Offenes Verfahren Lieferauftrag IT & Digitalisierung EU-Oberschwelle 2 Lose
Geändert: Anpassung der Angebotsfrist auf 07.04.2026 12:00 Uhr

1584-NA-Headsets, Freisprecheinrichtungen und Zubehör

BWI GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen

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Branche „IT & Digitalisierung" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Headsets inkl. Zubehör und USB-Freisprecheinrichtungen für den Eigen- und Zielbetrieb in Höhe von 28.784.834,04 Euro netto im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, den Leistungsumfang bis zum 1,5-fachen auf netto 43.177.252,40 EUR netto (Obergrenze) zu erhöhen. Eine genaue Auflistung der jeweiligen Headsettypen und des jeweiligen Zubehörs können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Vergabe eines Rahmenvertrags für die Lieferung von Headsets, Freisprecheinrichtungen und Zubehör durch die BWI GmbH.

Der geschätzte Auftragswert liegt bei ca. 28,78 Mio. EUR netto, mit einer möglichen Erhöhung auf bis zu 43,18 Mio. EUR netto. Die genauen Spezifikationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Preiseinschätzung

Basierend auf 277 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 41.013 €
Median 229.090 €
Oberes Quartil 490.259 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    3 Veröffentlichungen

  2. Ausschreibung

    Offizielle Ausschreibung mit Bieterfrist.

    Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.

    1 Veröffentlichung

  3. Ausschreibung

    Offizielle Ausschreibung mit Bieterfrist.

    Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.

    1 Veröffentlichung

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber BWI GmbH
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 16.02.2026
CPV-Code 32342100
Nachrichten- und Rundfunktechnik (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 pro Bieter)
Erfüllungsort Bonn
Laufzeit 12 Monate
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bindefrist (?) 60 Tage

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.2

Historischer Durchschnitt aus 15.235 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.332 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers BWI GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

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