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Rahmenvereinbarung für die grafische Gestaltung der Parlamentszeitschrift Landtag Intern und weitere grafische Dienstleistungen für den Landtag Nordrhein-Westfalen

Der Präsident des Landtags NRW · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde

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Beschreibung

Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) beabsichtigt, mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung Grafikleistungen erbringen zu lassen. Zu den geforderten Leistungen gehören: - die grafische Gestaltung der Parlamentszeitschrift Landtag Intern - weitere anfallende grafische Leistungen - die Fortentwicklung des Corporate Designs des Landtags - das Führen eines Fotoarchivs (s. Dokument L01 Leistungsbeschreibung)

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KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Gesucht wird ein Dienstleister für grafische Gestaltungsleistungen, insbesondere für die Parlamentszeitschrift "Landtag Intern", die Fortentwicklung des Corporate Designs und die Führung eines Fotoarchivs.

Die Rahmenvereinbarung wird vom Landtag Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben und hat ihren Erfüllungsort in Düsseldorf. Es sind umfangreiche grafische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie Erfahrung im Bereich Printmedien und Corporate Design erforderlich.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung für die grafische Gestaltung der Parlamentszeitschrift Landtag Intern und weitere grafische Dienstleistungen für den Landtag Nordrhein-Westfalen
  • W01 - Kreative Ansätze für die Gestaltung 40 %
    Qualität

    W01 (insgesamt 40 %): 20 %: 1.) Kreativer Ansatz für die Gestaltung einer Jugendseite für Landtag Intern (s. Dokumente L01 Leistungsbeschreibung, Punkt 3.1.1.1 u. L03 Wertungsmatrix) 20 %: 2.) Kreativer Ansatz für die Gestaltung eines Logos "75 Jahre Landesverfassung Nordrhein-Westfalen" (s. Dokumente L01 Leistungsbeschreibung, Punkt 3.1.2.1 u. L03 Wertungsmatrix)

  • Gesamtpreis 30 %
    Preis

    Siehe hierzu auch die Dokumente L01 Leistungsbeschreibung und L02 Preisblatt a) Pauschalpreise (25 %) b) Leistungen nach Zeitaufwand (5%): a) Pauschalpreise (25 %) für: - Gestaltung einer Parlamentszeitschrift Landtag Intern - eine Sonder-Ausgabe: Sonderausgaben zu speziellen Anlässen (z. B. Landtagsjubiläen, Wahlen) sind möglich - einen Newsletter: Zusätzlich wird pro Ausgabe ein hausinterner Newsletter produziert, der montags in Plenarwochen an die Abgeordneten verteilt und zudem im Intranet zum Download zur Verfügung gestellt wird - die Bereitstellung einer verschlüsselten Cloud-Lösung zum Austausch größerer Datenmengen (Bilder, Druckdaten o.ä.) b) Leistungen nach Zeitaufwand (5%): - Stundensatz für: die ständige Fortentwicklung des Corporate Design - Stundensatz für: weitere Grafikleistungen - Stundensatz für: Beauftragung der Produktion von Werbemitteln bis zu einem Nettopreis von 1.000 Euro - Stundensatz für: Notfall-Rufbereitschaft am Wochenende nach der Drucklegung

  • W04 - Referenzen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden in Bezug auf weitere Grafikleistungen 20 %
    Qualität

    W04 - Referenzen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden in Bezug auf weitere Grafikleistungen Die Bieterinnen und Bieter werden aufgefordert, in Bezug auf die weiteren Grafikleistungen ihre Erfahrung mit der Zusammenarbeit mit Behörden darzulegen und dies anhand von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. (Siehe hierzu auch die Dokumente L01 Leistungsbeschreibung u. L03 Wertungsmatrix)

  • W02 - Zusammensetzung der Mitglieder des Teams 5 %
    Qualität

    W02 - Zusammensetzung der Mitglieder des Teams Die Zusammensetzung des Teams besteht aus mindestens einer festen Grafikerin / einem festen Grafiker sowie einer festen Vertretung, bei der / dem es sich ebenfalls um eine Grafikerin / einen Grafiker handeln muss. Die Bieterinnen und Bieter werden aufgefordert, die beteiligten Personen sowie Nachweise zu deren Qualifikation zu benennen. Die an der Gestaltung der Parlamentszeitschrift "Landtag Intern" beteiligten Personen und deren Funktion/Aufgabenzuweisung, Nachweise und/oder Bescheinigungen zu deren Qualifikation in Bezug auf die betreffende Thematik sind zu benennen. Die Teammitglieder verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Bezug auf ihre Tätigkeit. Die Zusammensetzung des Teams ist je Funktion mit jeweils mindestens einer Person wie folgt zu besetzen: - Grafiker/in - stv. Grafiker/in Die benannten Teammitglieder waren jeweils in den letzten 2 Jahren bei mindestens einem Referenzprojekt in der jeweils vorgesehenen Funktion tätig. (Siehe hierzu auch die Dokumente L01 Leistungsbeschreibung u. L03 Wertungsmatrix)

  • W03 - Interne Organisations- und Personaleinsatzplanung, Verfügbarkeit des Teams 5 %
    Qualität

    W03 - Interne Organisations- und Personaleinsatzplanung, Verfügbarkeit des Teams Die Bieterinnen und Bieter haben darzustellen, wie sie die Verfügbarkeit des Teams sicherstellen. Einzugehen ist z. B. auf Krankheitsfälle und Vertretungsregelungen. (Siehe hierzu auch die Dokumente L01 Leistungsbeschreibung u. L03 Wertungsmatrix)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 17.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 29 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 70.633 €
Median 83.100 €
Oberes Quartil 133.460 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 17.10.2024, 09:01 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 24122FA
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 16.09.2024
CPV-Code 79822500
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Düsseldorf
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Frist für Rückfragen 02.10.2024
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 78.981 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.545 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Der Präsident des Landtags NRW. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

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