Vertragsänderung
Vertrag geändert
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Geändert: 341 Im Rahmen der AG-seitigen Anlieferung von Oberbaustoffen (5.750 Stück Betonschwellen 870 in 5 Tagen) zur Übergabestelle „Siegburgerstraße 3, Bonn-…
S13 - Los 6.001- 3/4 gleisiger Ausbau Bonn-Oberkassel
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
S13 - Los 6.001- 3/4 gleisiger Ausbau Bonn-Oberkassel ; Bonn Beul
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KI-Eignungsanalyse
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
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83 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 341 Im Rahmen der AG-seitigen Anlieferung von Oberbaustoffen (5.750 Stück Betonschwellen 870 in 5 Tagen) zur Übergabestelle „Siegburgerstraße 3, Bonn-Beuel" kommt es Engpässen. Anstatt der vorgesehenen 1 150 Stück täglich, können nur 350 Stück angeliefert werden. Daraus entsteht ein zusätzlicher Aufwand für die Bereitstellung eines Baggers inklusive des Bedieners an weiteren 10 Arbeitstagen für die Baustoffentladung. 373 Lt. Leistungsverzeichnis ist die Montage von Bremsprellböcken der Klasse 4 vorgesehen. Die Prellböcke werden dabei vom AG beigestellt. Tatsächlich wurden vom AG Prellböcke der der Typen 8 und 10 mit Gleisverstärkung beigestellt-Die Montage dieser Prellböcke ist aufgrund der schwereren Ausführung deutlich aufwendiger. Es kommt zu zusätzlichen Montageleistungen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Montage der vom AG beigestellten Prellböcke. Die geänderte Montageleistung (Hier: Erschwerte Montage durch geänderte Beistellung) muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 396 Für die Herstellung der Baugrube zum Einbau der Fertigteile der EU „Siegburger Straße" wird die Umverlegung der TK - Trasse östlich der Baugrube erforderlich. Nach Abschluss der Arbeiten ist die prov. Trasse wieder zurückzubauen. Die Tiefbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die geänderten und zusätzlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der prov. Umverlegung der TK-Trasse erforderlich werden, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 369 aurcn die an Auttragnenmerwecnsel vermnaert Wird' Das Haufwerk Nr. 108 ist mit Staudenknöterich durchsetzt und muss abtransportiert und fachgerecht entsorgt werden. Die Auswertung der Bodenbeprobung ergab, dass der Boden der Deponieklasse DKO zuzuordnen ist. Der Abtransport und die Entsorgung aller Aushub- und Abbruchmaterialien in dem betreffenden Bereich erfolgt ausschließlich durch den AN LOS 6.001. Die zusätzliche Leistung kann im Zuge der übrigen Entsorgungsarbeiten erbracht werden. Dadurch minimiert sich der zusätzliche Aufwand enorm. Aus fachlicher Sicht ist dies die wirtschaftlichste Lösung, weil sie mit dem geringsten Mehraufwand verbunden ist. Es ist daher nicht sinnvoll, diese zusätzliche Leistung an einen anderen AN zu vergeben. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, BEI räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 392 Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist (HW 116). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material als Betonaufbruch RC-I einzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 391 Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 116). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material der Deponieklasse DK >lll zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. aktuell
- 14.04.2026 374 - Infolge der aktualisierten Aufgabenstellung zum Bf. Bonn-Beuel sind auch Änderungen an der erforderlichen Ausstattung des Außenbahnsteigs gefordert worden. Diese Änderungen betreffen folgende Punkte: Zusätzliche Wetterschutzhäuser Zusätzlicher Wndschutz Aufhängungen Zuginfomonitore Geänderte Ausführung Vitrine als zweiseitige Vitrine Geänderte Ausführung Sitzbänke Fundamente Fahrkartenautomaten Fundamente Snackautomaten Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Anderungen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Ausführung der erforderlichen Bahnsteigausstattung. Die geänderten und zusätzlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Bahnsteigausstattung erforderlich werden, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 375 - Infolge der aktualisierten Aufgabenstellung zum Bf. Bonn-Beuel sind auch Änderungen an der erforderlichen Ausstattung des Hausbahnsteigs gefordert worden. Diese Änderungen betreffen folgende Punkte: Zusätzliche Wetterschutzhäuser Zusätzlicher Wndschutz Aufhängungen Zuginfomonitore Geänderte Ausführung Vitrine als zweiseitige Vitrine Geänderte Ausführung Sitzbänke Fundamente Fahrkartenautomaten Fundamente Snackautomaten Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Anderungen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Ausführung der erforderlichen Bahnsteigausstattung. Die geänderten und zusätzlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Bahnsteigausstattung erforderlich werden, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 18.03.2026 444: Zur Feststellung der IST-Lage des Gleises 1 (Strecke 2324) ) sind im Bereich von km 89,500 - km 90,680 zusätzliche Vermessungsarbeiten nach Höhe und Lage durchzuführen. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffende Vermessung. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden.
- 17.03.2026 371: Im Zuge der Ausführung der Tiefenentwässerung wurde eine Kollision zwischen dem bereits hergestellten Entwässerungsstrang und dem zukünftigen Maststandort NI 0-22 festgestellt. Die Tiefenentwässerung muss in diesem Bereich entsprechend umgebaut werden, um den OLA-Mast wie vorgesehen ausführen zu können. Es kommt zu zusätzlichen Tiefbauleistungen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Entwässerung. Die zusätzlichen Tiefbauarbeiten (Hier: Umbau Tiefenentwässerung) im Bereich des Mastes NI 0-22 müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // 382: Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 118). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // 384: Im Rahmen der Bauleistungen im Bereich des Bahnhofs Bonn-Beuel wurde bei Arbeiten von Dritten der bestehende Kunststoffkabelkanal zwischen der Güterhalle und dem Modulgebäude des ESTW geöffnet, und es wurden Verschmutzungen eingetragen. Für die ordnungsgemäße Nutzung des Kunststoffkabelkanals ist dieser entsprechend zu reinigen und wieder zu verschließen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit den Kabeltiefbauleistungen im Bereich des Bahnhofs Bonn- Beuel beauftragt. Der zusätzliche Aufwand für das Reinigen und wieder Verschließen des bestehenden Kunststoffkabelkanals kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus wirtschaftlichen sowie logistischen Gründen nicht sinnvoll. // 386: Im Rahmen der Herstellung der Stützwand-West ist zur Sicherung der Baugrube für die Herstellung der Arenatreppen der Stadt Bonn anstelle der ursprünglich geplanten Stützwand mit Einzelpfählen eine zusammenhängende (tangierende) Bohrpfahlwand mit sich überschneidenden Pfählen und entsprechendem Stahlbeton-Kopfbalken mit Schrägpfählen zur Rückverankerung im Unterbau des Bahnkörpers der Strecke 2324 herzustellen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit den Leistungen zur Herstellung der „Stützwand West" beauftragt. Der zusätzliche Aufwand für die Herstellung als tangierende Bohrpfahlwand mit Kopfbalken und Rückverankerung kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistung an einen weiteren Auftragnehmer aus wirtschaftlichen sowie logistischen Gründen nicht sinnvoll. // 387: Uber den im Leistungsverzeichnis und in der Ausschreibung festgelegten Umbaubereich hinaus werden zusätzliche Leistungen für den Gleisumbau bzw. die Gleisregulierung erforderlich, um den Lückenschluss zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen ordnungsgemäß herstellen zu können. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Gleisbauarbeiten. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Umbaubereiche erforderlich werden, müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten aus-geführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // 389: Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 1 19E). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Deponieklasse DK >lll zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. //
- 06.03.2026 344: An der Weiche 26 in KBB wurde ein zweiter Schweißeinsatz erforderlich, da vier Stück zusätzliche Schienenschweißungen ausgeführt werden mussten. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Schienenschweißungen. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. // 345: Im Bereich des Brückenbauwerks „Kinkelstr." in Bonn-Oberkassel müssen auf einer Länge von ca. 54 m defekte Trogdeckel des Kabelkanals gegen neue Deckel ausgetauscht werden. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für den betreffenden Deckeltausch. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. // 346: Zur Herstellung des Sockelgrabens bzw. des feldseitigen Inspektionsweges an der SSWWest 2 im Bereich Pfosten 1303 und 1304 muss das vorhandene Altfundament des ehem. OLA-Mastes 91-10 abgespitzt werden. Das entstehende Betonbruchmaterial muss aufgenommen und entsorgt werden. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für den betreffenden Abbruch. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. // 360: Um die erforderliche Baufreiheit von Weiche 26 im Bahnhofsbereich Bonn-Beuel herstellen zu können, muss das OLA- Mastfundament N91-7p zurückgebaut werden. Hauptvertraglich schuldet der AN den Rückbau weiterer OLA-Mastfundamente im o. g. Bahnhofsbereich. Die zusätzliche Leistung kann im Zuge der hauptvertraglich vereinbarten Rückbaumaßnahmen ausgeführt werden. Hierdurch entsteht lediglich ein geringer Mehraufwand, da weder eine separate Baustelleneinrichtung noch zusätzliche Personalanfahrten erforderlich sind. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, BEI räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. // 367: Zur Sicherstellung der termingerechten Inbetriebnahme des ESTW Bonn-Beuel ist der Weichenantrieb der neu errichteten Weiche 84W26 fachgerecht anzuschließen. Hierzu ist ca. 30 m vor der Weichenspitze eine zusätzliche Kabelquerung gemäß Konzernrichtlinie 836 herzustellen. Die Querung ist mit zwei DN 100-PE/HD-Rohren auszuführen und bahnlinks sowie bahnrechts jeweils mit einem Abzweigkleinschacht zu versehen. Von dieser Querung ist ein Kunststoffflexrohr DN 50 zur Aufnahme des Anschlusskabels des Weichenantriebs zu verlegen. Zusätzlich ist von der bestehenden Querung bei km 11 ,095 bis zur neuen Querung ein weiteres Kunststoffflexrohr DN 50 zu verlegen. In diesem Verlauf sind sowohl das Anschlusskabel des Weichenantriebs als auch das Achszählanschlusskabel für den Achszähler 84G303/84W26 bis zur Höhe des Antriebes zu führen. Entsprechende Ausbrüche in den Abzweigkleinschächten sind vorzusehen. Die zusätzlichen KTB-Leistungen müssen im Zuge der übrigen Kabeltiefbau-Arbeiten ausgeführt werden. Der AN LOS 6.001 ist hauptvertraglich mit der Planung und Herstellung des KTB beauftragt. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. In Anbetracht des einzuhaltenden Inbetriebnahmetermins ist ein Wechsel des AN darüber hinaus aus bauzeitlicher Sicht nicht möglich. // 368: Es müssen 4 Stück zusätzliche Spannbetonpfosten mit einer Länge von I = 1500 mm zum Bahnhof Bonn-Beuel geliefert und auf einem Lagerplatz vorgehalten werden. Die zusätzlichen Pfosten werden für den Bedarfsfall für diverse niedrige Beschilderungen im Rahmen des Neubaus des ESTW-A Bonn-Beuel benötigt. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die Lieferung der Pfosten. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. // 370: Im Wandabschnitt der SSW 1 besteht eine Kollision eines Gründungspunktes der Schallschutzwand mit einem vorhandenen Mehrlängenbausatz. Es wird die Kürzung des Mehrlängenbausatzes notwendig, um den Gründungspunkt der SSW 1 korrekt urnzusetzen zu können. Es kommt zu zusätzlichen Kabeltiefbauleistungen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Schallschutzwände. Die zusätzlichen Kabeltiefbauarbeiten (Hier: Einkürzen Mehrlängenbausatz) im Bereich der SSWI müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. //
- 02.03.2026 MKA 390 Bei den Oberbauarbeiten an den Weichen Nr. 17 und 18 in Bonn-Oberkassel wurde unter Weiche 18 ein bislang unbekanntes Unterführungsbauwerk festgestellt. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Oberbaus ist der Abbruch und die Entsorgung der vorgefundenen Betontragkonstruktion erforderlich. Die zusätzliche Leistung ist eine erforderliche Vorleistung für die hauptvertraglich geschuldeten Oberbauarbeiten. Der AN hat bereits die erforderliche BE und das Personal vor Ort und kann die zusätzlichen Arbeiten mit den Vertragsleistungen verknüpfen. Dadurch wird der Mehraufwand gering gehalten. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, BE, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 397 Am ESTW Bonn-Beuel wird ein Toiletten-Container benötigt. Der Toiletten-Container muss angeliefert, aufgebaut, betrieben und einmal wöchentlich gereinigt werden. Grund für die zusätzliche Leistung sind die noch nicht fertiggestellten Sanitärraume im ESTW Bonn-Beuel, ohne die auf der Baustelle nicht genügend Sanitärräume für die Beschäftigten zur Verfügung stehen. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die in Anbetracht des Wertes und des Umfangs der zusätzlichen Leistung nicht zu rechtfertigen sind. MKA 407 Zur Sicherstellung der IBN ESTW Bonn Beuel müssen 2 Stück Spannbetonpfosten am Bahnkilometer 91,849 erneut gesetzt werden. Die bereits montierten Pfosten wurden durch Dritte für den Einbau von Hilfsbrücken zurückgebaut und aus dem Baufeld entfernt. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die Lieferung und den Einbau der Pfosten. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. MKA 450 Nach Ausführung der Umbauarbeiten/Oberbauarbeiten an der EÜ Siegburger Str. im Juli 2026 ist es erforderlich, den Umbaubereich für die anstehenden Logistikfahrten des GSH befahrbar zu machen. Hierfür ist ein zusätzlicher Stopfmaschineneinsatz durchzuführen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Stopfarbeiten. Die zusätzlichen Stopfarbeiten im Bereich der EÜ Siegburger müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 453 Die Gleise der RSE sollen zum 01.01.2026 wieder an das Gleisnetz der DB InfraGo angeschlossen und andienbar sein. Hierfür muss ein Teilbereich der Gleisanlage der Gleise 3 und 4 oberbautechnisch einschließlich der erforderlichen Schweißarbeiten im Gleis fertiggestellt werden. Dies macht einen gesonderten Einsatz der Schweißkolonnen im Dezember 2025 erforderlich, da diese Leistungen nicht im Zuge der regulären Oberbauarbeiten an der gesamten Gleisanlage der Gleise 3 und 4 ausgeführt werden können. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Schweißarbeiten. Die zusätzlichen Schweißarbeiten zur SIcherstellung des Anschlusses RSE müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 27.02.2026 357 - Durch den Rückbau der historischen Bahnsteigdächer im Bf BN-Beuel werden in Absprache mit und auf Anweisung der Unteren Denkmalbehörde folgende zusätzliche Arbeiten erforderlich: - Sanierung der gesamten gleisseitigen Fassade, zusätzlich der Fassadenanteile über dem ehemaligen Dach und die Dachauflagerfläche - Sanierung der nördlichen Giebelwand, da hier die Fassade durch den Rückbau des historischen Daches ebenfalls beschädigt wurde - Rückbau der Auflagerkonsolen, Balken und Elektroleitungen - Beiarbeiten der Putzoberflächen und Reparatur beschädigter Stuckelemente - Neuanstrich - Das Gebäude ist im Kellerbereich gegen Nässe und eindringende Feuchtigkeit zu schützen. Die zusätzlichen Forderungen des Denkmalschutzes und die dadurch erforderlichen zuzätzlichen Maßnahmen waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die Planung und Ausführung der Fassadensanierung des Empfangsgebäudes sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen an der Fassade müssen im Zuge der übrigen planerischen und baulichen Ausführung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Anderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 25.02.2026 385 - Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 119). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material der Deponieklasse DK 0 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 449 - Zur Gewährleistung der Inbetriebnahme des ESTW Bonn-Beuel im August 2025 werden zwei Einsätze von jeweils 1 Zweiwegebagger und jeweils 2 Spezialfacharbeitern erforderlich, um kritische Punkte im gesamten Baufeld gemeinsam mit dem Fachexperten anzufahren und abnahmefähig zu gestalten. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Beistellungen. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. die Inbetriebnahme des ESTW können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden.
- 25.02.2026 369 - Das Haufwerk Nr. 108 ist mit Staudenknöterich durchsetzt und muss abtransportiert und fachgerecht entsorgt werden. Die Auswertung der Bodenbeprobung ergab, dass der Boden der Deponieklasse DKO zuzuordnen ist. Der Abtransport und die Entsorgung aller Aushub- und Abbruchmaterialien in dem betreffenden Bereich erfolgt ausschließlich durch den AN LOS 6.001. Die zusätzliche Leistung kann im Zuge der übrigen Entsorgungsarbeiten erbracht werden. Dadurch minimiert sich der zusätzliche Aufwand enorm. Aus fachlicher Sicht ist dies die wirtschaftlichste Lösung, weil sie mit dem geringsten Mehraufwand verbunden ist. Es ist daher nicht sinnvoll, diese zusätzliche Leistung an einen anderen AN zu vergeben. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, BEI räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. 377 - Im Zuge der Ver- und Entsorgung des ESTW mit Frisch- und Abwasser sind die herzustellenden Versorgungsleitungen an die bestehenden Systeme anzuschließen. Lt. Prüfbericht der Dr. Spang GmbH vom 21.10.2025 wird die Vorlage von Bestandsunterlagen zur Gründung der benachbarten Bestandsgebäude im Nahbereich des Schachtes S505 gefordert. Diese Bestandsunterlagen liegen nicht vor. Zur Klärung wird die Ausführung von Suchschachtungen im Nahbereich des Schachtes S505 und der Nebengebäude erforderlich. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffende Suchschachtungen. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen bzw. Untersuchungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren PLanungsleistungen und Arbeiten bzw. können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. 379 - Nach Ausführung von Stopfarbeiten an der Weiche 84W18 ist aufgefallen, dass eine durchgehende Schwelle (W41051) horizontal gebrochen ist und ausgetauscht werden muss. Folgende Arbeiten werden erforderlich: - notwendige Arbeiten zur Schaffung der Baufreiheit (Ausbau Sockel der LSW) - Ausbau der gebrochenen Schwelle - Entladung Lieferfahrzeug - Einbau der neuen Schwelle Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Arbeiten. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden und der erforderliche Austausch ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Gefahren erfolgen. 380 - Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 114). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material der Materialklasse BM-FO zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 381 - Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 113). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 23.02.2026 MKA 370 Zum Schutz des Gebäudebestandes ist die EÜ Siegburger Straße mit einer 15 cm starken Schottertragschicht und lastverteilenden Stahlplatten auszulegen. So soll verhindert werden, dass der Baustellenverkehr beim Überqueren des Bereichs Schaden am Bestand verursacht. Die Arbeiten an der EÜ Siegburger Straße sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es werden lediglich bauzeitliche Schutzmaßnahmen ausgeführt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den vertraglichen Arbeiten des AN stehen. Der AN hat bereits alle Geräte und Fahrzeuge vor Ort, um die zusätzliche Leistung auszuführen. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, BE, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 372 Die zusätzliche Leistung umfasst die Anpassung des bestehenden Mastträgers durch zusätzliche Bohrungen zur Montage des Zusatzanzeigers 84Zn mit einem Lochabstand von 280 mm. Die Änderung ist erforderlich, da der vorhandene Mastträger für Signale der großen Bauform mit einem Lochabstand von 390 mm ausgelegt ist und ohne Modifikation keine kompatible Montage möglich ist. Die neu hergestellten Bohrungen sind aus Gründen der Dauerhaftigkeit und Sicherheit mit einem geeigneten Korrosionsschutz zu versehen. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der Vertragsänderung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, BE, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 374 Zwischen den Gleisen 1 und 2 in Bonn-Oberkassel muss ein 18 m langer Betonkabeltrog der Größe i. F. errichtet werden. Der Kabeltrog muss an den vorhandenen Abzweigkleinschacht angeschlossen werden. Diese Leistung ist erforderlich, um die fachgerechte Verlegung der induktiven Zugsicherungskabel sicherzustellen. In Anbetracht des Wertes und des Umfangs der Vertragsänderung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, BE, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 451 Der Weichenantrieb für die W17 in Oberkassel erhält einen innenliegenden Antrieb zwischen den Gleisen. Die hierzu benötigten LST-Kabelzuführungen sind über zusätzlichen Kabeltiefbau herzustellen. Folgende Maßnahmen werden erforderlich: - Kabelquerung mittels 2 Leerrohren DN110 unter dem Gleis und Gegengleis - Lieferung und Aufbau von 2 Stück Kabelkleinschächten Typ 2 - Ort der Querung: 3m nördlich des OLA-Mastes N94-13 - Herstellung Kabelkanal Gr. I von Kabelkleinschacht bis zum Weichenanfang Es kommt zu zusätzlichen Kabeltiefbauleistungen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Kabeltiefbauarbeiten. Die zusätzlichen Kabeltiefbauarbeiten im Bereich der Weiche W17 müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 19.02.2026 MKA 389 Aufgrund der geänderten Bauphasenplanung, der angepassten Sperrpausen und der Komprimierung der auszuführenden Arbeiten, während der laufenden ESTW-IBN-Sperrpause verschiebt sich der Rückbau der provisorischen Personenüberführung vom ursprünglich geplanten Mai 2023 auf Juli 2025. Die Änderung der Sperrpausenplanung sowie die damit verbundenen Bauablaufänderungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Alle Arbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Der zeitlich geänderte Abbau der PÜ muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werde. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 16.02.2026 MKA 386 Die auf dem Mittelbahnsteig vorhandenen Fahrgastinformationsanzeiger incl. Mast muss im Zuge der Baufeldfreimachung rückgebaut und entsorgt werden. Die Planung und der Bau des neuen Mittelbahnsteigs ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Der zusätzliche Rückbau der FIA muss im Zuge der übrigen planerischen und baulichen Ausführung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 396 Insgesamt 6 hölzerne Maste der provisorischen Beleuchtung auf dem Hausbahnsteig sind nicht mehr standsicher und müssen erneuert werden. Es wird der Austausch der Maste sowie den Umbau der angehängten Ausstattungen (Beleuchtung und Beschilderung) erforderlich. Alle Arbeiten im betreffenden Bereich (Hausbahnsteig Bf BN-Beuel) sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen (Hier: Erneuerung der prov. Masten) müssen im Zuge der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 418 Die Beleuchtungseinrichtungen für die Treppenanlage Mittelbahnsteig zu EÜ Siegburger Straße müssen geändert geplant und ausgeführt werden. Hierfür sind entsprechende Planungs- und Bauleistungen erforderlich. Die Planung und der Bau der Beleuchtung für die Treppenanlage sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die geforderten Änderungen müssen im Zuge der übrigen planerischen und baulichen Ausführgung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 432 Im Zuge der Außenbahnsteigplanung und der Abstimmung mit der Dachplanung Typ 1 kommt es zu folgenden Mehrleistungen: - Klärung und Abstimmung / Lösungsfindung mit Bahnsteig- und OLA-Planer - Statische Berechnung für Sondergründung / Fundament mit außermittigem Sockel - Standsicherheitsnachweise sämtlicher Fundamente trotz Ausführung wie Baustandard - Einarbeitung / Darstellung der überarbeiteten Fundamente auf den Plänen - Optimierung der Auslastung und Abmessungen der Fundamente aufgrund von fehlendem Platz für Entwässerung und Kabelführung - Erstellung von Schal- und Bewehrungsplänen und Einreichung mit AP Die Planung und der Bau der neuen Bahnsteige sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die betreffenden zusätzlichen Planungsleistungen müssen im Zuge der übrigen PLanung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 03.02.2026 MKA 419 Bei Fortschreibung der EP und Erstellung der AP ergab sich für die Herstellung des Kopfbalkens der „Stützwand West“ (km 10,082 bis km 10,112) das statische Erfordernis eines zusätzlichen Gleislängsverbaus mit Rückverankerung, sowie der erforderliche Verbleib dieses Verbaus im Baugrund (Materialverlust). Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit den Leistungen zur Herstellung der „Stützwand West“ beauftragt. Der zusätzliche Aufwand für die Herstellung eines Gleislängsverbaus kann dabei kaum von den bisher vereinbarten Leistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistung an einen weiteren Auftragnehmer aus wirtschaftlichen sowie logistischen Gründen nicht sinnvoll. MKA 448 Zur Gewährleistung der Komplettmontage der Weichen 84W13 und 84W14 müssen zwei Weichenantriebe in 53840 Troisdorf aufgenommen und straßenseitig nach Bonn-Beuel transportiert werden. Die Weichenantriebe müssen dazu in Bonn-Beuel in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Weichen abgeladen und anschließend mittels geeigneter Transportmittel schienengebunden bis zu den jeweiligen Einbauorten am Weichenanfang transportiert werden. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Transporte. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. die Fertigstellung der Weichen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden.
- 29.01.2026 MKA 429 Im Zusammenhang mit den Kampfmittelfunden vom 15.09.2025 muss das Haufwerk der Vorschachtungen entlang der LSW West 2 vor der Entsorgung erneut sondiert werden. Für die fachtechnische Begleitung und Aufbereitung des Haufwerks wird der Einsatz eines Kettenbaggers zum Auseinanderlegen des Haufwerks erforderlich. Die betreffenden Kampfmittelfunde und die dadurch erforderlichen zuätzlichen Maßnahmen waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die Arbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Beistellung eines Kettenbaggers zur nochmaligen Kontrolle des Haufwerks kann durch den AN Los 6.001 kurzfristig erbracht werden. Es kommt somit zu keinen Verzögerungen im weiteren Ablauf. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. MKA 445 Aufgrund der Umsetzung des ETCS-Systems ergeben sich zusätzliche Anforderungen an die örtliche Signaltechnik. Es werden im Rahmen der Anpassung diverse zusätzliche Signale erforderlich. Folgende zusätzlichen Leistungen werden erforderlich: - Durchführung von Kampfmittelsondierungen an den Signalstandorten - 10 Stück Herstellung von Rammrohrfundamenten große Bauform, Rammrohrlänge 6,50m (davon 1x mit Ausleger) - 3 Stück Herstellung von Rammrohrfundamenten kleine Bauform, Rammrohrlänge 5,50m - 4 Stück Herstellung Gründungen kleine Bauform, Betonfuß K1 - 1 Stück Herstellung Gründungen kleine Bauform, Betonfuß K2 - 1 Stück zusätzliche Halterung für NE14-Tafel am SigA km 90,865 Die zusätzlichen Signale und die dadurch erforderlichen zuätzlichen Maßnahmen waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die Planung und der Bau der Signalgründungen im betreffenden Bereiche ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen müssen im Zuge der übrigen planerischen und baulichen Ausführung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 28.01.2026 MKA 456 Für den Ausgang Ost der EÜ Siegburger Straße wird eine Trepppenanlage an der südlichen Böschung erforderlich. Für den zusätzlichen Trägerbohlverbau sowie die erforderliche Winkelstützwand als seitlichen Abschluss der Treppenanlage muss eine entsprechende Ausführungsplanung erstellt werden. Die erforderlichen planerischen Maßnahmen waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die Arbeiten an der EÜ Siegburger Straße sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Ausführungsplanung der temporären Sicherung der an die Treppe anschließenden südlichen Böschung muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werde. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 27.01.2026 MKA 423 Im Zuge der Arbeiten fällt Bauschutt mit Bitumenanhaftungen an, der gemäß Untersuchung zu entsorgen ist (HW 107). Gemäß Deponieverordnung ist das Material der Materialklasse DKII zuzuordnen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Deponieverordnung. MKA 431 Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung mit Staudenknöterich durchsetzt und entsprechend zu entsorgen ist (HW 109). Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen für die Entsorgung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 23.01.2026 MKA 382 Für die Herstellung des neuen Mittelbahnsteigs mit einer Bahnsteighöhe von 55cm muss der in 2022/2023 errichtete prov. Bahnsteig zurückgebaut werden. Die Ausführung soll nach Außerbetriebnahme des Bahnsteigteils ab Juli 2025 erfolgen. Die Planung und der Bau des neuen Mittelbahnsteigs ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Der zusätzliche Rückbau des prov. Bahnsteigs muss im Zuge der übrigen planerischen und baulichen Ausführung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 414 Der Mittelbahnsteig im Bf BN-Beuel wird im Endzustand eine Länge von 410 m haben. Diese Länge wird für Gleis 2 voll genutzt, für Gleis ist die Nutzlänge geringer. Für die für Gleis 3 nicht genutzte Länge ist die Erstellung des Mittelbahnsteigs auf Seite Gleis 3 mit Winkelstützen erforderlich. Aus UVV-Gründen ist eine Absturzsicherung im zuvor beschriebenen Bereich des Mittelbahnsteigs erforderlich. Nach RiL 813.0204 Abschnitt 4.3 ist in öffentlichen Bereichen ein Geländer so auszuführen, dass auch Kleinkinder nicht durch- oder übersteigen können. Daraus folgt die Ausführung als Füllstabgeländer. Die Bauteile des Geländers sind zusätzlich untereinander zu erden. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der neuen Bahnsteige sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Dies umfasst auch die Bahnsteigabschlüsse bzw. Winkelstützelemente und Geländer. Die erforderlichen zusätzliche Geländer müssen hierbei im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen für den Neubau der Bahnsteige ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 21.01.2026 355, 332 355 Die Verbaue am Westportal der EÜ „Siegburger Straße“ müssen so umgeplant werden, dass eine Hebeanlage und zusätzliche Grundleitungen für die Stadt Bonn Berücksichtigung finden können. Die Forderungen der Stadt Bonn und die damit verbundenen erforderlichen Änderungen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. zu erwarten. Die Arbeiten an der EÜ Siegburger Straße sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderlichen planerischen und baulichen Änderungen an den Verbauen müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werde. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. 332 Für den Ausgang Ost der EÜ Siegburger Straße muss ein Konzept zur temporären Sicherung der an die Treppe anschließen-den südlichen Böschung ausgearbeitet werden. Die erforderlichen prov. Maßnahmen waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die Arbeiten an der EÜ Siegburger Straße sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Untersuchung zur temporären Sicherung der an die Treppe anschließenden südlichen Böschung muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werde. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 21.01.2026 333, 325 333 Im Bereich des OLA-Mastes N90-4 wurde eine Kollision zur geplanten Ausführung der SSW West 1 aufgrund von Kontrollmessungen festgestellt. Die SSW muss deshalb im Bereich der Achse 1006 bis 1011 in Lage und Höhe neu geplant werden. Weiterhin wird aufgrund der Verlängerung des Hausbahnsteigs (FuT 50092) die Umplanung des Betonsockels im Wandfeld zwischen Achse 1063 bis 1064 mit einer Höhe von 90 statt 40 cm erforderlich. Die Planung und der Bau der neuen SSW ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Überplanung der SSW aufgrund der festgestellten Kollision sowie der Verlängerung des Hausbahnsteigs muss im Zuge der übrigen Planung sowie baulichen Ausführung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 325 Im Rahmen der Baumaßnahme "Bf Bonn-Beuel" wurden die Aufzugsschächte im Bereich der PU bereits hergestellt. Da die Aufzugsanlagen zum Zeitpunkt der Teil-IBN im August 2025 noch nicht installiert werden können, müssen die lediglich gegen Regen geschützten Aufzugschächte trittsicher abgedeckt werden. Die Planung und der Bau der neuen Bahnsteige sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die geforderten prov. Abdeckungen müssen im Zuge der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 07.01.2026 336-Die Räumung der BE- Fläche 340 fürr den Bau der EU "Siegburger Straße" wird zum 09.09.25 erforderlich, da die Fläche zwingend für Arbeiten Dritter benötigt wird. Die BE-Fläche steht erst nach dem 21 . 10.2025 wieder zur Verfügung und muss dann erneut eingerichtet werden. Die Räumung und erneute Einrichtung ist mit zusätzlichen Leistungen verbunden. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der EU "Siegburger Straße" sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Dies umfasst auch die Einrichtung der BE-Flächen. Die erforderliche zwischenzeitliche Räumung und erneute Einrichtung der BE-Fläche kann nur im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen für den Neubau der EU "Siegburger Straße" ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.12.2025 MKA 388 Zur Beschleunigung und Unterstützung bei der Entnahme von Boden- und Gleisschotterproben, die durch das Büro Dr. Spang entnommen werden müssen, wird die Beistellung eines Baggers incl. Bedienpersonal für den Zeitraum vom 11.07 - 31.12.2025 erforderlich. Die Beistellung gilt insbesondere für linienbezogene und sperrpausenabhängige Beprobungen. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. MKA 409 Bei der Bonn-Netz GmbH wurde ein Antrag zur Gestellung von Trinkwasser für das ESTW im Bf. Bonn-Beuel gestellt. Um die Versorgung zu ermöglichen muss der bestehende Netzanschluss für das Gelände der DB vor dem Übergabeschacht abgegriffen und der Anschluss für das ESTW in einen neu zu errichtenden Wasserzählerschacht verlegt werden. Von diesem Schacht kann dann die Leitung bis zum ESTW geführt werden. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für den betreffenden Übergabeschacht. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. MKA 413 Es soll mit einem Zweiwegebagger, einem KLA sowie zwei Tiefbauern eine abschließende Begehung des gesamten Baufelds (KBB–KT und zurück KT–KBO) durchgeführt werden. Ziel ist die finale Kontrolle des Rückbaus und eine Sichtprüfung der Formsignale. Zusätzlich wird die kurzfristige Umsetzung bzw. das Richten von zwei Spannbetonpfosten im Bereich km 89,345 sowie im Bf. Menden erforderlich. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffende Kontrolle. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden.
- 26.11.2025 MKA 421 Die Bauarbeiten im Bereich Brücke „Auf dem Grendt“ bis zur Höhe Siegburger Straße dürfen nur in Anwesenheit eines geeigneten Fachunternehmens für Kampfmittelräumung fortgeführt werden. Hintergrund ist der Umstand, dass am 18.08.2025 und am 19.08.2025 mehrere Granaten aufgefunden wurden und durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst geborgen werden mussten. Da davon ausgegangen werden muss, dass sich im Baufeld weitere Kampfmittel befinden ist eine baubegleitende Kampfmittelräumung erforderlich. Die Kampfmittelbelastung sowie die damit verbundenen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Tiefbau- und Erdarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Gestellung eines entsprechend qualifizierten Feuerwerkers muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werde. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. MKA 434 Die BE 340 bietet durch die notwendige Baustraße und der Kranaufstellfläche der Fa. STRABAG nur beengte Platzverhältnisse. Unter diesen Voraussetzungen können nicht alle Fertigteile für die EÜ "Siegburger Straße" auf der BE 340 gefertigt werden. Alternative Flächen sind nur in größeren Entfernungen verfügbar und würden einen zusätzlichen Transport erfordern. Es muss deshalb ein BE-Konzept erarbeitet werden, wie die Vorfertigung aller Fertigteile dennoch auf der BE 340 erfolgen kann. Es soll hierzu eine temporäre Umlagerung der Fertigteile untersucht werden. Das Konzept soll folgende Punkte enthalten: - Erläuterungsbericht - Krankonzept einschließlich des Krans der STRABAG - Planunterlagen mit Darstellung der Positionen der einzelnen Fertigteile - Terminplan Die erforderliche parallele Nutzung der BE-Fläche und die deshalb zusätzlichen BE-Konzepte sind auf Terminverschiebungen, die im Vorfeld nicht zu erkennen waren, zurückzuführen. Die Arbeiten zur Fertigung der Fertigteile sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Untersuchung möglicher BE-Konzepte mit temporärer Umlagerung der Fertigteile muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werde. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 24.11.2025 MKA 412 Das Signal 84VW3a ist aus Gründen der Signalsichtbarkeit mittels Rammrohr neu zu gründen. Das Rammen erfolgt auf gleichem Standort wie das jetzige Signal steht, jedoch um 1 m versetzt in Richtung Gleis. Die Planung und der Bau der Signalgründungen ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderliche Neugründung muss im Zuge der übrigen planerischen und baulichen Ausführung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 433 Es ist eine Kontrolle aller bei der S13 notwendigen LST-Kabelwege durchgeführt worden. Im Bereich des Bf Bonn-Beuel (Los 06.001) ist dabei aufgefallen, dass Kabelwege fehlen bzw. nur teilweise vorhanden sind. Folgende zusätzliche Kabelwege werden erforderlich: 1. Herstellung einer Querung bei km 90,107 2. Herstellung eines Kabelkanals Gr. I ab km 90,107 bis km 90,740 3. Herstellung eines Kleinschachtes, Typ 2 bei Querung km 90,107 4. Herstellung eines Kabelkanals Gr. I ab der Querung km 90,107 bis Ls84L104x 5. Verlängerung des Kabelweges bei Querung km 10,274 mit Anschluss Schacht Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Kabeltiefbauarbeiten. Die zusätzlichen Kabelwege müssen hierbei im Zuge der übrigen Kabeltiefbau-Arbeiten erstellt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 440 Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 110). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3-DK0 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 18.11.2025 MKA 380 Im Bereich der A562 wurden Schienen durch Dritte beschädigt. Diese müssen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit ausgetauscht werden. Folgende Leistungen zum Austausch der beschädigten Schienen werden erforderlich: - Nachbestellung von Schienen UIC 60 mittels LAP - Schiene schneiden, einpassen und fachgerecht einbauen Die Schäden sowie die mit der Reparatur verbundenen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen zur Reparatur der Schienen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 17.11.2025 Die zurückgebauten Signale sollen auf vorhandenen Böcken oder alternativ auf Holzpaletten so gelagert werden, dass eine zerstörungsfreie Aufbewahrung bis zum Transport sowie eine problemlose Verladung gewährleistet sind. - Aufnahme und Transport von insgesamt 29 Böcken zum Stellwerk Bonn-Beuel - Zwischenlagerung der Böcke auf geeigneter Fläche - Vorbereitung der Lagerfläche - Lagerung der rückgebauten Signale auf den Böcken - Sicherung der Signale gegen Kippen, Verschieben oder Beschädigung Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Arbeiten. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden.
- 17.11.2025 MKA 245 Im Zuge der Planungen zum technischen Planungsteil "50Hz" werden diverse zusätzliche Planungsaufgaben erforderlich: - Zusätzlicher Bauzustand Hausbahnsteig wegen Rückbau Bestandsdach - Planung bauzeitliche Beleuchtung Treppenabgänge zur Bestands – PU - Überarbeitung der Entwurfsplanung durch Änderung der Aufgabenstellung Gleisfeldbeleuchtung - Planung bauzeitliche Beleuchtung Hausbahnsteig - Planung Beleuchtung/Spannungsversorgung für Treppenanlagen der PU ohne Überdachung - Doppelte Überarbeitung Entwurfsplanung und Unterlagen für Ausschreibung Die Planung der Elektrotechnik "50Hz" ist ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die erforderlichen geänderten und zusätzliche Planungsleistungen müssen im Zusammenhang mit der übrigen Elektroplanung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 335 Gemäß Bauphasenplanung wird in der Bauphase 15 die provisorische Personenüberführung zurückgebaut. Um den Reisenden die Zuwegung zum Mittelbahnsteig zu ermöglichen, wird im Gegenzug zum Ende der Bauphase 15 die Personenunterführung (PU) im Bf. Bonn-Beuel zum Teil in Betrieb genommen. Der Neubau des Hausbahnsteigs ist lt. Bauphasenplanung erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Der Hausbahnsteig wird voraussichtlich erst Ende 2026 in Betrieb genommen. Um die Zugänglichkeit zur PU vom Hausbahnsteig bereits im August 2025 (Ende Bph. 15) zu gewährleisten, ist in diesem Bereich eine provisorische Zuwegung zu planen und herzustellen. Die Planung und der Bau der neuen Personenunterführung sowie des Hausbahnsteigs sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderliche prov. Zuwegung zur PU für den Bauzwischenzustand muss im Zuge der übrigen Planungs- und Bauleistungen erbracht und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 376 Zur Sicherstellung der Inbetriebnahrne des ESTW Bonn-Beuel ist das Abladen und Zwischenlagern von Signalen Dritter auf der Betriebsstelle Troisdorf erforderlich: - Antransport eines Zweiwegebaggers - Abladen der Signale vom LKW (Dritte) vom Gleis aus - Verfahren und Ablegen der Signale zwischen den genannten Gleisen Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Arbeiten. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. MKA 384 Zur Sicherstellung der Inbetriebnahme des ESTW Bonn-Beuel müssen die neben dem Modulgebäude ESTW-A auf Paletten gelagerten Lichtsperrsignale (5 Stk.) mit einem Bauzaun gesichert werden. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Arbeiten. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. MKA 398 Die Signale 84P3 und 84N3 müssen in das Kabellager in Troisdorf transportiert werden. Die Leistungen umfassen sowohl die Be- als auch Entladung. Ebenso sollen alle in BN-Beuel vorhandenen Lagerböcke für Signale nach Troisdorf verbracht werden. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. MKA 424 Aufgrund der geänderten Gründungen der Bahnsteigdächer und der Herstellung geänderter Dachtypen auf dem Außenbahnsteig wird eine erneute vollständige Planung der Treppenanlage auf dem Außenbahnsteig erforderlich. Die Planung und der Bau der neuen Bahnsteige sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Überplanung der Treppenanlage auf dem Außenbahnsteig muss im Zuge der übrigen Planung sowie baulichen Ausführung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 12.11.2025 MKA307 Aufgrund einer Hilfsbrücke an der angrenzenden Strecke konnte die Zuführung der Baufahrzeuge und AZ-Lok nur von Süden erfolgen. Daher war zwischen dem 09.07.2025 und 12.07.2025 eine Vorabstellung der AZ-Lok im Bahnhof KND erforderlich. Der geänderte Zufahrtsweg sowie die damit verbundenen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Zuführung der Baufahrzeuge und AZ-Loks muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. MKA315 Es wird die zusätzliche Stellung der Signal 84F und 84FF erforderlich. Diese Signale konnten nicht wie ursprünglich vorgesehen unter Einsatz eines Helikopters durch Dritte montiert werden. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Arbeiten. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden MKA316 Die benötigten Oberbaustoffe sind jeweils unter Berücksichtigung einer Vorlaufzeit von sechs Wochen abzurufen. Für die Herstellung der Weichenverbindung W017/018 in Bonn-Oberkassel wurde die Anlieferung der Oberbaustoffe im Liefer- und Abfuhrplan entsprechend berücksichtigt. Die Entladung der Materialien war danach gemäß ursprünglicher Planung auf den 30.06.2025 terminiert, so dass für diesen Tag entsprechende Personal- und Gerätedispositionen eingeplant wurden. Am 24.06.2025 wurde dem AAN mitgeteilt worden, dass die Anlieferung nunmehr an drei Tagen (26./27./30.06.25) erfolgen solle. Dies führt zu einer Verlängerung der Entladedauer, da Personal und Entladegeräte nun an drei Tagen statt an einem Tag vorgehalten werden müssen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für den Abruf und die Entgegennahme der benötigten Oberbaustoffe. Die zusätzlichen Leistungen durch die abweichende Anlieferung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA317 Zur Sicherstellung der Inbetriebnahrne des ESTW Bonn-Beuel ist eine gesonderte Transportleistung einer Kabeltrommel von Köln nach Bonn-Beuel erforderlich: - Abholung der Kabeltrommel von der Lageradresse in Köln - Transport zum Einsatzort in Bonn-Beuel - Abladen am Einsatzort und Umladen auf gleisgebundene Förderfahrzeuge - Rücktransport der leeren Kabeltrommel zur Rückgabestelle Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Arbeiten. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden.
- 06.11.2025 310 - Vom Brückenbauwerk Kinkelstr. bis zu den Achszählern an den Weichen 17/18 KBO ist die Herstellung von Beton- Kabelkanälen erforderlich. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die betreffenden Kabelkanäle. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden.
- 29.10.2025 MKA 377 Auf dem Gelände des Bf Bonn Beuel befinden sich mehrere Pakete von Strail-Platten. Nach Prüfung durch die Anlagenverantwortlichen besteht seitens der DB keine Verwendungsmöglichkeit. Die Platten müssen entsorgt werden. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderliche zusätzliche Entsorgung der betreffenden Strail-Platten muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.10.2025 MKA 341 Von DB Station&Service wurde eine überarbeitete Aufgabenstellung zum Bf. Bonn-Beuel vorgelegt. Infolge der aktualisierten Aufgabenstellung kommt es auch zu Änderungen der erforderliche Bahnsteigausstattung auf dem Mittelbahnsteig. Diese Änderungen sind in Planung und baulicher Ausführung zu berücksichtigen. Es kommt zu zusätzlichen Aufwendungen in Planung und Ausführung. Die Planung und der Bau der neuen Bahnsteige sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die geforderten Änderungen der Bahnsteigausstattung müssen im Zuge der übrigen Planung bzw. baulichen Ausführung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 385 Im Bereich "Auf dem Grendt" ist gemäß Entwurfsplanung des AG lediglich eine Entwässerungsmulde vorgesehen. Nach Aufnahme des Urgeländes und Ermittlung der weiteren Randbedingungen für die Fortschreibung der EP hat es sich ergeben, dass im Baubereich ,,Auf dem Grendt" eine komplette Entwässerungsanlage mit Rigole und Vorflut beplant werden muss. Die Planung und der Bau der Entwässerung im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Planungsleistungen im Bereich der Entwässerung müssen im Zuge der übrigen Planungsleistungen erbracht und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 08.10.2025 MKA 311 Im Jahr 2024 erfolgte eine nachträgliche Änderung der Aufgabenstellung durch die DB Station&Service AG. Dadurch wird eine bauzeitliche Verlängerung des Mittelbahnsteigs in Bauphase 15 erforderlich. Für die bauzeitliche Bahnsteigverlängerung ist auch eine 50Hz-Planung 50 Hz für die erforderliche Beleuchtung notwendig. Die geänderte Aufgabenstellung bzw. die pprov. Verlängerung des Mittelbahnsteigs sowie die damit verbundenen Zusatzleistungen waren ursprünglich nicht vorgesehen bzw. zu erkennen. Die Planung und der Bau des Mittelbahnsteigs ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die betreffende bauzeitliche Bahnsteigverlängerung sowie die damit zusammenhängenden Planungen müssen im Zusammenhang mit den übrigen Bauarbeiten von Los 6.001 erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 02.10.2025 MKA 299 Im Zuge der Planung der Winkelstützelemente am Mittelbahnsteig kommt es zu zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen: Der Mittelbahnsteig wird im Endzustand eine Länge von 410 m haben. Diese Länge wird für Gleis 2 voll genutzt, für Gleis ist die Nutzlänge geringer. Für die für Gleis 3 nicht genutzte Länge ist die Erstellung des Mittelbahnsteigs auf Seite Gleis 3 mit Winkelstützen erforderlich. Sowohl die Entwurfsplanung als auch die zugehörigen LV-Positionen zur Ausführung der Winkelstützelemente sehen lediglich im nördlichen Bereich des Bahnsteiganfangs bei km 10,168 auf einer Länge von ca. 6 m Winkelstützelemente als Bahnsteighinterkante zu Gleis 2 vor. Tatsächlich sind die Winkelstützelemente zu Gleis 2 im nördlichen Bereich bei ca. km 90,144 bis km 90,217 auf einer Länge von ca. 73 m erforderlich. Im südlichen Bereich sind die Winkelstützelemente zu Gleis 3 im Kilometerbereich zwischen km 10,450 und 10,649 auszuführen. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der neuen Bahnsteige sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Dies umfasst auch die Bahnsteigabschlüsse bzw. Winkelstützelemente. Die erforderlichen Winkelstützelemente müssen hierbei im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen für den Neubau der Bahnsteige ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 332 Im Zuge der Herstellung der Winkelstützwände am Mittelbahnsteig werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Die zwei Wetterschutzhäuser bei km 90,319 und bei km 90,379 müssen danach zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Herstellung der Winkelstützwände zurückgebaut und anschließend an einem neuen Standort wieder montiert werden. Die betreffenden Leistungen waren ursprünglich nicht vorgesehen. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der neuen Bahnsteige sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Dies umfasst auch die Bahnsteigabschlüsse bzw. Winkelstützelemente. Die erforderlichen Leistungen zum Versetzen der Wetterschutzhäuser müssen hierbei im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen für den Neubau der Bahnsteige ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 333 Im Bereich des Mittelbahnsteigs ist die bestehende Entwässerungsrinne auf einer Länge von ca. 240 m zurückzubauen. Für diese Leistung fehlt jedoch eme entsprechende Abrechnungsposition im Leistungsverzeichnis. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen. Die Planung und der Bau des Mittelbahnsteigs sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die erforderlichen Rückbauarbeiten. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen zum Rückbau der Entwässerungsrinne müssen im Zuge der übrigen Bauleistungen erbracht und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 334 Im Bereich des Mittelbahnsteigs ist die bestehende Sammelleitung DN 150 auf einer Länge von ca. 355 m zurückzubauen. Für diese Leistung fehlt jedoch eme entsprechende Abrechnungsposition im Leistungsverzeichnis. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen. Die Planung und der Bau des Mittelbahnsteigs sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die erforderlichen Rückbauarbeiten. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen zum Rückbau der Sammelleitung müssen im Zuge der übrigen Bauleistungen erbracht und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 360 Im Zuge der Erstellung der Ausführungsunterlagen wurde festgestellt, dass die vorhandene Bestandsentwässerung im Bereich des Mittelbahnsteigs nicht den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Wartung und Instandhaltung entspricht. Infolgedessen wurde von der DB-Projektleifüng angeordnet, dass die Sammelleihingen sowie die zugehörigen Entwässerungsschächte irn Bereich der Bahnsteige neu zu planen sind und ein Mindestnennweite DN 250 zu berücksichtigen ist. Aus der Überarbeitung der Planung ergeben sich zusätzliche und geänderte Leistungen: - Sammelleitungen sind in abweichender Dimension als KG 2000-Rohre DN 250 SN 10 auszuführen (anstelle von DN 110 SN 8) - Zusätzlicher Einbau von Formstücken und Anschlussleitungen Die Planung und der Bau des Mittelbahnsteigs sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die erforderlichen Entwässerungsarbeiten. Die erforderlichen zusätzlichen bzw.. geänderten Leistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der Entwässerung müssen im Zuge der übrigen Bauleistungen erbracht und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 01.10.2025 MKA 420 Im Bereich des Mittelbahnsteiges sind zusätzliche Zuginformationsmonitore vorzusehen. Hierfür sind entsprechende Abhänger (Halter) an der Dachkonstruktion zu planen, herzustellen und zu montieren. Die Planung und der Bau der neuen Überdachung auf dem Mittelbahnsteig ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die geforderten zusätzlichen Halter für die ZIM müssen im Zuge der übrigen planerischen und baulichen Ausführung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 01.09.2025 296 - An mehreren Kabelschränken fehlen die erforderlichen Leerrohre für die Erdungsanbindung. Zur Gewährleistung einer normgerechten Erdung müssen deshalb an insgesamt 20 Kabelschränken zusätzliche Leerrohre verlegt werden. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Kabeltiefbauarbeiten. Die zusätzlichen Leerrohre zu den Kabelschränken müssen hierbei im Zuge der übrigen Kabeltiefbau-Arbeiten erstellt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 297 - Im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche BE 340a werden der zusätzliche Abriss einer Hauswand sowie eines Kabelzugschachts erforderlich. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Herrichtung der BE-Flächen im betreffenden Bereich ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die zusätzliche Abbrucharbeiten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldfreimachung der BE-Fläche ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 300 - Im Zuge der Arbeiten fällt Betonaufbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist (HW 105). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material der Materialklasse RC-I zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 01.09.2025 Im Zuge der Planung des Bf Bonn-Beuel inkl. der PU und Bahnsteige kommt es zu zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen. Es werden zusätzliche und vertraglich nicht vereinbarte Gleisquerungen erforderlich. Folgende zusätzliche Leistungen werden erforderlich: - Vermessungsarbeiten für die Erzeugung zusätzlicher Querprofile - Einarbeitung zusätzlicher Querungen in die Planunterlagen - Schnittstellenabstimmungen - Mehrfache Überarbeitung infolge geänderter Grundlagen durch Dritte - Überarbeitung der Querprofile Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit des Kabeltiefbaus im Bf BN-Beuel sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Dies umfasst auch die Gleisquerungen. Die erforderlichen zusätzlichen Gleisquerungen müssen hierbei im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen für den Kabeltiefbau beplant werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Planungsleistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 22.08.2025 245 - Die Entwässerung der Personenunterführung im Bf. Bonn-Beuel soll im Endzustand über eine redundante Pumpenanlage Auf Grund von bauzeitlichen und technischen Anderungen muss eine temporäre Inbetriebnahme der Personenunterführung im Bf BN-Beuel im August 2025 in Abhängigkeit zur Inbetriebnahme des neuen ESTW Bonn-Beuel erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt steht die Pumpenanlage für den Endzustand noch nicht zur Verfügung. Bis zur vollständigen Inbetriebnahme der Bahnsteige und Personenunterführung im Jahr 2026 wird deshalb eine temporäre Pumpenanlage zur Entwässerung der Personenunterführung erforderlich. Die Planung und der Bau der neuen Personenunterführung sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für Planung und Bau der erforderlichen Pumpenanlage zur Entwässerung. Die erforderliche zusätzliche Pumpenanlage für den Bauzwischenzustand muss im Zuge der übrigen Planungs- und Bauleistungen erbracht und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 274 - Im Zuge der Arbeiten fällt Betonaufbruch an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist (HW 99). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material der Materialklasse RC-I zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 277 - Im Zuge der Arbeiten wird die Entsorgung von zinkbelasteten Beleuchtungs-masten erforderlich, die gemäß Untersuchung nach AVV 17 04 09 zu entsorgen sind (HW 100). Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderliche zusätzliche Entsorgung der zinkbelasteten Leuchtenmasten muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 279 - Die bestehende Güterhalle im Bereich Bf Bonn-Beuel sollte ursprünglich vor der Erneuerung der PU verschoben werden. Tatsächlich ist diese Verschiebung noch nicht erfolgt. Der ursprünglich vorgesehene Trägerbohlverbau zur Verlängerung der PU kann deshalb nicht ausgeführt werden. Stattdessen muss ein teilweise rückverankerter Mikropfahlverbau ausgeführt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit dem Neubau der PU im Bf BN-Beuel werden durch den AN Los 6.001 erbracht. Die geänderte Ausführung des Verbaus zur Verlängerung der PU muss in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten geplant und ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, die geänderte Ausführung getrennt an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. 286 - Im Rahmen der Baumaßnahme "Bf Bonn-Beuel" wurden die Aufzugsschächte im Bereich der PU bereits hergestellt. Da die Aufzugs-anlagen zum Zeitpunkt der Teil-IBN im August 2025 noch nicht installiert werden können, sind offene Schachtöffnungen vorhanden, die eine Absturzgefahr darstellen. Es wird deshalb die Ausführung einer provisorischen Absturzsicherung erforderlich. Vor den beiden Aufzugsschächten ist dazu jeweils eine vollflächige Holzwand als provisorische Absturzsicherung zu errichten. Die Holzwand ist so auszuführen, dass sie die jeweilige Öffnung vollständig abdeckt. Die Holzwand als provisorische Absturzsicherung ist bis zur Anlieferung und Montage der Aufzugsanlange vorzuhalten und zu unterhalten. Die Planung und der Bau der neuen Bahnsteige sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die geforderten prov. Absperungen müssen im Zuge der übrigen baulichen Ausführgung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 299 - Im Zuge der Arbeiten fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 106). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material der Materialklasse BM-O* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 22.08.2025 179 - Von DB Station&Service wurde eine überarbeitete Aufgabenstellung zum Bf. Bonn-Beuel vorgelegt. Infolge der aktualisierten Aufgabenstellung sind nun diverse Planpakete zu den Bahnsteigen im Bf. Bonn-Beuel planerisch anzupassen und zu überarbeiten. Die Planung und der Bau der neuen Bahnsteige sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderliche zusätzliche Überarbeitung der Ausführungsplanung für die Bahnsteige muss im Zuge der übrigen Planungsleistungen erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 227 - Vertragsinhalt von Los 6.001 ist der Umbau des Bf Bonn-Beuel. Dies umfasst u.a. die Erhöhung der bestehenden Bahnsteigkante am Hausbahnsteig von 38cm auf 55cm. Um nach der Erhöhung des Bahnsteigs die Zugänglichkeit des Empfangsgebäudes sicherzustellen muss in Längsrichtung des Bahnsteigs eine Wnkelstützwand hergestellt werden um den durch die Erhöhung entstehenden Versatz zwischen Bahnsteig und Eingangstür des Empfangsgebäudes auszugleichen, da die Eingangstür zum Empfangsgebäude weiterhin auf der alten Bahnsteighöhe liegt. Ebenfalls muss eine neue Bahnsteigentwässerung hergestellt werden. Teil der ursprünglichen Beauftragung war außerdem die Anpassung des bestehenden Bahnsteigsdachs aus Holz an die neue Bahnsteighöhe. Dazu sollten die Bestandspfosten eingekürzt und auf neue Fundamente gesetzt werden. Die neue Bahnsteigausstattung soll teilweise am Dach befestigt werden. Im Zuge der planerischen Bearbeitung wurde festgestellt, dass ein statischer Nachweis des Bestandsdaches nach dem Umbau nicht mehr möglich ist. Daher wird ein Ersatzneubau des Dachs notwendig. Aufgrund der Geometrie der neuen Dachfundamente lassen sich diese nicht unabhängig von der Wnkelstützwand herstellen, da Fundamente und Stützwand im Bereich der Dachpfosten als ein Bauteil hergestellt werden müssen (s.u.). Weiterhin verläuft die Entwässerung durch die neuen Fundamente und kann daher ebenfalls nicht unabhängig von diesen hergestellt werden. Auch die ursprünglich geplante Befestigung der Ausstattungselemente ist nicht möglich ohne Dach. Die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags ist in den o.g. Punkten daher nicht möglich ohne Erneuerung des Bahnsteigdachs. Zum Ausgleich des bei der Erhöhung der Bahnsteigkante entstehenden Höhenversatzes zwischen Austritt des Empfangsgebäudes und Bahnsteigbereich muss in Längsrichtung des Bahnsteigs eine Wnkelstützwand errichtet werden. Diese Stützwand liegt genau in der Achse der Dachpfosten und kollidiert mit deren Fundamentierung. Es ist daher notwendig, ein gemeinsames Fundament für Stützwand und Pfosten zu erstellen, bei welchem der Sockel des Dachpfostens gleichzeitig als Stützwand dient. Diese Leistungen sind technisch nicht voneinander zu trennen, da es sich bei dem Fundament um einen monolithischen Block handelt, welcher in einem Guss hergestellt werden muss. Für die Herstellung des Dachs besteht ein Bedarf von insgesamt 330m2 Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser setzt sich zusammen aus 80m2 für Büro- und Materialcontainer sowie 250m2 für Lagerung und Vormontage der Dächer. Sämtliche zur Verfügung stehenden BE-Flächen im Bereich des Bf Beuel wurden vertraglich bereits an andere AN vergeben. Demnach steht keine geeignete Fläche in unmittelbarer Nähe mehr zur Verfügung, insbesondere für die Vormontage der Dachelemente, da diese - einmal montiert - mit dem Kran von der BE auf den Bahnsteig gehoben werden müssen. Eine Montage auf dem Bahnsteig ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Sperrpausen in Verbindung mit vorangehenden und nachfolgenden Arbeiten (Abriss des alten Bahnsteigs, Herstellen der neuen Kante, Fundamente, Verfüllung, Belag und Ausstattung + 50Hz-Arbeiten und Aufzüge) zeitlich nicht möglich. Eine BE Fläche in unmittelbarer Nähe zum Bahnsteig ist daher zwingend notwendig. Eine entsprechende Fläche ist vorhanden, jedoch vertraglich bereits an den AN Los 6.001 vergeben. 249 - Die bestehende Güterhalle im Bf BN-Beuel sollte ursprünglich vor Beginn der weiteren Arbeiten, insbrsondere der Verlängerung der PO, verschoben werden. Diese Verschiebung der Güterhalle erfolgte nicht wie vorgesehen, so dass im Jah 2022 der Einbau eines Sonderrahmenteils Nr. 04a für die Verlängerung der PU notwendig geworden ist. Dieses prov. Rahmenteil muss nach erfolgter Verschiebung der Halle im Jahr 2025 ausgebaut und das ursprünglich vorgesehene Rahmenteil 04 eingebaut werden. Die Bauzustände für die Rahmen und die notwendigen Verbaue sind zu beplanen und im Prüfverfahren des AG freizugeben. Die Planung und der Bau der neuen PU sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Verlängerung der PU sowie den Austausch des prov. Rahmenteils. Die erforderliche Ergänzung der Planung unter Berücksichtigung der notwenigen Verbaue usw. muss im Zuge der übrigen Planungsleistungen erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 273 - Im Zuge der Arbeiten fällt Betonaufbruch an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist (HW 98). Gemäß Ersatzbaustoffrerordnung ist das Material der Materialklasse RC-I zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche
- 22.08.2025 244 - Am 31.01.2024 wurde von Station&Servive AG eine neue Aufgabenstellung für den Außenbahnsteig im Bf. BN-Beuel übergeben. Diese neue Aufgabenstellung beinhaltet - eine Verlängerung des Außenbahnsteiges und eine Verlängerung des Bahnsteigdachs, - zusätzliche wetterschutzanlagen und - zusätzliche technische Einrichtungen. Es wird deshalb eine vollständige Überarbeitung und Ergänzung der zugehörigen Ausführungsplanung erforderlich Die geänderte Aufgabenstellung sowie die damit verbundenen Zusatzleistungen waren ursprünglich nicht vorgesehen bzw. zu Die Planung und der Bau des Außenbahnsteigs sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die betreffende Überarbeitung der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der geänderten Aufgabenstellung muss im Zusammenhang mit den übrigen Bauarbeiten von Los 6.001 erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Anderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 12.08.2025 Im Zuge der Arbeiten fällt Betonaufbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist (HW 104). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse >RC-3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 11.08.2025 Aufgrund eines Induktionsschadens im Kabel S8411SO (80xlx1,4 rk 500 H14S) muss das Kabel auf einer Länge von 50m ausgetauscht werden. Das entsprechende Kabel ist in Troisdorf auf einer Volltrommel abzuholen und vor Ort neu zu verlegen. Die Trommel mit der verbleibenden Restlänge und auch das zurück gebaute Kabelstück ist nach dem Kabelzug nach Troisdorf zurück zu transportieren. Der Kabelschaden sowie die damit verbundenen Zusatzleistungen waren ursprünglich nicht vorgesehen bzw. zu erkennen. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Kabelauarbeiten. Die Neuverlegung des beschädigten Kabels muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 11.08.2025 MKA318: Das für die Verschiebung der Güterhalle erforderliche Fundament FV 3 in Achse 12 muss überplant werden. Die Überarbeitung der Planung wird erforderlich, da im Zuge der statischen Prüfung festgestellt wurde, dass die ursprüngliche Planung für das betreffende Fundament die Lasten im Bereich nicht berücksichtigt hat (Planungsfehler Entwurf). Die Planung und der Bau der neuen PU sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Fundamente zur Verschiebung der Güterhalle. Die erforderliche Überarbeitung des betreffenden Fundaments FV3 muss im Zuge der übrigen Planungsleistungen erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA328: Der Oberbau für die Weichen 17 und 18 im PFA 5 sollten ursprünglich am Ende der Bauphase 11 eingebaut und in Betrieb genommen werden. Hierfür sei der 04.06.2023 als Vertragstermin vereinbart worden. Aufgrund von geänderten Sperrpausen und Bauphasen musste der Einbau der Weichen verschoben werden und soll nunmehr vom 11.07.2025 bis zum 05.08.2025 erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit dem Neubau der Weichen 017+018 sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen durch den verschobenen Einbautermin müssen hierbei im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen für den Neubau der Weichen ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA364: Ursprünglich sollten im Zuge der Stopfarbeiten Anfang August 2025 das Gleis 2 und die Weiche W026 im Bf. Bonn-Beuel sowie die Weichenverbindung W017/018 in Bonn-Oberkassel in einem gemeinsamen Stopfmaschineneinsatz gestopft werden. Zur Entzerrung der ursprünglich geplanten Stopfschicht sowie zur frühzeitigen Schaffung der Baufreiheit für nachfolgende Gewerke wird ein vorheriger gesonderter Stopfmaschineneinsatz im Bereich der Weichenverbindung W017/018 Oberkassel erforderlich. Dieser gesonderte Stopfeinsatz war im Vorfeld nicht vorgesehen. Alle Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Der zusätzliche Stopfeinsatz muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA365: Ursprünglich war vorgesehen, die Zuführung der erforderlichen Geräte für den Bau der Weichenverbindung W017/018 am 12.07.2025 aus südlicher Richtung in das Baufeld vorzunehmen. Eine Zuführung aus Norden ist zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, da zeitgleich parallel das Bauwerk EÜ Bröhltalbahnweg eingehoben wird. Am 23.05.2025 und somit ca. 6 Wochen vor Sperrpausenbeginn wurde mitgeteilt, dass eine Zuführung aus Süden zwischen dem 11.-16.07.25 ebenfalls nicht möglich ist, da im Südbereich parallel Hilfsbrücken eingebaut werden. Zur Sicherstellung des termingerechten Bauablaufs im Rahmen der Sperrpause wird deshalb eine frühere Zuführung der erforderlichen Arbeitsgeräte und damit eine verlängerte Vorhaltung der betreffenden Lok sowie der Res-Wagen erforderlich. Alle Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die frühere Zuführung der erforderlichen Arbeitsgeräte muss hierbei im Zuge der übrigen Oberbau-Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA367: Im Zuge der Erdarbeiten fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 102). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 sowie DK II zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA378: Im Zuge der Arbeiten wird die Entsorgung von Asphaltaufbruch erforderlich, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 03 02 zu entsorgen ist (HW 103). Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.07.2025 MKA 327 Zur Unterstützung der Arbeiten der Dr. Spang GmbH (Boden- und Schotter-beprobungen im Bereich des Gleises 4 und der Weiche W026) wird die Gestellung eines Zweiwegebaggers inkl. Personal erforderlich. Die vertragliche Leistungsbeschreibung sieht diese In-Situ-Beprrobung sowie die zugehörige Unterstützungsleistung nicht vor. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Beistellung von Personal und Gerät für die vorherige In-Situ-Beprobung muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 329 Aufgrund des vorhandenen Bodengutachtens und in Abstimmung mit dem ALV wurde entschieden, für den Neubau der Weichen 017 und 018 in Bonn Oberkassel zusätzlich zum Auftrags-LV PSS und Geotextil zu planen und auszuführen Für diese Erdbauleistungen am Bahnkörper werden zusätzliche Leistungen für BE, Logistik und Transport sowie zusätzliche Leistungen für die Entsorgung anfallender Materialien erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit dem Neubau der Weichen 017+018 sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Die erforderlichen zusätzlichen Erdbau-Leistungen für die PSS müssen hierbei im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen für den Neubau der Weichen ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 355 Im Zuge der Erdarbeiten fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 101). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-Beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 356 Die Flächen zwischen den Gleisen sind regelmäßig von Begrünung zu befreien, um eine Ansiedlung von Kleintieren im Baufeld während der Bauzeit zu vermeiden und damit einen reibungslosen Bauablauf sicherzustellen. Das Leistungsverzeichnis sieht diese Leistungen lediglich für die Jahre 2021 bis 2024 vor. Entsprechende Leistungen werden voraussichtlich auch in 2025 und 2026 erforderlich. Es kommt zu zusätzlichen Leistungen. Alle Leistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für den Grünschnitt in den Jahren 2025 +2026 müssen im Zuge der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 357 Im Zuge der Kabelverlegearbeiten wird die zusätzliche Lieferung und Montage von Schienenfußklammern und Schienenfußabzweigen für PZB-Steuerkabel erforderlich. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die Kabelverlegearbeiten. Die Lieferung und Montage der zusätzlichen Schienenfußklammern und Schienenfußabzweige muss im Zuge der übrigen Arbeiten für die Kabelverlegung erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 359 Nach der Inbetriebnahme des ESTW Bonn-Beuel müssen sämtliche alte LST-Komponenten wie Signale, Weichenantriebe, Gleisschaltmittel und Zugbeeinflussungselemente ab der Schnittstelle Bröltalbahnweg (ca. km 89,750) bis zu den Signalen WVf254 und WVf253 (km 94,835) zurückgebaut werden. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Der Rückbau der alten LST-Komponenten muss im Zuge der übrigen Arbeiten erfolgen, um mögliche Behinderungen bze. Störungen im Bauablauf zu vermeiden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 362 Im Zusammenhang mit der Ausführung der Querung im Bereich des Gleises 109 kommt es zu Mehraufwendungen aufgrund der vorhandenen Überfahrt. Das Gleis ist in diesem Bereich mit Überfahrplatten (Mosellandplatten) ausgestattet, die für die Ausführung der Querung aus- und wieder eingebaut werden müssen. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Kabeltiefbauarbeiten. Der Aus- und spätere Wiedereinbau der Überfahrplatten müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 09.07.2025 MKA283: Im Zuge der Erdarbeiten fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 76). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA257: Im Zuge der erforderlichen Umplanung der Entwässerung im Bereich PF A 4 für den Endzustand ergeben sich diverse Änderungen in der Bauausführung: - Neue TE-Querung km 10,558 vom Mittelbahnsteig zu Schacht S206 - Erstellung der TE aus Mehrzweckrohren (MP) DN/ID 200 - DN/ID 400 - Herstellung der Querungen aus Stb-Rohren DN/ID 300 - DN/ID 400 - Versickerungsmulde herstellen im Bereich km 10,388 - km 10,897 und im Bereich km 11,230 - km 11,381 - Herstellung TE km 11,228 - km 11,366 ldB (Gleis 4) - Erosionsschutz an Böschungen - Ausläufe mit Froschklappen - Geänderte Schacht- und Leitungstiefen Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der Entwässerungsanlagen sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Die sich aus der Überplanung der Entwässerungsanlage ergebenden geänderten und zusätzlichen Leistungen müssen im Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 07.07.2025 281 - Die im EPLASS-Prüflauf befindlichen Planunterlagen für den Kabeltiefbau müssen aufgrund nachgereichter Planunterlagen überarbeitet werden. Folgende Unterlagen müssen nachträglich in die Planung eingearbeitet werden: - Oberleitungsanlagen (Planungsstand 30.04.2021 ) - Änderungen Spannungsversorgung (DB Energie Stand 06/2021 ) - Neue Trassierungsdaten Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit des Kabeltiefbaus sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen zur nachträglichen Einarbeitung der nachgereichten Planunterlagen müssen hierbei im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen für den Kabeltiefbau beplant werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Planungsleistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 27.06.2025 Aufgrund des Entfalls diverser Sperrpausen soll die LSW West II im Bereich Bf. Bonn-Beuel abschnittsweise sperrpausen-unabhängig hergestellt werden. Die aktuell verfügbaren Sperrpausen sollen so entlastet werden. Hierzu wird die Planung, Herstellung und den Rückbau einer zusätzlichen Baustraße im Bereich von ca.km 10,705 bis km 11 ,050 erforderlich. Die baubetrieblich erforderliche Absage der ursprünglich geplanten Sperrpausen war im Vorfeld nicht zu erwarten bzw. zu erkennen. Die Planung und der Bau der Lärmschutzwand ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die betreffende zusätzliche Baustraße muss im Zusammenhang mit den übrigen Bauarbeiten von Los 6.001 in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 22.05.2025 254 - MKA 309 - Im Jahr 2021 wurde zwischen den Gleisen 1 und 2 bereits eine Gleisentwässerung errichtet und im Rahmen dieser Maßnahme auch die Planumsneigung des Gleises 2 geändert. Die gemäß der vertraglich vereinbarten EP vorgesehene Errichtung einer neuen Entwässerung zwischen den Gleisen 2 und 3 ist deshalb nicht mehr notwendig. Der Bereich von km 10,645 bis km 10,840 der Strecke 2695 muss deshalb neu geplant werden. Hierzu müssen die bereits erstellten Planpakete ObgT_05 und ObgT_07 entsprechend überarbeitet und angepasst werden. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Erdbau einschl. Entwässerung im betreffenden Bereich werden durch den AN Los 6.001 erbracht. Die erforderliche Umplanung der betreffenden Planpakete muss in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. 251 - MKA 320 - Im Rahmen der integrierten Bündelung aller bundesweiten Bahnbaumaßnahmen waren auf Anordnung des AG (Änderungen im Bauablauf aufgrund entfallender Sperrpausen) vom 17.05.2021 auch die Sperrpausen für das Projekt S13 im Jahr 2023 entsprechend anzupassen. Somit kann die Herstellung der Gleisentwässerung im Südbereich des Bahnhofs Bonn-Beuel erst im Jahr 2025 stattfinden. Dadurch ist eine temporäre Sicherung des OLA-Bestandmastes N91-7 für den Zeitraum der Herstellung der dortigen Gleisentwässerung zusätzlich zu planen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist der AN umfänglich mit der Planung der Entwässerung des Bahnkörpers im PFA 4 beauftragt. Die zusätzliche Planung der N91-7 OLA-Mast-Sicherung kann dabei kaum von den bisher zu erbringenden Planungsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
- 07.05.2025 MKA 308 Im Zuge der Erdarbeiten für die Baustraße "im Johdorf" fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 86). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-Beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 310 Im Rahmen der Umverlegung der Wasserleitung „Im Johdorf“ fallen Zusatzleistungen für folgende Leistungen an: - Entwässerungsanlagen der Straße herstellen - Einholen der erforderlichen Genehmigungen - Vermessungsleistungen und - Beprobungen der Aushubböden Alle Bau- und Planungsleistungen im Bereich "Im Johdorf" werden durch den AN Los 6.001 erbracht. Dies betrifft auch die Erd- und Tiefbauarbeiten. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Umverlegung der Wasserleitung erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, die geänderte Ausführung getrennt an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. MKA 323 Die Zuwegung zur Baustraße „Im Johdorf“ ist ab dem Abzweig „Auf dem Grendt“ bis zum Anschluss an die temporare Baustraße auf einer Länge von ca. 170 m durch den Schwerverkehr der Baustelle so stark zerstort, dass eine zwischenzeitliche Reparatur notwendig wird. Um die noch anstehenden Arbeiten (Tief- und Erdbau, Oberbau, Schallschutzwand und Gleisfeldbeleuchtung) und den damit zusammen-hängenden Schwerverkehr sicher abwickeln zu konnen, muss der Straßenabschnitt zwischenzeitlich ertüchtigt werden. Die gemeinsam mit der Stadt Bonn abgesprochene Variante sieht folgenden Aufbau vor: - Herstellen einer Schottertragschicht mit einem EV2 von ≥ 120 MN/m2 - Einbau einer Asphalttragschicht 12 cm - Einbau einer Asphalt-Tragdeckschicht 6 cm mit Anrampungen an den Bestand Nach Fertigstellung des Bauloses 06.001 werden die Anrampungen/Ubergänge gefräst, die Tragdeckschicht gereinigt und eine 4 cm Deckschicht aufgebracht Die Planung und die Ausführung aller Bauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für Bau und Unterhalt der Baustraßen. Die zusätzliche Instandsetzung der Zufahrtstrecke muss in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten im Bereich der Baustraße "Im Johdorf" ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 22.04.2025 MKA 287 Mit Überarbeitung der Ril 804.5501 zum 01.10.2023 werden anliegerseitige lnspektionswege an Schallschutzwänden erforderlich. Die Arbeitshilfe sieht für entsprechende Gänge zur Instandhaltung ohne Begegnungsverkehr eine Wegbreite von 0,60 m bis 0,80 m vor. Es wird nachträglich die zusätzliche Planung und der Bau entsprechender Inspektionswege erforderlich. Die Überarbeitung der betreffenden Richtlinie sowie die damit verbundenen Zusatzleistungen waren ursprünglich nicht vorgesehen bzw. zu erkennen. Die Planung und der Bau der Lärmschutzwände ist grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die betreffenden Planungs- und Bauleistungen für die nunmehr erforderlichen Inspektionswege müssen im Zusammenhang mit den übrigen Bauarbeiten von Los 6.001 erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 03.04.2025 MKA 313 Für den baulichen Endzustand wird ein zusätzliches Signal (84ZV2) im Bereich der EÜ Siegburger Straße bei km 90,23 benötigt. Für diesen Bereich liegen keine ausreichenden Ergebnisse aus Baugrunderkundungen als Grundlage der weiteren Planung vor. Es werden deshalb im vorgenannten Bereich zusätzliche Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die Planung und der Bau der neuen Signalfundamente sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gitl auch für Planung und Bau der zusätzlichen Signalfundamente. Die erforderliche zusätzliche Baugrunduntersuchung muss im Zuge der übrigen Planungsleistungen erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 18.03.2025 MKA 267 Während der Erstellung der Ausführungsplanung wurde erkannt, dass der Gründungsstandort des neuen Signals 85F bei km 94,815 mit der Gründung des Bestandssignals kollidiert. Die ursprünglich vorgesehene Verschiebung des Signals kann nicht wie geplant umgesetzt werden, da sich das Signal sonst unmittelbar vor einer Rettungstür befinden würde. Das Bestandssignal soll nunmehr alternativ temporär auf der neuen Rammrohrgründung montiert werden. Hierzu wird die zusätzliche Demontage und Remontage des Bestandsignals erforderlich. Die Planung und der Bau der neuen Signalfundamente sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzliche Leistungen zur Montage des Bestandsignals auf der neuen Rammrohrgründung müssen im Zuge der übrigen Bauleistungen erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 275 Die ursprüngliche Planung für die Schallschutzwände sieht die Ausführung der Bahn-Erdung mit Prellrohr vor. Gemäß gültigen Erdungs-Richtlinien muss die Bahnerdung der Betonsockel stattdessen als innere Erdung der Betonsockel ausgeführt werden. Ebenso müssen Anschlussbuchsen und Verbindungen zwischen den Sockelplatten und den Stahlprofilen der Schallschutzelemente ausgeführt werden. MKA 281 Im Zuge der Erdarbeiten fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 74). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F0* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 288 Für die Fertigstellung der Gleisfeldbeleuchtung in der 1. Baustufe ist die Errichtung eines GFK-Überwegs erforderlich. Der GFK-Überweg soll hierbei die GIeise 109, 110 und 111 bei ca. km 90,7 der Strecke 2324 queren. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Der zusätzliche GFK-Überweg muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 305 Im Bereich der Weichen W017/W018 und im Bereich von Gleis 4 im Bf. Bonn-Beuel sollen vorherige ln-Situ-Beprobungen von Boden/Schotter durchgeführt werden, um den Abtransport und die Entsorgung der anfallenden Aushubmengen nicht durch nachträgliche Beprobungen zu verzögern. Hierfür müssen vom AN Geräte und Personal zur Unterstützung der Beprobung beigestellt werden. Die vertragliche Leistungsbeschreibung sieht diese In-Situ-Beprobung nicht vor. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Beistellung von Personal und Gerät für die vorherige In-Situ-Beprobung muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 307 Im Zuge der Erdarbeiten für die Baustraße "im Johdorf" fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 85). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 16.03.2025 MKA 286 Es müssen zusätzliche Querprofile als Ausführungsplanung inkl. EPLASS-Prüflauf für die Signalstandorte im Endzustand erstellt werden. Dies betrifft folgende Signale: - Signal 84V2 bei km 90,123 - Signal 84N4 bei km 10,438 - Signal 84N3 bei km 10,450 Die Planung und der Bau der neuen Signalfundamente sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Querprofile müssen im Zuge der übrigen Planungsleistungen erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 292 Aufgrund der integrierten Bündelung musste der für das Jahr 2023 geplante Bauabschnitt für den Kabeltiefbau in das Jahr 2025 verlegt werden. Die ursprünglich vorgesehene Bauphase muss entsprechend überarbeitet und die zugehörigen Planungen an die neuen Bauphasen 9a-c angepasst werden. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Kabeltiefbauarbeiten. Die Planung der zusätzlichen Bauphase 9a-c muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 297 Zur Abdichtung der Kabeleinführungen des Modulgebäudes ESTW Bf. Bonn-Beuel wird die Lieferung und der Einbau von Hauff-Einführungen erforderlich. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Der AN Los 6.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt sowie Einrichtung einer dritten Baufirma an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Kabel-Arbeiten können ohne größere Unterbrechung fortgesetzt und die Inbetriebnahme des ESTW damit gesichert werden. MKA 302 Aufgrund der integrierten Bündelung musste der für das Jahr 2023 geplante Bauabschnitt für den Kabeltiefbau in das Jahr 2025 verlegt werden. Die ursprünglich vorgesehene Bauphase muss entsprechend überarbeitet und die zugehörigen Planungen an die neuen Bauphasen 9a-c angepasst werden. Dieses zusätzliche Planpaket für die Bauphasen 9a-9c (KBB_KTB_Ol) wurde erstmalig in 2021in den EPLASS-Prüflauf eingestellt. Aufgrund geänderter Planungsgrundlagen werden mehrfach Überarbeitungen der Planunterlagen erforderlich. Hierzu müssen umfangreiche Abstimmungen mit den betroffenen Ausrüstergewerken geführt und das Planpaket 6-fach vollständig überarbeitet und erneut in jeweilig aktueller Form in den Prüflauf eingebracht werden. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Kabeltiefbauarbeiten. Die Planung der Bauphase 9a-c sowie die erforderlichen zusätzlichen Überarbeitungen müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erstellt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 304 Der Leistungsumfang der Kabeltiefbauplanung umfasst ausschließlich Streckenabschnitte in den Planfeststellungsabschnitten 4 und 5: - Strecke 2695 von km 11,420 bis km 14,012 - Strecke 2324 von km 91,4 bis km 94,690 Ergänzend wird die Erstellung der Kabeltiefplanung im südlich an den PFA5 angrenzenden Bereich erforderlich. Die Planung umfasst folgende Bereiche: - Strecke 2695 von km 14,203 bis km 15,549 - Strecke 2324 von km 94,498 bis km 94,816 Die betreffende Planung muss in einem gesonderten Planungsheft erstellt und zur Prüfung eingereicht. Hierzu sind umfangreiche Abstimmungen mit den betroffenen Ausrüstergewerken erforderlich. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Kabeltiefbauarbeiten. Die Planung der zusätzlichen Bauphase 15 muss hierbei aufgrund der vorh. Schnittstellen parallel zu den übrigen Kabeltiefbauplanungen erstellt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 306 Die ursprüngliche Planung und Leistungsbeschreibung sieht vor, sämtliche Querungen der Entwässerung mit Betonrohren zu planen und auszuführen. Die Querungen QP03 und QP05 können aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht Regelkonform (Unterschreitung der Überdeckung von 1,5 m oder Unterschreitung des zulässigen Gefälles von 0,25 %) mit den vorgesehenen Betonrohren ausgeführt werden. Um eine Einheitlichkeit in der Ausführung zu wahren sollen deshalb alle Querungen mit Kunststoffrohre auszuführen. Hierzu muss das Planpaket ObgT05 überarbeitet und nochmals neu eingereicht werden Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies gilt auch für die Planung und Ausführung der erforderlichen Querungen. Die Überarbeitung der betreffenden Planung aufgrund des Materialwechsels muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzliche Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.03.2025 Im Zuge der Erdarbeiten fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 79). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 14.01.2025 MKA 284 Im Bereich von Gleis 124 und LSW Ost ist im Bereich der Gründungssohle ein Bodentausch planerisch vorgesehen. Bei den Aushubarbeiten hat sich allerdings herausgestellt, dass die Tragfähigkeit auf der geplanten Gründungssohle nicht den erforderlichen Eigenschaften entspricht, da die erforderliche Bodendruckfestigkeit auf dem Planum messtechnisch nicht erreicht werden konnte. Nach Vorgabe der geotechnischen BÜW wird zur Herstellung der notwendigen Tragfähigkeit ein zusätzlicher Bodenaushub, der Einbau von LAVA-Grobschlag 60/120, der Einbau eines Geotextils Klasse GFK 4 und darauf der Einbau von LAVA-Mineral-Gemisches 0/120 erforderlich. Die fehlende Tragfähigkeit des vorhandenen Baugrundes und die damit verbundenen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Alle Erdarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen zur Verbesserung der Bodentragfähigkeit müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Die Leistung bleib ansonsten unverändert. Es erfolgen keine weiteren Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. MKA 295 Die öffentliche Straße „Im Johdorf“ muss für die Ausführung der geplanten Baumaßnahmen in diesem Bereich temporär als Baustraße genutzt werden. Die Straße wurde dazu auf eine zulässige Belastung SLW60 ausgebaut. Gleichzeitig wird die Straße weiterhin von den Anwohnern genutzt uund stellt somit weiterhin eine öffentliche Straße dar. Die Stadt Bonn als Straßenlastträger verweigert dennoch für die Dauer der Bauzeit die Durchführung des Winterdienstes für die Straße „Im Johdorf“. Es muss deshalb im Rahmen der Baumaßnahme der Winterdienst mindestens in den Winterhalbjahren 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 durchgeführt werden. Die Weigerung der Stadt Bonn zur Durchführung des Winterdienstes und die damit verbundenen Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Der zusätzliche Winterdienst muss in Zusammenhang mit den übrigen Unterhaltungsarbeiten an der Baustraße "Im Johdorf" ausgeführt werden. Diese laufende Unterhaltung erfolgt ebenfalls durch den AN Los 6.001. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 08.01.2025 MKA268: Die Beprobungen der zu entsorgenden Materialien hat grundsätzlich über Haufwerke zu erfolgen. Der Gleisschotter sowie der Boden im Bereich des Gleises 3 kann abweichend hiervon nur im eingebauten Zustand (in situ) beprobt werden. Es werden zusätzliche Beprobungen im Vorfeld mit Unterstützung von ZWB usw. erforderlich. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die vorherige In-Situ-Beprobung einschl. der zugehörigen Unterstützung durch ZWB usw. müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA282: Im Zuge der Erdarbeiten fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 80). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA285: Im Zuge der Erdarbeiten fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 78). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F0 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 02.12.2024 200 Vertragsinhalt von Los 6.001 ist der Umbau des Bf Bonn-Beuel. Dies umfasst u.a. die Erhöhung der bestehenden Bahnsteigkante am Hausbahnsteig von 38cm auf 55cm. Um nach der Erhöhung des Bahnsteigs die Zugänglichkeit des Empfangsgebäudes sicherzustellen muss in Längsrichtung des Bahnsteigs eine Winkelstützwand hergestellt werden um den durch die Erhöhung entstehenden Versatz zwischen Bahnsteig und Eingangstür des Empfangsgebäudes auszugleichen, da die Eingangstür zum Empfangsgebäude weiterhin auf der alten Bahnsteighöhe liegt. Ebenfalls muss eine neue Bahnsteigentwässerung hergestellt werden. Teil der ursprünglichen Beauftragung war außerdem die Anpassung des bestehenden Bahnsteigsdachs aus Holz an die neue Bahnsteighöhe. Dazu sollten die Bestandspfosten eingekürzt und auf neue Fundamente gesetzt werden. Die neue Bahnsteigausstattung soll teilweise am Dach befestigt werden. Im Zuge der planerischen Bearbeitung wurde festgestellt, dass ein statischer Nachweis des Bestandsdaches nach dem Umbau nicht mehr möglich ist. Daher wird ein Ersatzneubau des Dachs notwendig. Aufgrund der Geometrie der neuen Dachfundamente lassen sich diese nicht unabhängig von der Winkelstützwand herstellen, da Fundamente und Stützwand im Bereich der Dachpfosten als ein Bauteil hergestellt werden müssen (s.u.). Weiterhin verläuft die Entwässerung durch die neuen Fundamente und kann daher ebenfalls nicht unabhängig von diesen hergestellt werden. Auch die ursprünglich geplante Befestigung der Ausstattungselemente ist nicht möglich ohne Dach. Die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags ist in den o.g. Punkten daher nicht möglich ohne Erneuerung des Bahnsteigdachs. Zum Ausgleich des bei der Erhöhung der Bahnsteigkante entstehenden Höhenversatzes zwischen Austritt des Empfangsgebäudes und Bahnsteigbereich muss in Längsrichtung des Bahnsteigs eine Winkelstützwand errichtet werden. Diese Stützwand liegt genau in der Achse der Dachpfosten und kollidiert mit deren Fundamentierung. Es ist daher notwendig, ein gemeinsames Fundament für Stützwand und Pfosten zu erstellen, bei welchem der Sockel des Dachpfostens gleichzeitig als Stützwand dient. Diese Leistungen sind technisch nicht voneinander zu trennen, da es sich bei dem Fundament um einen monolithischen Block handelt, welcher in einem Guss hergestellt werden muss. Für die Herstellung des Dachs besteht ein Bedarf von insgesamt 330m² Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser setzt sich zusammen aus 80m² für Büro- und Materialcontainer sowie 250m² für Lagerung und Vormontage der Dächer. Sämtliche zur Verfügung stehenden BE-Flächen im Bereich des Bf Beuel wurden vertraglich bereits an andere AN vergeben. Demnach steht keine geeignete Fläche in unmittelbarer Nähe mehr zur Verfügung, insbesondere für die Vormontage der Dachelemente, da diese - einmal montiert - mit dem Kran von der BE auf den Bahnsteig gehoben werden müssen. Eine Montage auf dem Bahnsteig ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Sperrpausen in Verbindung mit vorangehenden und nachfolgenden Arbeiten (Abriss des alten Bahnsteigs, Herstellen der neuen Kante, Fundamente, Verfüllung, Belag und Ausstattung + 50Hz-Arbeiten und Aufzüge) zeitlich nicht möglich. Eine BE Fläche in unmittelbarer Nähe zum Bahnsteig ist daher zwingend notwendig. Eine entsprechende Fläche ist vorhanden, jedoch vertraglich bereits an den AN Los 6.001 vergeben.
- 29.11.2024 MKA 213 Ursprünglich war vorgesehen, die historischen Bahnsteigdächer auf dem Haus- und Mittelbahnsteig zu erhalten und zu sanieren bzw. an die neue Bahnsteighöhe anzupassen. Nachträglich wurde aufgrund des Zustands der Dächer in Abstimmung mit dem Denkmalschutz der Rückbau der Dächer und eine Neuplanung angeordnet. Am ursprünglich vorhandenen Bahnsteigdach auf dem Mittelbahnsteig waren Signalfahrtanzeiger (H-Tafeln) montiert. Nach dem Rückbau des Bahnsteigdaches müssen diese Signale provisorisch auf dem Bahnsteig mit temporären Fundamenten und Holzmasten aufgestellt werden. Da die Rückbau der Dächer ursprünglich nicht vorgesehen war konnten die betreffenden Leistungen zur prov. Montage der Signalfahrtanzeiger ebenfalls nicht vorausgesehen werden. Bedingt durch den Rückbau der Bahnsteigdächer müssen auf dem Mittelbahnsteig die vorh. Signalfahrtanzeiger prov. wieder aufgestellt werden. Diese Arbeiten müssen parallel zu den übrigen Bauarbeiten im Bf BN-Beuel durch denn AN 6.001 erbracht werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 28.11.2024 MKA 215 Die bestehende Güterhalle im Bereich Bf Bonn-Beuel sollte ursprünglich vor der Erneuerung der PU verschoben werden. Tatsächlich ist diese Verschiebung noch nicht erfolgt. Der ursprünglich vorgesehene Trägerbohlverbau zur Verlängerung der PU kann deshalb nicht ausgeführt werden. Stattdessen muss ein teilweise rückverankerter Mikropfahlverbau verwendet werden. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit dem Neubau der PU im Bf BN-Beuel werden durch den AN Los 6.001 erbracht. Die geänderte Ausführung des Verbaus zur Verlängerung der PU muss in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten geplant und ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, die geänderte Ausführung getrennt an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. MKA 229 Aufgrund der Änderung der Gründung des Bahnsteigdaches muss die Ausführungsplanung für das Planpaket "Ibau_12_Treppe Außenbahnsteig" überarbeitet werden. Die Umplanung der Gründung ist notwendig, da das unter Denkmalschutz stehende Bestandsdach nicht angepasst und nachgewiesen werden konnte. Es musste deshalb eine neue Planung für die Überdachung "Zugang PU" am Außenbahnsteig erstellt werden. In diesem Zusammen-hang erfolgte auch eine Änderung der Gründung. Die Planung und Ausführung der betreffenden Treppenwangen sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die erforderliche Umplanung aufgrund der geänderten Gründung des Bahnsteigdaches muss im Zusammenhang mit den übrigen Planungen und Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 252 Im Zuge der Erdarbeiten fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 70). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.11.2024 MKA 250 Im Zuge der Erdarbeiten zur Herstellung der Entwässerung am Gleis 2 im Bereich "Im Johdorf" des PFA 4 fällt Aushubmaterial an, dass gemäß Ersatzbaustoffverordnung als Bodenmaterial der Klasse BM-0* (Bodenmaterial mit leichten Einschränkungen) eingestuft wurde. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 273 Im Zuge der Planung der Winkelstützelemente am Mittelbahnsteig kommt es zu zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen. Weiter werden Umplanungen infolge von Vorgaben des BVB und der DB-Projektleitung erforderlich: Gemäß Leistungsverzeichnis ist der AN mit der Fortschreibung der Entwurfsplanung beauftragt. Unter anderem sind die bahnsteigrückseitigen Abschlüsse (Winkelstützwand / Tiefborde) im Bereich des Mittelbahnsteigs zu überarbeiten. Sowohl die Entwurfsplanung als auch die zugehörigen LV-Positionen zur Ausführung der Winkelstützelemente sehen lediglich im nördlichen Bereich des Bahnsteiganfangs bei km 10,168 auf einer Länge von ca. 6 m Winkelstützelemente als Bahnsteighinterkante zu Gleis 2 vor. Tatsächlich sind die Winkelstützelemente zu Gleis 2 im nördlichen Bereich bei ca. km 90,144 bis km 90,217 auf einer Länge von ca. 73 m zu planen. Im südlichen Bereich sind die Winkelstützelemente zu Gleis 3 im Kilometerbereich zwischen km 10,450 und 10,649 zu planen. Hierbei handelt es sich um den Bestandsbahnsteig, welcher in den Entwurfsunterlagen nicht dargestellt ist. Aufgrund der fehlenden Planunterlagen muss in diesen Bereichen eine vollständige Neuplanung erfolgen. Darüber hinaus musste die Planung aufgrund diverser Vorgaben und Abstimmungen zwischen dem AG und dem BVB mehrfach überarbeitet werden. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der neuen Bahnsteige sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Dies umfasst auch die Bahnsteigabschlüsse bzw. Winkelstützelemente. Die erforderlichen Winkelstützelemente müssen hierbei im Zusammenhang mit den übrigen Leistungen für den Neubau der Bahnsteige geplant werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 14.10.2024 Lfd- Nr. 167- MKA 213- Auf dem provisorischen Mittelbahnsteig befinden sich LF-Signale (LF 6 und LF 7). Diese Signale müssen durch Holzplatten und Kanthölzer gegen Besteigen Dritter geschützt werden. Diese Leistung ist nicht Gegenstand des Hauptvertrags. Alle Arbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Der erforderliche zusätzliche Schutz der Signalmaste muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht und auf Funktionstüchtigkeit geprüft (Unterhalt der Baustelle) werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 14.10.2024 Lfd.-Nr. 188 - MKA 221 - Ursprünglich sollten die bestehenden Bahnsteigdächer im Bf BN-Beuel saniert werden. Diese Dächer mussten jedoch komplett zurückgebaut werden. Im Gegenzug wurde prov. Wetterschutzhäuschen errichtet. Im Zuge der Erstellung der Querung in km 10,399 musste für die erforderliche Baufreiheit eines dieser Wetterschutzhäuser zurückgebaut und neu aufgebaut werden. Der Rückbau der Bahnsteigdächer und die damit zusammenhängenden Folgemaßnahmen warenim Vorfeld nicht zu erkennen. Bedingt durch den Rückbau der Bahnsteigdächer kommt es zu Erschwernissen für die weiteren Arbeiten. Konkret muss ein prov. Wetterschutz temporär rückgebaut werden. Diese Arbeiten müssen parallel zu den übrigen Bauarbeiten im Bf BN-Beuel durch denn AN 6.001 erbracht werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 04.10.2024 205 - Auf der Strecke 2324-1 wurden drei Meldungen der Fehlerkategorie F1 im Abschnitt zwischen km 89,980 und 90,101 durch den ALV festgestellt. Ebenso wurde im Bereich der BAB 562 bei Abrissarbeiten durch Dritte eine Schiene an Gleis 2 beschädigt. Zur Beseitigung der Schienenfehler sind entsprechende Schienenwechsel erforderlich. Hierzu sind im Einzelnen folgende Leistungen erforderlich: - Wechsel von 3 Schienen Strecke 2324-1 von km 89,980 bis km 90,101 - Wechsel von 1 Schiene auf dem Abschnitt Strecke 2324-1 km 92,836 - Abholung der Schienen in KND Die betreffenden Schienenfehler bzw.- beschädigungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Arbeiten zum Austausch der betreffenden Schienen müssen aus Sicherheitsgründen kurzfistig ausgeführt werden. Der AN Los 6.001 ist bereits im Rahmen von Gleisbauarbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen des Bahnbetriebes. Die Leistung des AN bleibt ansonsten unverändert. 207 - Die Bahnsteigdächer im Bf BN-Beuel sollten ursprünglich im Bestand saniert werden. Im Verlauf der weiteren Planung wurde festgestellt, dass der Bestand nicht erhalten werden kann und die Bahnsteigdächer erneuert werden müssen. Im Anschluss an den Rückbau der Bahnsteigdächer müssen zum Schutz der Reisenden sowie zur Vermeidung von Wassereintritten temporäre Überdachungen der Treppenaufgänge zur PU ausgeführt werden. Der Rückbau der Bahnsteigdächer und die damit verbundenen Provisorien waren ursprünglich nicht vorgesehen bzw. zu erkennen. Es sollen zusätzliche temporäre Überdachungen der PU geplant und ausgeführt werden. Die betreffenden Planungs- und Bauleistungen müssen im Zusammenhang mit den übrigen Bauarbeiten von Los 6.001 erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. 230 - Die ursprüngliche Planung sowie die vertragliche Leistungsbeschreibung sieht für die Gestaltung der Lärmschutzwände (LSW) im Bereich der EÜ "Siegburger Straße" eine Deckbeschichtung mit bis zu 3 Farben ohne Farbtrennung pro Element vor. Für die Deckbeschichtung der LSW-Elemente entlang der Strecke ist je ein RAL-Farbton ausgeschrieben. Das mit der Stadt Bonn abgestimmt Farbkonzept beinhaltet nunmehr 5 Farbtöne in vorgegebener Reihenfolge. Im Zuge der Montage der Wandelemente werden deshalb zusätzliche AUfwendungen für die vorherige Sortierung der Wandelemente erforderlich. Die nachträglichen Forderungen der Stadt Bonn zur Gestaltung konnten im Vorfeld nicht erkannt bzw. erwartet werden. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der LSW sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die Berücksichtigung des geänderten Farbkonzeptes muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen zur Erstellung der LSW erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Die Leistung bleib ansonsten unverändert.
- 04.10.2024 198 - Es wurden Kabel vom Kabellager entwendet. Das Ersatzkabel lagert in Köln und muss vom AN von dort abgeholt werden. Es fällt ein erhöhter Transport-Aufwand an. Der betreffende Kabeldiebstahl konnte im Vorfeld nicht erkannt bzw. erwartet werden. Es muss lediglich das Ersatzkabel ergänzend zur Baustelle transportiert werden. Die Leistung bleib ansonsten unverändert.
- 04.10.2024 202 - Bei km 91,850 ist im Bereich des Bahnübergangs Kündinghovener Straße eine Straßenquerung herzustellen. Um die vorgenannte Kabelquerung herstellen zu können, muss zunächst die asphaltierte Fläche vor dem Bahnübergang rückgebaut und nach Abschluss der Arbeiten wieder hergestellt werden. Die Planung und Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die erforderlichen zusätzliche Straßenbauarbeiten im Bereich des BÜ müssen im Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbau- bzw. Kabelverlegearbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 206 - Der Kabeltrog am Gleis 112 im Bereich der neu zu installierenden Gleisfeldbeleuchtung muss an die erforderliche Schwellenhöhe angepasst werden. Dazu ist es notwendig, die Kabeltröge der Gruppe I über eine Länge von etwa 100 m auszubauen, ein neues Planum zur Anpassung der Höhen an die örtlichen Gegebenheiten zu schaffen und anschließend die Kabeltröge wieder einzubauen. Die Planung und Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten werden ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbracht. Die erforderliche Anpassung der Kabeltröge muss im Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 208 - Für die Erstellung der neuen Schallschutzwand Ost sowie der Oberbauarbeiten für das S-Bahngleis einschl. der Entwässerung und Gleisfeldbeleuchtung müssen die Dammschüttmaterialien des Bahndammes entlang des bahnparallelen Weges „Im Johdorf“ ausgetauscht werden. Für die erforderliche Logistik (Bodenabfuhr und Anlieferung neuer Dammschüttmaterielien) muss der bahnparallele Radweg als Baustraße auf einer Länge von ca. 245m ertüchtigt werden. Gemäß Vorgabe der umweltfacblichen Bauüberwachung sind zur Vermeidung der Ausbreitung des japanischen Staudenknöterichs während der Herstellung der Baustraße bzw. BE-Fläche zusätzliche Maßnahmen irn Umgang mit dem japanischen Staudenknöterich zu beachten. Die Flächen wurden dazu entsprechend behandelt. Im Zuge einer Begehung am 31.07.2024 wurde allerdings festgestellt, dass die Böschung entlang der neuen Baustraße erneut mit Knöterich bewachsen ist. Vor der Bodenentsorgung des HW 69 muss der entsprechende Bereich deshalb erneut gerodet werden. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der neuen Schallschutzwand sowie der Ausführung der Oberbauarbeiten sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Die erforderlichen Provisorien und Bauzwischenzustände und somit auch die Baustraßen müssen im Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Die zusätzlichen Leistungen zur Vermeidung der Ausbreitung des jap. Staundenkönterichs müssen hierbei im Zusammenhang mit dem Bau der Baustraße "Im Johdorf" erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 04.10.2024 187 - Der Schacht 11-7-2 bei Querung km 11,792 musste wegen fehlender Baufreiheit näher zum Gleis verschoben werden. Durch diese Verschiebung des Schachtes besteht nun für die Signalgründung des Signals 85141 keine Baufreiheit. Zur Sicherstellung der erforderlichen Baufreiheit ergeben sich weitere Veränderungen und ergänzende Leistungen in der Kabelführung. Planung und Ausführung der Signalfundamente sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die erforderlichen Zusatzleistungen für die Signalgründung 85141 müssen hierbei technisch zwingend im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 194 - Im Zuge der Ausführungsplanung zur Versickerungsmulde im Bereich "Im Johdorf" wird festgestellt, dass die baugrundtechnischen Angaben nicht ausreichend für eine Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Untergrunds sind. Es muss eine ergänzende hydrogeologische Stellungnahme zur Versickerungsfähigkeit erstellt werden. Weiter ist im betreffenden Bereich eine Wasserleitung DN300 als Zusatzleistung (MKA174 ) umzuverlegen. Das hierbei anfallende Aushubmaterial soll durch den AN beprobt werden. Die Beprobung soll schichtweise vorgenommen werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im Bereich "Im Johdorf" werden durch den AN Los 6.001 erbracht. Dies betrifft auch die Erd- und Tiefbauarbeiten. Die erforderlichen zusätzlichen Baugrunduntersuchungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, die geänderte Ausführung getrennt an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. 195 - Die Erdung der LSW sollte ursprünglich über ein Prellrohr erfolgen. Im Zuge der Abstimmungen mit dem Abnahmeprüfer wurde hingegen festgelegt, dass die Erdung auf der freien Strecke über die innere Erdung (Sockelerdung) erfolgen soll. Die Erdungslaschen (Masterdung, Gleiserdung, Sockelerdung) sollen durchgängig in den Abmessungen 60 x 60 x 6 mm ausgeführt werden. Die LSW erhält Kleintierdurchlässe als Fluchtmöglichkeit. Aufgrund der anliegerseitigen Böschung werden zusätzliche Abstiegshilfen für erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der LSW sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die Erdung. Die geänderte Ausführung der Erdung sowie zusätzliche Abstigeshilfen im Bereich der Kleintierdurchlässe müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen zur Erstellung der LSW erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 196 - Bei einigen Querungen sind die zugehörigen Kabelschränke nicht erdgegründet, sondern befinden sich direkt auf dem Schacht. Dies betrifft die Querungen: km 91,776 / km 93,166 / km 94,080 / km 94,517 In diesen Fällen müssen zusätzliche Kabelschranksockel geliefert und montiert werden. Die Tief- und Kabeltiefbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Schranksockel müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 197 - Für die IBN des ESTW müssen im Bf. Bonn-Beuel auch Kabel im Schienenfuß verlegt werden. Neben der eigentlichen Kabelverlegung im Schienenfuß sind ergänzend zusätzliche Schienenfußklammern und Schienenabzweige zu liefern und einbauen. Die Planung und Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die erforderliche zusätzliche Kabelverlegung im Schienenfuß muss im Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbau- bzw. Kabelverlegearbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 199 - Im Bf BN-Beuel wurde im Rahmen der Baumaßnahmen eine prov. Personenüberführung erstellt. Diese PÜ soll nachträglich mit temporären Aufzügen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Haus- und Mittelbahnsteig ausgestattet werden. In diesem Zusammenhang werden folgende Arbeiten erforderlich: - Umbau der Personenüberführung für den Anschluss von zwei Aufzügen - Herstellung von zwei Fundamenten aus Stahlbeton für die Aufzüge - Herstellung der Zuwegungen von den Bahnsteigen zu den Aufzügen und Umbau der bestehenden Zuwegung zur Treppenanlage der PÜ - Weitere diverse Zusammenhangsarbeiten Die Planung und Ausführung der betreffenden Personenüberführung wurden ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbracht. Die erforderlichen Zusammenhangsarbeiten zur nachträglichen Montage von Aufzügen müssen im Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 29.08.2024 MKA156- Um die Zugänglichkeit zu Fundament und Mastfuß des OLA-Mastes auf dem Mittelbahnsteig weiterhin zu gewährleisten, muss gemäß Vorgabe des AL V die Vertiefung im Bahnsteig mit einem Gfk-Gitterrost abgedeckt werden. Die betreffenden Arbeiten sind notwendig für die Inbetriebnahme des prov. Mittelbahnsteigs. Vorab wird eine provisorische Abdeckung zur IBN hergestellt und die endgültige Lösung zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Alle Planungs- und Bauleistungen im betreffenden Bereich (Mittelbahnsteig) sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Arbeiten im Bereich des OLA-Mastes müssen im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA162- Im Zuge der Bauarbeiten auf dem MIttelbahnsteig wird die Entsorgung von Aushubmaterial nach Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich (HW 61). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist der Aushub hierbei der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA163- m Zuge der Bauarbeiten im Bereich des Mittelbahnsteigs wird die Entsorgung von Betonaufbruch nach Abfallschlüssel 17 01 01 erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist der Aushub hierbei der Materialklasse RC-1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA164- m Zuge der Bauarbeiten wird die Entsorgung von Aushubmaterial aus dem Bereich der Querungen in den PFA 4 und PFA 5 nach Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist der Aushub hierbei der Materialklasse BM-F1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 12.06.2024 Im Zuge der Bauarbeiten wird die Entsorgung von Aushubmaterial aus dem Bereich der Querungen in den PFA 4 und PFA 5 nach Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist der Aushub hierbei der Materialklasse BM-F1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA159)
- 12.06.2024 Die Ausführung des taktilen Leitsystems auf dem prov. Mittelbahnsteig erfolgte im Vorfeld bereits nach freigegebener Ausführungs-planung. Aufgrund von Forderungen des IBV im Rahmen der Inbetriebnahme werden nunmehr Anpassungen bzw. Änderungen am taktilen Leitsystem erforderlich. Alle Planungs- und Bauleistungen im betreffenden Bereich (Mittelbahnsteig) sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Arbeiten zur Anpassungen des taktilen Leitsystems müssen im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben (MKA161)
- 12.06.2024 Im Zuge der Bauarbeiten wird die Entsorgung von Aushubmaterial aus dem Bereich der Querungen in den PFA 4 und PFA 5 nach Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist der Aushub hierbei der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA160)
- 12.06.2024 Der Asphalt aus dem Mittelbahnsteig ist aufgrund der vorliegenden Beprobung gem. RuVa-StB 01 der Verwertungsklasse B zuzuordnen. Eine Abfuhr des Materials muss über die A VV-Nr. 17 03 02 erfolgen. Für die Entsorgung gemäß Einstufung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen.. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der jeweiligen Beprobung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA158)
- 07.05.2024 Zwischen den Gleisen 109 und 110 wird die Herstellung von zusätzlichen Rangierwegen im Bereich der Gleisfeldbeleuchtung erforderlich. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Planung und Ausführung der betreffenden Arbeiten (Oberbau, Erdbau und Gleisfeldbeleuchtung) sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die Ausführung der zusätzlichen Rangierwege muss im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA152)
- 07.05.2024 Gemäß Leistungsverzeichnis ist für die Herstellung von Gleisquerungen in offener Bauweise ein Setzungsplan für die Soll- und Ist-Lage zu erstellen. Hierzu sind zwei Messungen erforderlich. Weitere Kontrollmessungen sind ursprünglich nicht vorgesehen. Der Anlagenverantwortliche (AL V) fordert hiervon abweichend bei der Ausführung von Gleisquerungen in offener Bauweise die Beachtung zusätzlicher Auflagen. Danach ist zum einen darauf zu achten, dass das Gleis fachgerecht mit Neuschotter eingebaut und gestopft wird. Anschließend ist die Sollgleislage wiederherzustellen. Zum anderen ist die Gleislage über einen Zeitraum von 2 Monaten alles 14 Tage mittels Handmessung zu überprüfen und zu dokumentieren. Es werden somit zusätzliche Kontrollmessungen erforderlich. Diese Forderungen des ALV und die damit verbundenen zusätzlichen Kontrollmessungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Es müssen auf Forderung des ALV zusätzliche Vermessungsleistungen zur Kontrolle der Gleislage ausgeführt werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. (MKA153)
- 07.05.2024 Im Zuge der Bauarbeiten wird die Entsorgung von Abbruchmaterial nach Abfallschlüssel 17 01 01 erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoff-verordnung ist der Betonaufbruch der Materialklasse RC-1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA151)
- 07.05.2024 Im Bereich Bf. Oberkassel sind zusätzliche Kabelquerungen zwischen den Gleiskilometern km 13,109 und km 14,102 herzustellen. Bei Arbeiten zur Herstellung der Baugruben usw. können ggf. dort vorkommende Mauereidechsen vorgefunden werden. Da es sich bei der Mauereidechse um eine streng geschützte Tierart handelt, sind hierzu gemäß artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung zusätzliche Nebenbestimmungen zwingend zu beachten. Danach sind alle Bauflächen inkl. der Zuwegungen vor dem Abziehen der oberen Bodenschichten auf Tiere abzusuchen und die oberen 20 - 30 cm müssen händisch abgetragen werden. Die betreffenden Gleisquerungen sind im Rahmen des Kabeltiefbaus grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen zum Schutz der Mauereidechsen müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA154)
- 07.05.2024 Im Zuge der Bauarbeiten wird die Entsorgung von Aushubmaterial nach Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich. Gemäß Ersatzbau-stoffverordnung ist der Aushub hierbei der Materialklasse >BM-F3 - DK 0 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA150)
- 07.05.2024 Für die Errichtung der geplanten Gleisfeldbeleuchtung mit niedrigstehenden Gleisgassenbeleuchtungsmaste ist ein Gleisabstand von mind. 4,50 m gefordert. Dieser Abstand wird zwischen den Gleisen 112 und 100 an zwei Gründungsstandorten mit 10mm bzw. 60 mm unterschritten. Die Gleise sind entsprechend zu richten, um den geforderten Gleisabstand zu erzielen. Am Punkt mit größter seitlicher Schiebung muss das Gleis dazu aufgetrennt, verschoben und wieder verschweißt werden. Die Tief- und Oberbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Oberbauarbeiten zur Gewährleistung des erforderlichen Gleisabstandes müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA155)
- 05.04.2024 Zwischen den Gleisen 1 und 2 im Bereich "PU Bf. Bonn-Beuel" bis EÜ "Siegburger Straße" soll im Rahmen des Gleisbumbaus eine zusätzliche Gleisentwässerung vorgesehen werden, darnit die Gleise nicht in Richtung Bahnsteigkante entwässern. Die betreffenden Leistungen sind bereits Gegenstand der MKA 152. Die Planung für diese Tiefenentwässerung zwischen den Gleises 1 und 2 ist bereits erfolgt und mit dem Planpaket Obgt_05 eingestellt worden. Zwischenzeitlich sind vom AG neue Unterlagen zur Verfügung gestellt worden, aus denen eine bereits vorhandenen Mittelentwässerung zwischen den Gleisen 1 und 2 im Bereich von ca. km 90,6 bis km 91,0 hervorgeht. Es wird deshalb eine nochmalige Überarbeitung des betreffenden Planpaketes unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bestandes erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der Oberbauarbeiten sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Dies umfasst auch den Gleisumbau im Bf BN-Beuel und den Neubau der erforderlichen Entwässerungsanlagen. Die Umplanung und Ausführung der Tiefenentwässerung müssen im Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Teilleistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.03.2024 148 - Für den Inbetriebnahmezustand KBB 2 (IBN provisorischer Mittelbahnsteig Bonn-Beuel) wird die Ausführung zusätzlicher Tiefbauleistungen erforderlich. Es sind Schienenfußklammern als auch Schienenfußabzweige im Gleis 2 und 4 zu montieren. Weiter ist die Verlegung und Montage von PZB-Schienenfußkabeln sowie das Liefern und Setzen von Spannbetonpfosten auszuführen. Die Planung und Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Kabeltiefbauarbeiten müssen im Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.03.2024 Gemäß Ausfühgsplanung ist im Bereich des bestehenden Mittelbahnsteiges bei km 90,628 das Signal 84N3 zu gründen. Das Signal muss mittels Einfassungs-rabmen und einer temporären Abspernung zusätzlich abgesichert werden. Zusätzlich stellt sich die Gründung im bestehenden Bahnsteig deutlich aufwendiger dar und kann nur unter erschwerten Bedingungen erfolgen. Planung und Ausführung der Signalfundamente sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die Ausführung der Signalfundamente muss auf Basis der freigegebenen AP erfolgen. Die beschriebenen Zusatzleistungen müssen hierbei technisch zwingend im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.03.2024 Im Rahmen der Baufeldfreimachung zur Erstellung der LSW West 1 müssen im Bereich der Gustav-Kessler-Straße Rodungsarbeiten ausgeführt werden. Einige Bäume haben hierbei abweichend von der vertraglichen Leistungsbeschreibung mehr als 70 cm Stammdurchmesser. Zusätzlich ist das Fällen weiterer Bäume erforderlich, da durch das Befahren während der Bauausführung eine Schädigung des Wurzelwerks nicht zu vermeiden ist. Die Genehmigung für das Fällen der betreffenden Bäume steht noch aus, so dass die restlichen Fällungen in einem weiteren Arbeitsschritt erfolgen müssen. Hierfür wird eine zusätzliche BE erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausführung der neuen Schallschutzwand sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 auszuführen. Die erforderlichen Arbeiten zur Baufeldfreimachung müssen im Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, die zusätzlichen Arbeiten zur Baufeldfreimachung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.03.2024 Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich Änderungen in der Ausführung der Signalfundamente ergeben. Diese Abweichungen zum ursprünglichen Entwurf betreffen hauptsächlich die geänderte Gründungsform, die Wandstärke und Längen der Signalfundamente. Planung und Ausführung der Signalfundamente sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die Ausführung der Signalfundamente muss auf Basis der freigegebenen AP erfolgen. Die beschriebenen Änderungen müssen hierbei technisch zwingend im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Änderungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.03.2024 Der AN LOS 6.001 wurde mit der Gründungsplanung der Signalfundamente beauftragt. Diese Leistungen sind bereits Gegenstand der MKA 130. Zwischenzeitlich sind vom AG neue PT1-Unterlagen für den Bereich Niederdollendorf zur Verfügung gestellt worden. Nach Durchsicht und Prüfung der Unterlagen wurden Abweichungen zur bisherigen Planung festgestellt, so dass die Planunterlagen für die Signalgründungen im Bereich Niederdollendorf überarbeitet werden müssen. Planung und Ausführung der Signalfundamente sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die erforderlichen Anpassung der bereits erstellten Fundamentplanungen an die neue PT1-Planung muss im Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Überarbeitung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.03.2024 Im Bereich der von DB Energie hergestellten Trafostation inkl. Pflasterfläche müssen noch Kabeltiefbauleistungen ausgeführt werden. Hierbei kommt es zu Mehraufwendungen für das Aufnehmen und Wiederverlegen der Pflasterflächen sowie die erschwerte Verlegung der Leerrohrtrasse unter den Ringerden. Die Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten im Zusammenhang mit dem neuen ESTW sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Arbeiten zur Verlegung der Kabeltrasse im Bereich des Schalthauses müssen im Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.03.2024 Im Bereich PFA 4 und PFA 5 sind diverse Kabeltiefbauleistungen vorgesehen und Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Aufgrund paralleler Planungen der Ausrüstungsgewerke (z.B. 50 Hz, LST etc.) muss eine Vielzabl der Kabeltrassen angepasst werden. Beispielsweise müssen Trogtrassen verlängert, zusätzliche Gleisquerungen ausgeführt und sowie Kabelschächte und Gleisquerungen angepasst werden. Weiter wird der Einbau von Kabelbögen (90-Grad-Bögen) und Kleinkabelschächte erforderlich, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. Die Planung und Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten sind ganzheitlich durch den AN Los 6.001 erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Kabeltiefbauarbeiten müssen im Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Arbeiten getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
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