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L1140 Neubau Westrandstraße und Neckarbrücke Remseck
Stadt Remseck am Neckar · Remseck · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenL1140 Neubau Westrandstraße und Neckarbrücke Remseck🏆 roosplan · Backnang
- roosplan · Backnang Kleinstunternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Stadt Remseck am Neckar liegt nordöstlich der Stadtgrenze von Stuttgart im Land Baden-Württemberg und gehört zum Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim innerhalb des Oberzentrums Stuttgart und zur Metropolregion Stuttgart. Remseck am Neckar ist mit rund 26.000 Einwohnern große Kreisstadt. Die Maßnahme „Westrandstraße Remseck am Neckar“ befindet sich im Ortsteil Neckarrems, am westlichen Ortsrand vom Ortsteil Neckargröningen und östlich vom Ortsteil Aldingen. Sie liegt im Bereich des Landesstraßennetzes mit regionaler Verbindungsfunktion entlang den zwei Hauptrichtungen: 1. L1140/L1142 zwischen dem Mittelzentrum Waiblingen und dem Mittelzentrum Ludwigsburg und 2. L1100 zwischen Stuttgart (Mühlhausen) und Marbach am Neckar. Beide Hauptrichtungen sind durch eine hohe Verkehrsnachfrage geprägt. Im Bereich der Neckarquerung bei Neckargröningen bündelt sich der Verkehr und es überlagern sich sowohl innerörtliche Verkehre als auch Durchgangsverkehr. Die Stadt Remseck am Neckar und das Regierungspräsidium Stuttgart planen gemeinsam den Bau der Westrandstraße und Westrandbrücke im Zuge der Landesstraßen L1100, L1140, L1142 und L1197. Ziel der Planung ist es, das hohe Verkehrsaufkommen des innerörtlichen Verkehrs und des Durchgangsverkehrs besser zu bündeln und die aktuellen Stausituationen mit hohen Zeitverlusten an den bestehenden Knotenpunkten zu verringern. Dazu wird sowohl die Ausbauvariante betrachtet als auch Varianten, die eine neue Neckarbrücke vorsehen, um die bestehenden Landesstraßen und den Hauptverkehrsknoten zu entzerren und in Richtung Westen zu verschieben. Dazu wurde der Prognose-Nullfall und 6 Varianten, inklusive der Ausbauvariante betrachtet.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation und Erfahrung der Projektverantwortlichen 35 %Qualität
Die vorgesehenen Projektverantwortlichen haben anhand eines eigenen vergleichbaren Referenzprojektes die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Kosten- und Termineinhaltung. Mindestbedingung an die Qualifikation des Projektleiters: nachweislich mind. 10 Jahre aktive Projektleitungserfahrung.
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Honorar 30 %Preis
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
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Personelle Projektorganisation 20 %Qualität
Das vorgesehene Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen. Wie ist dieses Team innerhalb des Unternehmens verankert? Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern (Der AG setzt eine aktive Rolle des stellvertretenden Projektleiters im Projekt voraus). Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase. Darstellung der Integration anderer an der Planung fachliche Beteiligter + deren Darstellung der Sicherung zum ausreichenden Informationsaustauschzwischen den verschiedenen Bearbeitern im Büro und zwischen den übrigen am Projekt beteiligten Personen.
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Projekteinschätzung und Projektabwicklung 15 %Qualität
Einschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die Herangehensweise an die typischen Problemstellungen. Benennung projektspezifischer Risiken / Störungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 136 Tage nach Fristende
Auftragnehmer roosplan1 Veröffentlichung
- 05.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.508 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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