TEI-O-B/11/260348 - S-Bahn Berlin S 21 Neubau; Vergabepaket VE 03.2 inklusive VE 02.0, Tunnel- und Trogbauwerk, Verkehrsstation S 21 Hauptbahnhof
Bezeichnung: DB Netz AG · Schönefeld · Brandenburg
Beschreibung
S-Bahn Berlin S 21 Neubau; Vergabepaket VE 03.2 inklusive VE 02.0, Tunnel und Trogbauwerk, Verkehrsstation S 21 Hauptbahnhof; Los 1
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau der S-Bahn Berlin S 21, Vergabepaket VE 03.2 inklusive VE 02.0, Tunnel- und Trogbauwerk sowie Verkehrsstation S 21 Hauptbahnhof.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
9 Veröffentlichungen
- 20.01.2026 AO 72 Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Die betreffende Leistung ist zur Sicherung des Werkerfolges notwendig. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.).
- 17.01.2026 AO 68 Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Durch die geänderte Bestandssituation unterhalb des Trägerrosts C/D1-Ost kann der AN die geschuldete Leistung gemäß HV nicht erbringen. Die betreffende Leistung ist zur Sicherung des Werkerfolges notwendig. Sie hängt unmittelbar mit den HV-Leistungen zusammen, da der Bestand, an den die in der AP verfolgte Variante anschließt, hauptvertraglich durch den AN nachgewiesen wird. .
- 13.01.2026 AO 60 Die zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den hauptvertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwieirgkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 28.08.2025 AO 63 Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Der AN ist breits mit der Herstellung des Rohbaus beauftragt. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 27.08.2025 AO 62 Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Der AN ist breits mit der Herstellung beauftragt.
- 26.08.2025 AvL 56 Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwieirgkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. aktuell
- 25.08.2025 AO 54 Änderungen von Normen, Richtlinien und Gesetzen konnten nicht vorhergesehen werden. Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdetBei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.
- 25.08.2025 AvL 55 Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwieirgkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
- 26.02.2025 Nr. 57: Das Aufmessen der freigestrahlten Bestandsbewehrung im Anschlussbereich B-Ost Süd sowie die Maße der Ober- und Unterkanten der Decken sind zu ermitteln. Bei Abweichungen der Bestandbewehrung von der ursprünglichen Planung ist die Bewehrungsplanung an den Höhen des Bestandes anzupassen. Anordnung Nr. 58: Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen. Ebenso wäre der vorgesehene Inbetriebnahmetermin gefährdet. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwieirgkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
Ähnliche Ausschreibungen
Auch relevant für
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.