AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EUSST Secure Network Study
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln
- Veröffentlicht
- 13.09.2024
- Frist (Submission)
- 14.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 75121000 — Öffentliche Verwaltung
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 460.000 €
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
Beschreibung
Diese Studie soll die zukünftige Umsetzung eines sicheren Netzwerks auf EU SST-Ebene vorbereiten, um Operation Centres für den operativen Austausch von Verschlusssachen und Informationen miteinander zu verbinden. Für die Zwecke dieser Studie werden Hardware- und Softwarelösungen analysiert. Die Studie soll auch die Auswirkungen des sicheren Netzwerks auf die Bereitstellung von Diensten bewerten. Dies umfasst unter anderem technische und sicherheitsrelevante Aspekte, da alle OCs, insbesondere die Service-OCs, über ein sicheres Netzwerk verbunden werden müssen. Insbesondere müssen die unterschiedlichen technischen und sicherheitsrelevanten Einschränkungen aller Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Am Ende der Studie, die für Mitte 2025 geplant ist, soll ein klares Bild davon entstehen, was technisch erforderlich ist, um ein akkreditiertes sicheres Netzwerk auf EU SST-Ebene für den internen Austausch von Verschlusssachen und Informationen innerhalb der EU SST-Partnerschaft gemäß den Allgemeinen Sicherheitsanforderungen (GSR) [RD-3] und den Richtlinien für die Sicherheitseinstufung [RD-4] zu implementieren. Der Vertrag mit dem Auftragnehmer beginnt unmittelbar mit dem Datum der Unterzeichnung und wird nach der vollständigen Überprüfung und Validierung aller Leistungen im Juli 2025 abgeschlossen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2024
- Ende
- 30.06.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bunde, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.