AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDG6T/documents) · Abgerufen am 15.08.2026 06:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f2c614b-f47e-451a-b83f-e12c002c81f0/

Rahmenvereinbarung für die grafische Gestaltung der Parlamentszeitschrift Landtag Intern und weitere grafische Dienstleistungen für den Landtag Nordrhein-Westfalen

Notice-ID: 4f2c614b-f47e-451a-b83f-e12c002c81f0 · Procedure-ID: c5b05d94-37af-4917-a11e-31789f86f29a

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Stammdaten

Auftraggeber
Der Präsident des Landtags NRW, Düsseldorf
Veröffentlicht
16.09.2024
Frist (Submission)
17.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79822500 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landtag Nordrhein-Westfalen (Auftraggeber) beabsichtigt, mit einem Unternehmen (Auftragnehmer/-in) eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, um gemäß dieser Leistungsbeschreibung Grafikleistungen erbringen zu lassen. Zu den geforderten Leistungen gehören: - die grafische Gestaltung der Parlamentszeitschrift Landtag Intern - weitere anfallende grafische Leistungen - die Fortentwicklung des Corporate Designs des Landtags - das Führen eines Fotoarchivs (s. Dokument L01 Leistungsbeschreibung)

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).