Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb IT & Digitalisierung ⚠ Direktvergabe
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Kommunikationssystem digitaler Assisten im Gesundheitswesen

Universitätsklinikum Bonn AöR · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Beschreibung

In den OP-Bereichen des Universitätsklinikums Bonn (UKB) existiert derzeit kein einheitlich festgelegtes Kommunikationssystem. Abstimmungen erfolgen bislang überwiegend persönlich und/oder telefonisch, bei weniger zeitkritischen Prozessen auch per E?Mail. Dies wirkt sich auch auf die OP?Koordination aus, die momentan weder transparent noch elektronisch für alle Beteiligten einsehbar und nachvollziehbar ist. Zur Verbesserung von Kommunikation und Koordination im OP ist die Einführung eines digitalen Assistenten vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine umfassende digitale Lösung zur Steuerung und Optimierung perioperativer Prozesse, die sich aus einer Kombination plattformunabhängiger mobiler Anwendungen und serverbasierter Komponenten zusammensetzt. Alle klinikspezifischen Abläufe werden in einem Echtzeit?Patientenpfad erfasst und visualisiert. Auf diese Weise soll ein erheblicher Zeitgewinn bei der Koordination erzielt werden, weil telefonische Abstimmungen im OP?Management reduziert und OP?Kapazitäten damit besser genutzt werden können. Nicht im Fokus steht dabei die OP-Planung, die weiterhin ich bewährter Weise im KIS vorgenommen werden soll. Der digitale Assistent soll im Wesentlichen Kommunikation und Aufgaben automatisieren und stellt daher eine auf der bestehenden digitalen Systemlandschaft aufsetzende "Assistenzschicht" dar. Im Vorfeld der Ausschreibung wurde eine EU-weite Markterkundung durchgeführt. Des Weiteren nahmen wir Kontakt zu anderen Universitätskliniken auf und erkundigten uns nach bereits eingesetzten Lösungen in OP-Bereichen. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer, Fa. Sqior GmbH, ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die sqior medical GmbH kann auf erfolgreiche Referenzprojekte in anderen Universitätskliniken verweisen. Im Rahmen einer Markterkundung, die von einem interdisziplinären Team aus Medizinmanagement, OP-Management, Ärztlichen Mitarbeitenden und IT in Zusammenarbeit mit d

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beschaffung eines digitalen Assistenten für die OP-Kommunikation und -Koordination am Universitätsklinikum Bonn.
  • Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die sqior medical GmbH aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale.
  • Die Lösung umfasst plattformunabhängige mobile und webbasierte Anwendungen zur Prozesssteuerung, Automatisierung von Aufgaben und Integration bestehender Systeme (KIS, PDMS, RTLS).
  • Wichtige Eignungsnachweise sind erfolgreiche Referenzprojekte in anderen Universitätskliniken und die Erfüllung spezifischer technischer und funktionaler Anforderungen.
  • Der Auftraggeber betont die Notwendigkeit der Prozesssteuerung und -optimierung zur Effizienzsteigerung und die Verhinderung unsicherer Apps.

Das Universitätsklinikum Bonn beabsichtigt die Einführung eines digitalen Assistenten zur Steuerung und Optimierung perioperativer Prozesse im OP-Bereich.

Die Ausschreibung richtet sich an die sqior medical GmbH aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale und fehlenden Wettbewerbs. Gefordert ist eine umfassende digitale Lösung mit mobilen und webbasierten Anwendungen, die sich nahtlos in bestehende Kliniksysteme integriert und eine Echtzeit-Visualisierung des Patientenpfades ermöglicht.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 04.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 15 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 303.768 €
Median 654.276 €
Oberes Quartil 982.440 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 10.05.2026
Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Vergabenummer 2026-07
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Sehr komplex KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 30.04.2026
CPV-Code 48300000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Bonn

Bieter (1)
Sqior medical GmbH · München

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 32.105 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.726 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln, Köln

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Universitätsklinikum Bonn AöR · Bonn