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Planungsleistungen für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam, stufenweise, in 4 Losen, VOEK 422-24
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Objektplanung Lph 1-9 und Tragwerksplanung Lph 1-6 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17🏆 INROS LACKNER SE · Berlin
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Los 2 VergebenLos 2 Küchenplanung Lph 1-9 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17🏆 Profi-tabel Resultants GmbH&Co KG · Stuttgart
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Los 3 AufgehobenPlanungsleistungen für Elektrotechnik (ELT) Lph 1-9 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17
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Los 4 AufgehobenLos 4 Planungsleistung für Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen (HLS) Lph 1-9 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17
- INROS LACKNER SE · Berlin
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Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam, stufenweise, in 4 Losen, VOEK 422-24 Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen stufenweise: Los 1 Objektplanung Lph 1-9 und Tragwerksplanung Lph 1-6, Los 2 Küchenplanung Lph 1-9, Los 3 Planungsleistungen für Elektrotechnik (ELT) Lph 1-9, Los 4 Planungsleistung für Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen (HLS) Lph 1-9. zu vergeben.
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📅 Laufzeit endet am 06.11.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität-Konzept Gewichtung 70 Prozent gemäß Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien. 70 %Qualität
Qualität – „Konzept“ 70 %, maximale Punktzahl 100 (ungewichtet) Mit dem Angebot ist pro Los ein Konzept einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Die federführenden Beschäftigten (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, weiterer Projektmitarbeiter) sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb benannten, qualifizierten Beschäftigten übereinstimmen. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden. Das mit dem Angebot pro Los einzureichende Konzept muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Kriterien Los 4: Bewertet auf Grundlage des Konzepts zur Leistungserbringung siehe in der Tabelle A) bis C) Bewertung auf Grundlage des Personal- und Organisationskonzepts inklusive Organigramm siehe in der Tabelle D) max. Leistungspunkt-zahl A) Projektanalyse und Verfahrenskonzept: Analyse der Aufgabenstellung, Darstellung des Vorgehensmodells unter Einbeziehung der Planungsprozesse, Kostenverfolgung, Kommunikation und Dokumentation sowie der Definition von ggf. bestehenden Risiken. 20 Punkte B) Terminplanbasiertes Phasenkonzept: Darstellung des terminlichen Ablaufs unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs sowie in diesem Zusammenhang die Definition von ggf. entstehenden Risiken. 20 Punkte C) Konzept zu Energieeffizienzzielen: Darstellung Einfluss auf Planungsprozesse, Darstellung Grobkonzept zu Variantenuntersuchungen für die Erreichung der Energieeffiziensziele 20 Punkte D) Qualität und Plausibilität der Personalorganisation bzgl. des konkret benannten Projektteams: Berufserfahrung der Teammitglieder, Aufbau des geplanten Projektteams, Aufgabenverteilung im Team, Entscheidungsbefugnisse, Vertretungsregelung, geplante Präsenz vor Ort 40 Punkte Summe max. Punktzahl: 100 Bei der Wertung der Konzepte (Kriterien A)-D)) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet. Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte. Bewertung: sehr gut Anwendung bei Bst. A)-C) 17 - 20 Punkte Anwendung bei Bst. D) 35 - 40 Punkte Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich). gut Anwendung bei bei Bst. A)-C) 14 - 16 Punkte Anwendung bei Bst. D) 29 - 34 Punkte Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). befriedigend Anwendung bei Bst. A)-C) 11 - 13 Punkte Anwendung bei Bst. D) 23 - 28 Punkte Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt. Es bestehen mehrere offene Fragen. (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben) ausreichend: Anwendung bei Bst. A)-C) 6 - 10 Punkte Anwendung bei Bst. D) 13 - 22 Punkte Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen. (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts). mangelhaft: Anwendung bei Bst. A)-C) 1 - 5 Punkte Anwendung bei Bst. D) 1 - 12 Punkte Ein sehr geringer Zielerreichungsgrad, der die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig. ungenügend: Anwendung bei Bst. A)-D) 0 Punkte Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt (Ausschluss).
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Preis Gewichtung 30 Prozent gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien. 30 %Preis
Preis gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung_Zuschlagskriterien: Gewichtung 30 %, maximale Punktzahl 100 (ungewichtet) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis, erhält die meisten Punkte. Die Wertungssumme in Euro errechnet sich pro Los aus der Gesamtsumme (netto) lt. Preisblatt-Honorarblatt (Anlage B-01.3). Bewertung Zuschlagskriterium Preis: 1. Preiskomponente: Umbauzuschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.5 in % (max. 20 Punkte = 15 Punkte für Objektplanung + 5 Punkte für Tragwerksplanung) 2. Preiskomponente: ggf. Zu- oder Abschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.7 in % (max. 20 Punkte max. 20 Punkte = 15 Punkte für Objektplanung + 5 Punkte für Tragwerksplanung) 3. Preiskomponente: Summe Stundensätze lt. Vertrag § 10.10.2 in € (max. 30 Punkte) 4. Preiskomponente: Nebenkostenpauschale lt. Vertrag § 11.1 in % (max. 5 Punkte) 5. Preiskomponente: Pauschalen für besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 des Vertrages „spezifische Leistungspflichten“ in € (max. 25 Punkte = 20 Punkte für Objektplanung + 5 Punkte für Tragwerksplanung) Die angebotene Wertungssumme wird pro Los mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Zu-oder Abschläge in Prozent, werden zur Berechnung mit dem Wert 100 addiert. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 155 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) INROS LACKNER SE · Profi-tabel Resultants GmbH&Co KGZuschlagswert 855.065 €1 Veröffentlichung
- 07.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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