ABS Groningen - Bremen (Wunderline) 50 Hz
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Das Vorhaben Wunderline Baustufe I, Modernisierung Strecke 1575 und ESTW Ihrhove Strecke 2931 umfasst folgende Maßnahmen der elektrischen Energieanlagen: Strecke 2931 von km 306,065 - 320,740 Strecke 1575 von km 0,000 - 17,490 Strecke 1520 km 27,290, km 37,270 Die Maßnahme umfasst den Neubau sowie die Anpassung von: - Heißläuferortungsanlagen (HOA) - Bahnübergänge (BÜ) - Weichenheizstationen - Elektronisches Stellwerk (ESTW) sowie den Rückbau von: - Gleisfeldbeleuchtungen - Stellwerk Ihrhove
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Modernisierung und den Neubau von elektrischen Energieanlagen im Rahmen des Vorhabens Wunderline Baustufe I.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.049 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
10 Veröffentlichungen
- 10.04.2026 020 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 021 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 022 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.01.2026 017 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.01.2026 016 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.01.2026 019-Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.01.2026 015 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 018 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 09.09.2025 LÄA 13 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 14 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 30.05.2025 LÄA 007, 008, 009, 010, 011, 012 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.04.2025 005- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 006- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 02.09.2024 03 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen 04 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen aktuell
- 30.05.2024 01 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 02 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
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