Die zu beauftragenden Dienstleistungen sehen vor, dass der obsiegende Bieter eine kontinuierliche Erhebung und monatliche Analyse des Konsument*innenverhaltens im Kino- und Home-Video-Markt im Kontext des Home-Entertainment-Marktes übernimmt. Die Datenerhebung kann als Panelbefragung konzipiert werden. Auch eine alternative Form der Datenerhebung ist möglich unter der Voraussetzung, dass alle benötigten Kennzahlen in ihrer benötigten Tiefe und Umfang abgedeckt werden können. Generell sollte eine Vergleichbarkeit mit den bestehenden Daten mindestens für die vergangenen fünf Jahre gewährleistet werden, z. B. durch Kalibrierung der Daten der vergangenen Jahre. Dies betrifft alle durch die FFA veröffentlichten Studien zum Konsument*innenverhalten im Kino- und Home-Video-Markt. Auch bei einer Änderung z. B. der Erhebungsmethode oder Grundgesamtheit ist die Vergleichbarkeit zu gewähren. Grundgesamtheit ist die in Deutschland lebende Bevölkerung. Für die Einbeziehung der nicht deutschsprachigen Bevölkerung sowie Jugendlicher und Kinder sollen entsprechende Vorschläge unterbreitet werden, wie diese in die Grundgesamtheit integriert werden können. Die Repräsentativität der Stichprobenziehung hinsichtlich der Kriterien Alter, Geschlecht, Region, Ortsgröße, Haushaltsgröße, Kinder im Haushalt und Internetnutzung wird vorausgesetzt. Die Erhebungsform soll die Möglichkeit gewährleisten, zusätzliche Einfragen oder Studien zu platzieren bzw. soll eine entsprechende Möglichkeit für zusätzliche Studien aufgezeigt werden. Konkret soll als optional bereits die Durchführung einer Studie entsprechend der FFA-Veröffentlichung aus dem Jahr 2023 „All Eyes on Audiences“ kalkuliert werden hinsichtlich des quantitativen Teils der Studie. Darüber hinaus soll die Möglichkeit gegeben sein, auf Basis der erhobenen Daten eine Prognose über die Umsatzentwicklung der kommenden sieben Jahre jeweils für Kino, digitale Transaktion in Form des Kaufens (EST) und Leihens (TVoD) zu erstellen. Als Referenz s
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Die Ausschreibung betrifft die kontinuierliche Erhebung und Analyse des Konsumentenverhaltens im SVOD-, Kino- und Home-Video-Markt.
Gefordert sind repräsentative Datenerhebung, Vergleichbarkeit mit Vorjahresdaten, Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und die Möglichkeit für zusätzliche Studien sowie Umsatzprognosen. Die Berichterstattung erfolgt elektronisch mit Marktberichten und Datensätzen, optional auch über ein interaktives Web-Dashboard.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
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Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
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Referenzen
„Generell sollte eine Vergleichbarkeit mit den bestehenden Daten mindestens für die vergangenen fünf Jahre gewährleistet werden“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Als Referenz sei hier auf die FFA-Veröffentlichung „Evaluierungsbericht zur Entwicklung des FFA-Abgabeaufkommens“ aus dem Jahr 2022 verwiesen.“
Historischer Durchschnitt aus 84.109 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen92%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.845 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Filmfördeurngsanstalt, Berlin
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: