Vergeben Facility Management & Gebäudetechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 5 Lose

Winterdienst Gehwege inkl. Bushaltestellen

Gemeinde Schönefeld · Schönefeld · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 5 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Schönefeld
    🏆 TGL Dienstleistungen GmbH · Berlin
  • Los 2 Vergeben
    Großziethen
    🏆 TGL Dienstleistungen GmbH · Berlin
  • Los 3 Vergeben
    Waßmannsdorf und Selchow
    🏆 TGL Dienstleistungen GmbH · Berlin
  • Los 4 Vergeben
    Waltersdorf
    🏆 Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH u. Co. KG · Berlin
  • Los 5 Vergeben
    Rotberg / Kiekebusch
    🏆 Weiß-Grün Garten-u. Landschaftsbau Inh. Güler Erdogan · Berlin
Auftragnehmer (3)
  • TGL Dienstleistungen GmbH · Berlin
  • Weiß-Grün Garten-u. Landschaftsbau Inh. Güler Erdogan · Berlin
  • Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH u. Co. KG · Berlin
Eingegangene Angebote 8
Zuschlagsdatum 02.09.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 3 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Auftragsgegenstand ist die Schneeräumung und Glättebekämpfung auf Gehwegen, Radwegen, Schulwegen und Bushaltestellen.
  • Die Leistung ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit während der Wintermonate erforderlich.
  • Die genauen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Gemäß § 49a Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) ist die Gemeinde Schönefeld zur Schneeräumung und Glättebekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verpflichtet. Ziel ist die sichere Nutzung von Geh- und Radwegen, Schulwegen sowie Bushaltestellen im Gemeindegebiet während der Wintermonate zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen. Die Leistungen umfassen das maschinelle und manuelle Räumen von Schnee sowie das Abstumpfen (Streuen) bei winterlicher Witterung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen.

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📅 Laufzeit endet am 15.04.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 80 Pkt.

    Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"

  • Preis 16 Pkt.
    Qualität

    10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl wird mit der angegebenen Gewichtung (80%) multipliziert (max. 800 Punkte).

  • Reaktionszeit 4 Pkt.
    Qualität

    Abgefragt wird der Zeitraum in welchem der Bietende bei Abruf am Vorhaben sein kann und praktische Tätigkeiten ausführen kann. Notwendige Materiallieferzeiten bleiben unberührt. Für die Angebotswertung können maximal 10 Punkte erreicht werden, welche sich aus der Addition der unten be-nannten Unterkriterien ergeben. Durch Multiplikation der erreichten Punkte mit der Gewichtung (20 %) ergeben sich die gewichteten Leistungspunkte (max. 200 Punkte).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 31 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (3) TGL Dienstleistungen GmbH · Weiß-Grün Garten-u. Landschaftsbau Inh. Güler Erdogan · Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH u. Co. KG

    1 Veröffentlichung

    • 03.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 903 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 217.500 €
Median 420.368 €
Oberes Quartil 645.438 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 2026_055
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Gemeinde Schönefeld
Standort Schönefeld, Brandenburg
Veröffentlicht 03.09.2026
CPV-Code 90620000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Angebote 8
starker Wettbewerb (Ø 6,0 in der Branche)
Lose 5
Erfüllungsort Dahme-Spreewald
Laufzeit 01.11.2026 – 15.04.2027
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 52.000 – 215.768 €

Bieter (3)
TGL Dienstleistungen GmbH · Berlin Weiß-Grün Garten-u. Landschaftsbau Inh. Güler Erdogan · Berlin Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH u. Co. KG · Berlin

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (3) (?)
  • TGL Dienstleistungen GmbH
  • Weiß-Grün Garten-u. Landschaftsbau Inh. Güler Erdogan
  • Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH u. Co. KG
Vertrag 02.09.2026

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 312.212 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 20.428 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 51%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 04.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: