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2. S-Bahn-Stammstrecke München, BVB-Leistungen nach VV-BAU für VE30 (Tunnel West und Hp Hauptbahnhof)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Leistungen des Bauvorlageberechtigten nach VV-BAU des Eisenbahn-Bundesamtes für VE30 (Tunnel West und Hp München Hauptbahnhof): • UVE 30.1: Rohbau Trogbauwerke und Tunnelabschnitte West einschl. Rettungsschächten • UVE 30.2: Rohbau Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz • UVE 30.4: Vorausbau- und Abbrucharbeiten • UVE 30.5: Grundwasserüberleitung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Leistungen des Bauvorlageberechtigten nach VV-BAU für die 2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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6 Veröffentlichungen
- 21.01.2026 06 Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Zusammenhang zu den Leistungen, welche der aktuelle Bauvorlageberechtigter Bahn für die VE30 bereits inne hat, da es sich um eine Fortführung laufender Arbeiten handelt, eine zeitliche Umstellung nach den Erfordernissen der Bauausführung sowie um eine mengenmäßige Erweiterung jeweils in den betroffenen Zeiträumen und damit um eine Modifikation und Aufstockung eng verflochtener gleichartiger Leistungen, die in wesentlichen Teilen durch identische Personen stattfindet, welche sodann stärker in Anspruch genommen werden, jedenfalls aber in einheitlichen, integrierten und einheitlich geführten Teams, die bestmögliche Abstimmung ermöglichen. Durch eine separate Beauftragung der Einzelleistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die Prüfungen der BVB gemäß VV-Bau für die VE30 in ihrer Kontinuität gestört und als Gesamtleistung mit einem definierten Leistungsbild nicht mehr werthaltig, weil der Auftragnehmer für die Richtigkeit, Vollständigkeit und damit die erforderliche Absicherung durch Prüfberichte gemäß VV-Bau nicht mehr einstehen würde. In den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten möglich. Dies gilt auch zwischen den Leistungsfeldern, da hier vielfältige Wechselbeziehungen bestehen und ein Gesamtüberblick sowie eine einheitliche Steuerung erforderlich ist, um auftragnehmerseitig die erforderliche Gesamtverantwortung wahrnehmen zu können. In Summe bestehen ausführungstechnische Schnittstellen, die einen detaillierten und wechselseitigen Abstimmungsbedarf und einheitlicher Leistung erzeugen, weshalb eine Trennung der BVB-Leistungen einen anderen AN die Umsetzung aller Maßnahmen in den Baufeldern in der geforderten Weise und mit der geforderten Verantwortung des Auftragnehmers unmöglich machen würden. Da es sich lediglich um eine mengenmäßige, aber gleichartige daher auch personell verschränkte Leistung im Zusammenhang mit der bisherigen Leistung gem. Anlage 3.0/ 3.1 des Hauptvertrages handelt, wäre bereits aus diesen Gründen eine Trennung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da identische Personen durch neu einzuarbeitende Personen ergänzt, ersetzt und mit diesen koordiniert werden müssen, was für sich genommen zu nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwenden für Einarbeitung und Koordination führen würde, wenn man entgegen den Ausführungen unter Buchst. c) eine Trennung vornehmen würde. Gleichzeitig kann praktisch ausgeschlossen werden, dass ein neuer AN Gewährleistung für bereits erfolgte bzw. parallel und in enger Verschränkung mit seinen Leistungen durch den bisherigen AN vorgenommenen Arbeiten übernimmt, welche jedoch Grundlage für anstehende Folgearbeiten wären. Im Falle nachträglich auftretender Probleme, besteht das Risiko, dass auch der bisherige AN keine Haftung oder Gewährleistung übernehmen und sich vielmehr freizeichnen würde. aktuell
- 23.04.2025 Nr.:4 Der BVB hat das Zusammenspiel der unterschiedlichen Gewerke zu berücksichtigen, denn gemäß VV Bau ist es Aufgabe des BVB das ordnungsgemäße Ineinandergreifen der Fachplanungen sicherzustellen. Dafür müssen im Speziellen die Schnittstellen, zum einen zwischen den Gewerken und zum anderen die Schnittstellen zwischen den einzelnen Maßnahmen, betrachtet werden. Wenn die Prüfung nicht durch den gleichen BVB durchgeführt wird, könnte durch die benötigte Einarbeitung in die anderen parallel stattfindenden Baumaßnahmen, die vorgesehene Terminschiene nicht gehalten werden. Abstimmungen mit dem EBA können übergreifend und unter Einbezug der Belange der Hauptbaumaßnahme stattfinden. Durch die bereichsübergreifende Betrachtung kann der Koordinierungsaufwand erheblich gesteigert werden. Die Synergieeffekte, die mit der Integration der Nachtragsleistung in die Hauptvertragsleistung verbunden sind und zudem eine übergreifende technische Prüfung sicherstellen, gehen bei getrennter Ausführung verloren. Nr.:5 Der BVB hat das Zusammenspiel der unterschiedlichen Gewerke zu berücksichtigen, denn gemäß VV Bau ist es Aufgabe des BVB das ordnungsgemäße Ineinandergreifen der Fachplanungen sicherzustellen. Dafür müssen im Speziellen die Schnittstellen, zum einen zwischen den Gewerken und zum anderen die Schnittstellen zwischen den einzelnen Maßnahmen, betrachtet werden. Wenn die Prüfung nicht durch den gleichen BVB durchgeführt wird, könnte durch die benötigte Einarbeitung in die anderen parallel stattfindenden Baumaßnahmen, die vorgesehene Terminschiene nicht gehalten werden. Abstimmungen mit dem EBA können übergreifend und unter Einbezug der Belange der Hauptbaumaßnahme stattfinden. Durch die bereichsübergreifende Betrachtung kann der Koordinierungsaufwand erheblich gesteigert werden. Die Synergieeffekte, die mit der Integration der Nachtragsleistung in die Hauptvertragsleistung verbunden sind und zudem eine übergreifende technische Prüfung sicherstellen, gehen bei getrennter Ausführung verloren.
- 10.02.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 07.01.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 20.02.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 19.02.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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