AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 21:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f91b200-0204-4b29-bb78-9f9bef8da3b9/

Beschaffung von Hausmeisterleistungen für Wohn- und Apartmentgebäude

Notice-ID: 4f91b200-0204-4b29-bb78-9f9bef8da3b9 · Procedure-ID: f600ff9b-867d-404d-9af0-def4e02e6c4a

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Stammdaten

Auftraggeber
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlin
Veröffentlicht
13.03.2026
Frist (Submission)
14.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
98341140 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rahmen-Höchstwert
168.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH schreibt die Hausmeisterdienstleistungen für ihren Apartmentbestand mit derzeit rund 12.000 verwalteten Einheiten sowie einen kleineren Anteil von etwa 1.000 unmöblierten Wohnungen neu aus. Gegenstand der Leistung ist die laufende Bewirtschaftungsunterstützung der überwiegend für Beschäftigte des Landes Berlin und Studierende genutzten Apartmenthäuser, einschließlich der sukzessiven Einbeziehung neu fertiggestellter Neubauprojekte während der Vertragslaufzeit.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).