren Netzwerks auf EU SST-Ebene vorbereiten, um Operation Centres für den operativen Austausch von Verschlusssachen und Informationen miteinander zu verbinden. Für die Zwecke dieser Studie werden Hardware- und Softwarelösungen analysiert. Die Studie soll auch die Auswirkungen des sicheren Netzwerks auf die Bereitstellung von Diensten bewerten. Dies umfasst unter anderem technische und sicherheitsrelevante Aspekte, da alle OCs, insbesondere die Service-OCs, über ein sicheres Netzwerk verbunden werden müssen. Insbesondere müssen die unterschiedlichen technischen und sicherheitsrelevanten Einschränkungen aller Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Am Ende der Studie, die für Mitte 2025 geplant ist, soll ein klares Bild davon entstehen, was technisch erforderlich ist, um ein akkreditiertes sicheres Netzwerk auf EU SST-Ebene für den internen Austausch von Verschlusssachen und Informationen innerhalb der EU SST-Partnerschaft gemäß den Allgemeinen Sicherheitsanforderungen (GSR) [RD-3] und den Richtlinien für die Sicherheitseinstufung [RD-4] zu implementieren. Der Vertrag mit dem Auftragnehmer beginnt unmittelbar mit dem Datum der Unterzeichnung und wird nach der vollständigen Überprüfung und Validierung aller Leistungen im Juli 2025 abgeschlossen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das DLR sucht eine Forschungs- und Entwicklungsleistung zur Implementierung eines sicheren Netzes auf EUSST-Ebene.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das nicht offene Verfahren gemäß § 11 Abs. 1 VSVgV ist ein mehrstufiges Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb: 1. Teilnahmewettbewerb Zunächst werden die Unternehmen mit dem Teilnahmeformular aufgefordert, einen Teilnahmeantrag abzugeben. Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, geeignete und nicht auszuschließende Bewerber auszuwählen. Sämtliche Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen und für die keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erbringen Bieter den Nachweis für die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen nicht, werden sie im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens, nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 2. Angebotsphase Die geeigneten Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, werden sodann aufgefordert, ein verbindliches Angebot abzugeben. Eine darüber hinausgehende Begrenzung des Bewerberkreies erfolgt nicht. Mit dem Bieter, der anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot offeriert, wird der Vertrag abgeschlossen. Verhandlungen über den Angebotsinhalt sind ausgeschlossen. Anträge auf Teilnahme und Angebote sind eletronisch in Textform einzureichen.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalbeiner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 460.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 14.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 17.09.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 196 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GMV GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 26 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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