Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb IT & Digitalisierung ⚠ Direktvergabe
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Dienstleistungsauftrag EU-Sektorenrichtlinie

303-25-E21 landesweites AFZS - Anpassung Zähltechnik Skoda

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Land Baden-​Würt­tem­berg hat das Ziel, Fahr­gast­zähl­da­ten für das gesamte Land zu erhal­ten. Gemäß ÖPNV-​Gesetz des Lan­des BW und dazu gehö­ri­ger Rechts­ver­ord­nung (ÖPNV-​VO §5(6)) erge­ben sich ab 2025 ein­zu­hal­tende Anfor­de­run­gen bezüg­lich der lan­des­weit ein­heit­li­chen Erhe­bung der Fahr­gast­nach­frage. Hier­bei wird gefor­dert, dass Daten zur Fahr­gast­nach­frage lan­des­weit in ver­gleich­ba­rer Daten­qua­li­tät vor­lie­gen und der Anlage 5 zur ÖPNV-​VO ent­spre­chen müs­sen. In Form des Anfor­de­rungs­ka­ta­log „auto­ma­ti­sche Fahr­gast­zäh­lung“ (Inkraft­tre­ten am 12.05.2023) wur­den die Vor­ga­ben der ÖPNV-​VO ver­öf­fent­licht. Sie zie­len auf die mit­tels tech­ni­scher Sen­so­ren und Über­tra­gungs­tech­nik auto­ma­ti­sierte Fahr­gast­zäh­lung, das soge­nannte auto­ma­ti­sche Fahr­gast­zähl­sys­tem (AFZS) ab. Nach Bewer­tung der Anfor­de­run­gen ergibt sich für die rnv GmbH Hand­lungs­be­darf, um die ein­ge­setz­ten Sys­teme an den gefor­der­ten Stan­dard anzu­pas­sen. Der bei der rnv GmbH ein­ge­setzte Hypex-​Rou­ter zur Über­mitt­lung von Fahr­gast­zah­len der AFZS-​Sen­so­ren (iris) zum Hin­ter­grund­sys­tem (maBinso) der Firma Skoda GmbH in den Fahr­zeu­gen der Bau­reihe „Rhein-​Neckar-​Tram“ muss – zur Erfül­lung der Anfor­de­run­gen aus dem Anfor­de­rungs­ka­ta­log zum lan­des­wei­ten AFZS – ange­passt wer­den. Die Über­tra­gung der Daten im For­mat ITxPT wird um wei­tere Infor­ma­tio­nen ergänzt, vom Rou­ter ver­ar­bei­tet und an das ein­ge­setzte Hin­ter­grund­sys­tem über­mit­telt. Bei allen Ände­run­gen han­delt es sich um Anpas­sun­gen im bestehen­den Sys­tem. Neue Kom­po­nen­ten wer­den nicht hin­zu­ge­kauft.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Die Ausschreibung betrifft die Anpassung bestehender Systeme zur automatischen Fahrgastzählung (AFZS) für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.

Ziel ist die Einhaltung landesweiter Vorgaben zur Datenerhebung im ÖPNV. Die Anpassung umfasst die Datenübertragung im Format ITxPT und die Verarbeitung durch einen Hypex-Router, ohne den Zukauf neuer Komponenten.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 29.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 197 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 228.720 €
Median 374.400 €
Oberes Quartil 698.121 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 08.02.2026
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Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Vergabenummer 303-​25-​E21
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Mannheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 29.01.2026
CPV-Code 72267000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Mannheim

Bieter (1)
ŠKODA TRANS­POR­TA­TION a.s. · Pilsen

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Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 61.239 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.603 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim

vergabe@rnv-online.de
+496214651730