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ABS Groningen - Bremen (Wunderline) 50 Hz
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Das Vorhaben Wunderline Baustufe I, Modernisierung Strecke 1575 und ESTW Ihrhove Strecke 2931 umfasst folgende Maßnahmen der elektrischen Energieanlagen: Strecke 2931 von km 306,065 - 320,740 Strecke 1575 von km 0,000 - 17,490 Strecke 1520 km 27,290, km 37,270 Die Maßnahme umfasst den Neubau sowie die Anpassung von: - Heißläuferortungsanlagen (HOA) - Bahnübergänge (BÜ) - Weichenheizstationen - Elektronisches Stellwerk (ESTW) sowie den Rückbau von: - Gleisfeldbeleuchtungen - Stellwerk Ihrhove
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Modernisierung und den Neubau elektrischer Energieanlagen im Rahmen des Vorhabens Wunderline Baustufe I.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
11 Veröffentlichungen
- 10.04.2026 020 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 021 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 022 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.01.2026 017 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.01.2026 016 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 13.01.2026 019-Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 07.01.2026 015 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 018 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. aktuell
- 09.09.2025 LÄA 13 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 14 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 02.06.2025 Original-Veröffentlichung
- 30.05.2025 LÄA 007, 008, 009, 010, 011, 012 Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.04.2025 005- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 006- Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 02.09.2024 03 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen 04 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen
- 30.05.2024 01 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 02 - Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.152 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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