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Das Saarland - IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) · Saarbrücken · Saarland · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenWebsite Saarland.de🏆 Materna Information & Communications SE · Dortmund
- Materna Information & Communications SE · Dortmund
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) ist als Landesbehörde der zentrale IuK-Dienstleister der saarländischen Landesverwaltung. Das IT-DLZ führt Beschaffungen von Hard-, Software und Dienstleistungen für sich selbst sowie für andere Behörden oder Dienststellen des Saarlandes durch. Darüber hinaus werden Beschaffungen für behördeninterne und für behördenübergreifende Projekte durchgeführt. Das IT-DLZ beabsichtigt im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB; § 15 VgV, folgende Leistungen für die Staatskanzlei des Saarlandes zu vergeben: Es soll ein Dienstleister beauftragt werden, der den Internetauftritt Saarland.de fortführt. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung einer Softwarelösung, Migrationsleistungen, das Hosting in einem Rechenzentrum innerhalb der EU, den Betrieb der Anwendung sowie Pflege- und Supportleistungen. Bestandteil des Auftrags ist auch ein Dienstleistungskontingent für Beratung, Anpassungen und konzeptionelle Weiterentwicklung des Systems. Unter anderem ist vorgesehen, im Laufe des Vertragszeitraums das Hosting in eine Cloud zu migrieren.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
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Umsetzungskonzept 40 %Qualität
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Berufliche Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung beauftragten Personals 20 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.500.000 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Materna Information & Communications SE1 Veröffentlichung
- 05.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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