Das Betreiben der BIOX-Anlage unterliegt den Festlegungen der wasser- und bergrechtlichen Erlaubnisanträge
und den in den bergrechtlichen Zulassungen bzw. wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden enthaltenen
Nebenbestimmungen.
Die Ausführung der Arbeiten hat auf der Grundlage dieser Genehmigungsdokumente zu erfolgen.
Des Weiteren sind für den Betrieb die konkreten Festlegungen aus den Jahresberichten zu berücksichtigen.
Das Betreiben und Überwachen der BIOX-Anlage erfolgt begleitend zur pump&treat-Sanierung im Zeitraum
vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027. Entsprechend der bis dahin erreichten Schadstoffabreinigung wird
über den weiteren Betrieb auch nach Einstellung der hydraulischen Maßnahme über das Jahr 2027 hinaus
zu entscheiden sein. Diese Entscheidung wird durch den AG in Abstimmung mit dem Rahmengutachter und
den Behörden (LBGR) unter Beachtung des erforderlichen Sanierungsnachlaufs zunächst im Zeitraum vom
01.01.2028 (01.01.2027, falls MPPE-Anlage bereits Ende 2026 außer Betrieb genommen wird) bis
31.12.2029 unter Berücksichtigung weiterführender Sanierungsmaßnahmen (z.B. Bodenaushub /
Schadherdkapselung) getroffen.
Es sind zunehmend technische Ertüchtigungen einzelner Anlagenkomponenten (Gaslanzen, Gasleitungen,
Elektronik der Kompaktbegasungsanlage) in Form von Regenerierungen bzw. Erneuerungen technischer
Komponenten vorzunehmen.