Eignung zur Berufsausübung
1.Fremdnachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register (nicht älter als 12 Monate),Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2. Eigenerklärung zu der Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft; Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Nachunternehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin, eine aktuelle (nicht älter als 12 Monate) und gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (oder vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle) einzureichen.
3a/3b. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
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4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG, § 21 des SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen.
5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
6. Kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen)
7. Die Bewerbergemeinschaft erklärt mit den Unterschriften auf dem Teilnahmeantrag:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall,
— dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aufgeführt sind un der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.