Kläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage - Los 1-1.1 „Bautechnik, Betriebsgebäude“
Niersverband · Viersen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Mittels dieser Ausschreibung sollen die bautechnischen Leistungen einschließlich sämtlicher Ausbaugewerke (u.a. Mauerwerks-, Estrich-, Trockenbau-, Gerüst-, Tischler-, Putz-, Maler-, Fenster-, Türen, Fassaden- und Dämmarbeiten, Sonnenschutz, Dach-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten) mit Ausnahme der technischen Gebäudeausrüstung, sowie EMSR- und Elektrotechnik für die Errichtung eines neuen, schlüsselfertigen Betriebsgebäudes vergeben werden. Vorgesehen ist ein 2- geschossiger Bau in Massivbauweise mit Flachdach. Erdgeschoss Vollklinkerfassade, Obergeschoss VHF mit HPL-Bekleidung. Umbauter Raum: ca. 3.900 m³; ca. 1.200 m³ Bodenaushub, ´ ca. 325 Stk. Rüttelstopfsäulen mit je 2,5 m Tiefe, ca. 275 m³ Bodeneinbau, ca. 120 m Grundleitungen, ca. 1.000 m³ Stahlbeton, ca. 120 t Bewehrung, ca. 730 m² Estrich/Heizestrich, ca. 1.400 m² Innenputz, ca. 40 Stk. Innentüren, ca. 380 m² Abhangdecken, ca. 500 m² Metallständerwände, ca. 460 m² Wandfliesen, ca. 500 m² Bodenfliesen, ca. 170m² PVC-Bodenbelag, ca. 45 m² Fußbodenbeschichtung, ca. 2.100 m² Wandanstrich, ca. 38 Stk. Kunststoffenster, ca. 10 Stk. Aluminiumaußentüren, ca. 6 Stk. Aluminiuminnentüren, ca. 8 Stk. Stahl-Mehrzwecktüren, ca. 535 m² Fassadenbekleidung mit HPL, ca. 265 m² Klinker- Verblendmauerwerk, ca. 560 m² bitum. Flachdachdach. Beschreibung der Änderung: Die mit dem Nachtrag verbundenen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den ausgeschriebenen und beim Auftragnehmer beauftragten Leistungen. Die Änderungen können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht durch einen anderen Auftragnehmer übernommen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von bautechnischen Leistungen und Ausbaugewerken für den Neubau eines Betriebsgebäudes einer Kläranlage.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.202 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
5 Veröffentlichungen
- 30.01.2026 Die mit dem Nachtrag verbundenen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den ausgeschriebenen und beim Auftragnehmer beauftragten Leistungen. Die Änderungen können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht durch einen anderen Auftragnehmer übernommen werden. aktuell
- 27.01.2026 Die mit dem Nachtrag verbundenen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den ausgeschriebenen und beim Auftragnehmer beauftragten Leistungen. Die Änderungen können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht durch einen anderen Auftragnehmer übernommen werden.
- 19.01.2026 Die mit dem Nachtrag verbundenen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den ausgeschriebenen und beim Auftragnehmer beauftragten Leistungen. Die Änderungen können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht durch einen anderen Auftragnehmer übernommen werden.
- 13.01.2026 Die mit dem Nachtrag verbundenen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den ausgeschriebenen und beim AN beauftragten Leistungen. Die Änderungen können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht durch einen anderen Auftragnehmer übernommen werden.
- 16.10.2025 Gegenständlich sind vertraglich nicht vorgesehene Schattenprofile im Bereich der Zargen der Innentüren und Wandöffnungen im Betriebsgebäude. Diese Leistung ist technisch notwendig und wurde in Planung, Ausschreibung und Vergabe nicht berücksichtigt. Die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens ist nicht erforderlich. Die vorgesehenen geänderten oder zusätzlichen Leistungen stellen keine wesentliche Änderung gem. §132 Abs. 1 GWB dar, der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich hierdurch nicht. Darüber hinaus wird der Auftragswert um nicht mehr als 50 % erhöht. Das ist die grenze die § 132 Abs. 2 S. 2 GWB zieht.
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