Sicherheiten / Bürgschaften
Zur Gewährleistung einer langfristigen Versorgungssicherheit, wird mit Zuschlagserteilung eine 48-monatige Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit den erforderlichen Verbrauchsmaterialien abgeschlossen.
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 22.09.2026, 10:00 Uhr (noch 11 Tage)
Die Klinik für Innere Medizin II der Halleschen Universitätsmedizin, bietet das gesamte Spektrum eines universitären Maximalversorgers mit modernsten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten sowie zahlreiche Spezialsprechstunden in den Bereichen Nephrologie/Hypertensiologie, Rheumatologie, Diabetologie/Endokrinologie und Transplantationsmedizin. Ein Schwerpunkt des Arbeitsbereiches Nephrologie ist die Akutversorgung unserer Patienten mit terminalem Nierenversagen. In unserer Akut-Dialyseabteilung erfolgen jährlich ca. 5.000 Nierenersatzverfahren, wobei alle Dialysemodalitäten wie Hämodialyse, Online-Hämodiafiltration und Peritonealdialyse zur Verfügung stehen. Dieses offene Vergabeverfahren beabsichtigt die Modernisierung des Geräteparks an Hämodialyse-Systemen in der Klinik für Innere Medizin II der Halleschen Universitätsmedizin. Die derzeit zum Einsatz kommenden Gerätschaften überschreiten ein Gerätealter von mindestens zehn Jahren und wurden seitens des Fachbereichs Medizintechnik als dringend austauschwürdig eingestuft. Beabsichtigt ist die Beschaffung von mindestens 21 Geräten; unter Berücksichtigung der auftraggeberseitigen Haushaltslage und der auftragnehmerseitigen Preispolitik, kann der Auftrag auf maximal 24 Geräte erweitert werden. Gefordert werden (perspektivisch vernetzbare) Systeme zur Durchführung von Hämodialysen, Online Hämofiltrationen, Online Hämodiafiltrationen, ISO-Ultrafiltrationen, Doppelnadel-Hämodialysen, Einnadel-Dialysen, Bicarbonat-Citratdialysen und Acetatdialysen. Auf Grund des derzeitigen Stand-Alone-Nutzungskonzeptes ist eine Einbindung der Geräte zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erforderlich. Die Klinik für Innere Medizin II wird in nach Abschluss der baulichen Ertüchtigung in das neue Funktionsgebäude 12/13 übersiedeln. Im Rahmen dieses Umzugs ist eine Einbindung der angebotenen Gerätesysteme vorgesehen; die zu vergebenden Geräte sollen technisch auf eine solche perspektivische Vernetzung vorbereitet sein. Da der Eins
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Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von mindestens 21 Hämodialyse-Geräten für die Universitätsmedizin Halle.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis fließt zu 25 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 25 Punkte. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*25
Der Preis für Verbrauchsmaterialien fließt zu 15 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 15 Punkte. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*15
"Die Bewertung des Zuschlagskriterium ""Systemspezifikation"" erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 25% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 55 Punkte (max. gewichtete Punkte: 25) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Systemspezifikation' wird folgende Formel angewendet: Erreichte Punkte(Bieter)*25/55"
"Die Bewertung des Zuschlagskriterium ""Service"" erfolgt anhand der nachfolgend darstellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 15% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 95 Punkte (max. gewichtete Punkte: 15) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahls des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Service' wird folgende Formel angewendet: Erreichte Punkte(Bieter)*15/95"
"Die Bewertung des Zuschlagskriterium ""Energieeffizienz"" erfolgt anhand der nachfolgend darstellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 20% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 95 Punkte (max. gewichtete Punkte: 20) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahls des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Energieeffizienz' wird folgende Formel angewendet: Erreichte Punkte(Bieter)*20/95"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Erfüllt, wenn der Bieter im Tabellenblatt "Referenzen" mindestens 2 vergleichbare Aufträge (Lieferung von mindestens 10 Dialysegeräten innerhalb eines Auftrages) innerhalb der letzten 3 Jahre angegeben hat. Mindestanforderungen der Referenzen: a. Einrichtung/Auftraggeber/Anschrift b. Zeitraum der Leistungserbringung c. Ansprechpartner d. Telefonnummer e. Beschreibung der Leistungserbringung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 S. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Zur Gewährleistung einer langfristigen Versorgungssicherheit, wird mit Zuschlagserteilung eine 48-monatige Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit den erforderlichen Verbrauchsmaterialien abgeschlossen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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