Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Dienstleistungsauftrag IT & Digitalisierung EU-Sektorenrichtlinie ⚠ Direktvergabe

303-25-E21 landesweites AFZS - Anpassung Zähltechnik Skoda

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Land Baden-​Würt­tem­berg hat das Ziel, Fahr­gast­zähl­da­ten für das gesamte Land zu erhal­ten. Gemäß ÖPNV-​Gesetz des Lan­des BW und dazu gehö­ri­ger Rechts­ver­ord­nung (ÖPNV-​VO §5(6)) erge­ben sich ab 2025 ein­zu­hal­tende Anfor­de­run­gen bezüg­lich der lan­des­weit ein­heit­li­chen Erhe­bung der Fahr­gast­nach­frage. Hier­bei wird gefor­dert, dass Daten zur Fahr­gast­nach­frage lan­des­weit in ver­gleich­ba­rer Daten­qua­li­tät vor­lie­gen und der Anlage 5 zur ÖPNV-​VO ent­spre­chen müs­sen. In Form des Anfor­de­rungs­ka­ta­log „auto­ma­ti­sche Fahr­gast­zäh­lung“ (Inkraft­tre­ten am 12.05.2023) wur­den die Vor­ga­ben der ÖPNV-​VO ver­öf­fent­licht. Sie zie­len auf die mit­tels tech­ni­scher Sen­so­ren und Über­tra­gungs­tech­nik auto­ma­ti­sierte Fahr­gast­zäh­lung, das soge­nannte auto­ma­ti­sche Fahr­gast­zähl­sys­tem (AFZS) ab. Nach Bewer­tung der Anfor­de­run­gen ergibt sich für die rnv GmbH Hand­lungs­be­darf, um die ein­ge­setz­ten Sys­teme an den gefor­der­ten Stan­dard anzu­pas­sen. Der bei der rnv GmbH ein­ge­setzte Hypex-​Rou­ter zur Über­mitt­lung von Fahr­gast­zah­len der AFZS-​Sen­so­ren (iris) zum Hin­ter­grund­sys­tem (maBinso) der Firma Skoda GmbH in den Fahr­zeu­gen der Bau­reihe „Rhein-​Neckar-​Tram“ muss – zur Erfül­lung der Anfor­de­run­gen aus dem Anfor­de­rungs­ka­ta­log zum lan­des­wei­ten AFZS – ange­passt wer­den. Die Über­tra­gung der Daten im For­mat ITxPT wird um wei­tere Infor­ma­tio­nen ergänzt, vom Rou­ter ver­ar­bei­tet und an das ein­ge­setzte Hin­ter­grund­sys­tem über­mit­telt. Bei allen Ände­run­gen han­delt es sich um Anpas­sun­gen im bestehen­den Sys­tem. Neue Kom­po­nen­ten wer­den nicht hin­zu­ge­kauft.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Die Ausschreibung betrifft die Anpassung bestehender Systeme zur automatischen Fahrgastzählung (AFZS) für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.

Ziel ist die Einhaltung landesweiter Vorgaben zur Datenerhebung im ÖPNV. Die Anpassung umfasst die Datenübertragung im Format ITxPT und die Verarbeitung durch einen Hypex-Router, ohne den Zukauf neuer Komponenten.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 141 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 313.603 €
Oberes Quartil 711.924 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 08.02.2026
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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Mannheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 29.01.2026
CPV-Code 72267000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Mannheim

Bieter (1)
ŠKODA TRANS­POR­TA­TION a.s. · Pilsen

Ø Bieter in der Branche 7.2

Historischer Durchschnitt aus 48.933 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.276 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 31%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)