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Rahmenvereinbarung für die grafische Gestaltung der Parlamentszeitschrift Landtag Intern und weitere grafische Dienstleistungen für den Landtag Nordrhein-Westfalen
Der Präsident des Landtags NRW · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
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Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) beabsichtigt, mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung Grafikleistungen erbringen zu lassen. Zu den geforderten Leistungen gehören: - die grafische Gestaltung der Parlamentszeitschrift Landtag Intern - weitere anfallende grafische Leistungen - die Fortentwicklung des Corporate Designs des Landtags - das Führen eines Fotoarchivs (s. Dokument L01 Leistungsbeschreibung)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein Dienstleister für grafische Gestaltungsleistungen, insbesondere für die Parlamentszeitschrift "Landtag Intern", die Fortentwicklung des Corporate Designs und die Führung eines Fotoarchivs.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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W01 - Kreative Ansätze für die Gestaltung 40 %Qualität
W01 (insgesamt 40 %): 20 %: 1.) Kreativer Ansatz für die Gestaltung einer Jugendseite für Landtag Intern (s. Dokumente L01 Leistungsbeschreibung, Punkt 3.1.1.1 u. L03 Wertungsmatrix) 20 %: 2.) Kreativer Ansatz für die Gestaltung eines Logos "75 Jahre Landesverfassung Nordrhein-Westfalen" (s. Dokumente L01 Leistungsbeschreibung, Punkt 3.1.2.1 u. L03 Wertungsmatrix)
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Gesamtpreis 30 %Preis
Siehe hierzu auch die Dokumente L01 Leistungsbeschreibung und L02 Preisblatt a) Pauschalpreise (25 %) b) Leistungen nach Zeitaufwand (5%): a) Pauschalpreise (25 %) für: - Gestaltung einer Parlamentszeitschrift Landtag Intern - eine Sonder-Ausgabe: Sonderausgaben zu speziellen Anlässen (z. B. Landtagsjubiläen, Wahlen) sind möglich - einen Newsletter: Zusätzlich wird pro Ausgabe ein hausinterner Newsletter produziert, der montags in Plenarwochen an die Abgeordneten verteilt und zudem im Intranet zum Download zur Verfügung gestellt wird - die Bereitstellung einer verschlüsselten Cloud-Lösung zum Austausch größerer Datenmengen (Bilder, Druckdaten o.ä.) b) Leistungen nach Zeitaufwand (5%): - Stundensatz für: die ständige Fortentwicklung des Corporate Design - Stundensatz für: weitere Grafikleistungen - Stundensatz für: Beauftragung der Produktion von Werbemitteln bis zu einem Nettopreis von 1.000 Euro - Stundensatz für: Notfall-Rufbereitschaft am Wochenende nach der Drucklegung
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W04 - Referenzen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden in Bezug auf weitere Grafikleistungen 20 %Qualität
W04 - Referenzen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden in Bezug auf weitere Grafikleistungen Die Bieterinnen und Bieter werden aufgefordert, in Bezug auf die weiteren Grafikleistungen ihre Erfahrung mit der Zusammenarbeit mit Behörden darzulegen und dies anhand von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. (Siehe hierzu auch die Dokumente L01 Leistungsbeschreibung u. L03 Wertungsmatrix)
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W02 - Zusammensetzung der Mitglieder des Teams 5 %Qualität
W02 - Zusammensetzung der Mitglieder des Teams Die Zusammensetzung des Teams besteht aus mindestens einer festen Grafikerin / einem festen Grafiker sowie einer festen Vertretung, bei der / dem es sich ebenfalls um eine Grafikerin / einen Grafiker handeln muss. Die Bieterinnen und Bieter werden aufgefordert, die beteiligten Personen sowie Nachweise zu deren Qualifikation zu benennen. Die an der Gestaltung der Parlamentszeitschrift "Landtag Intern" beteiligten Personen und deren Funktion/Aufgabenzuweisung, Nachweise und/oder Bescheinigungen zu deren Qualifikation in Bezug auf die betreffende Thematik sind zu benennen. Die Teammitglieder verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Bezug auf ihre Tätigkeit. Die Zusammensetzung des Teams ist je Funktion mit jeweils mindestens einer Person wie folgt zu besetzen: - Grafiker/in - stv. Grafiker/in Die benannten Teammitglieder waren jeweils in den letzten 2 Jahren bei mindestens einem Referenzprojekt in der jeweils vorgesehenen Funktion tätig. (Siehe hierzu auch die Dokumente L01 Leistungsbeschreibung u. L03 Wertungsmatrix)
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W03 - Interne Organisations- und Personaleinsatzplanung, Verfügbarkeit des Teams 5 %Qualität
W03 - Interne Organisations- und Personaleinsatzplanung, Verfügbarkeit des Teams Die Bieterinnen und Bieter haben darzustellen, wie sie die Verfügbarkeit des Teams sicherstellen. Einzugehen ist z. B. auf Krankheitsfälle und Vertretungsregelungen. (Siehe hierzu auch die Dokumente L01 Leistungsbeschreibung u. L03 Wertungsmatrix)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 17.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 29 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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