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Schülerbeförderung im Rahmen des gemäß Schülerfahrkostenverordnung vom Schulträger (Stadt Dormagen) eingerichteten Schülerspezialverkehr mit Klein- bzw. Großbussen ab 01.02.2025- 31.01.2027
Stadt Dormagen - Zentrale Submissionsstelle · Dormagen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Dormagen (Auftraggeberin) beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung folgende Leistungen zu vergeben: - LOSE 1 bis 104 Schülerbeförderung mit Großbussen bzw. Gelenkbussen zwischen verschiedenen städtischen Schulen und/oder den Übungsstätten zur Erteilung des Sportunterrichts (z. B. Turnhallen, Hallenbäder) gemäß § 8 Abs. 1 SchfkVO. Die Einsatzpläne werden in der Regel für jedes Schulhalbjahr individuell auf die Stundenpläne der Schulen ausgerichtet. Kurzfristige Änderungen sind jedoch jederzeit möglich. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, welche die auf den nächsten Seiten nähere beschriebene Beförderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ab dem 01. Februar 2025 für die Dauer von 2 Jahren bis einschließlich 31. Januar 2027 übernehmen. Die Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs erfolgt gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) vom 16. April 2005 (GV. NRW. S. 420), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2020 (SGV. NRW. S. 223). Die eingesetzten Fahrzeuge sind gemäß § 1 Nr. 4 Buchstabe d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften der Personenbeförderungsgesetze (Freistellungs-Verordnung) vom 30. August 1962 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 04. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037), der unentgeltlichen Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Begleitpersonen (z. B. Lehrkräfte) vorbehalten. Die ausgeschriebenen Fahrten sind - bis auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu einem Reiterhof bei Schloss Arff - ausschließlich innerhalb des Dormagener Stadtgebietes durchzuführen. Die Stadt Dormagen beabsichtigt, die Verträge ab dem 01. Februar 2025 für die Dauer von 2 Jahren bis einschließlich 31. Januar 2027, mit der Option der Vertragsverlängerung um bis zu einem Jahr, zu vergeben. Der Umfang der benötigten F
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen mit Groß- und Gelenkbussen für die Stadt Dormagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.01.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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- Frist 19.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Taxi Hillmann GmbHZuschlagswert 625.781 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.950 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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