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Winterdienst Gehwege inkl. Bushaltestellen
Gemeinde Schönefeld · Schönefeld · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 03.08.2026, 10:00 Uhr (noch 8 Tage)
Beschreibung
Gemäß § 49a Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) ist die Gemeinde Schönefeld zur Schneeräumung und Glättebekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verpflichtet. Ziel ist die sichere Nutzung von Geh- und Radwegen, Schulwegen sowie Bushaltestellen im Gemeindegebiet während der Wintermonate zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen. Die Leistungen umfassen das maschinelle und manuelle Räumen von Schnee sowie das Abstumpfen (Streuen) bei winterlicher Witterung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang ist die maschinelle und manuelle Schneeräumung sowie die Glättebekämpfung auf Gehwegen, Radwegen und Bushaltestellen.
- Ziel ist die Gewährleistung der sicheren Nutzung öffentlicher Wege während der Wintermonate.
- Die genauen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Die Gemeinde Schönefeld sucht Dienstleister für den Winterdienst auf Gehwegen, Radwegen und Bushaltestellen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis einer Registereintragung (Handelsregister/Handwerksrolle/IHK/Gewerbeanmeldung) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Registereintragung
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
A2_Leistungsverzeichnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
A3 - Anlage Einsatztechnik (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
csx 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung (Russland-Bezug) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung/Nachweis des Zeitraums, in welchem der Bieter bei Abruf am Vorhaben sein kann und praktische Tätigkeiten ausführen kann, siehe VHB FB 227 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB 124 - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB 221 - Preisermittlung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB 248 - Verwendung Holzprodukte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB FB - Angebotsschreiben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Referenzen
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben zu Arbeitskräften entsprechend dem VHB FB Eigenerklärung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Angaben zu Arbeitskräften
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Nachunternehmer-Anteil
VHB FB 235 - Verzeichnis Leistungen, Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 811 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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