Der Bieter muss über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verfügen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung erfüllen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorliegen.
Mit dem Angebot ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Eigenerklärung zur Eignung und Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags" einzureichen, mit der das Vorliegen einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bestätigt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der Erlaubnis zu verlangen.
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Der Bieter hat zu erklären, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegt, sind Art und Umstände des Ausschlussgrundes anzugeben. Wurden Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen, sind diese ebenfalls anzugeben. Mit dem Angebot ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Eigenerklärung zur Eignung und Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags" einzureichen.
Der Bieter hat zu gewährleisten, dass die im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen sowie der auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse anwendbaren tarifvertraglichen Bestimmungen beschäftigt und vergütet werden.
Mit dem Angebot ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Eigenerklärung zur Eignung und Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags" einzureichen, mit der die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen bestätigt wird.
Bei Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind die Erklärungen gemäß dem Dokument "Eigenerklärung zur Eignung und Zuschlagskriterien für den Abschluss des Rahmenvertrags" im Teil A "Eigenerklärung zu Eignung" zu den Punkten "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB" sowie "Einhaltung der arbeits- und tarifvertraglichen Anforderungen" von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben.
Die Anforderung hinsichtlich der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG muss von dem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden, das die Arbeitnehmerüberlassung tatsächlich durchführt. Die entsprechende Erlaubnis ist von diesem Mitglied auf Verlangen nachzuweisen.
Die übrigen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich der personellen Kapazitäten und vergleichbaren Referenzen, sind durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
Bei einer Angebotsabgabe durch eine Bieter bzw- Arbeitsgemeinschaft sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die vorgesehene Aufgabenverteilung anzugeben. Insbesondere ist zu benennen, welches Mitglied die Arbeitnehmerüberlassung als Verleiher durchführt.
Zudem ist zusätzlich das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument "Erklärung zur Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.