Eigenerklärung (s. Formular 124 und Fomular 127): - dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen - dass nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen - der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - dass der Bieter bei der Berufsgenossenschaft gemeldet ist - dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, - dass eine Eigenerklärung (Formblatt 127) zu Russlandsanktionen durch den Bieter abgegeben wird. s. Ausschreibungsunterlagen