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Vorankündigung Nachtragsbeauftragung Planungsleistungen für das Kreativquartier KREA - Wohnungsbau Dachauer-/Heßstraße, Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerk Baugrube nebst Objektplanung Ingenieurbauwerk Baugrube, Baufeld MU2
Stadtwerke München GmbH · München · Bayern
Beschreibung
Vorankündigung einer Nachtragsbeauftragung von Leistungen zur Fachplanung Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerk Baugrube nebst Objektplanung Ingenieurbauwerk Baugrube für das neue Quartier „KREA – Kreativplattform (Nord)“ auf dem in der Dachauer Straße/Heßstraße in München Schwabing dafür vorgesehenen Areal. Der bereits bestehende Auftrag umfasst die Fachplanung Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerk Baugrube nebst Objektplanung Ingenieurbauwerk Baugrube mit stufenweisem Abruf von Leistungsphasen (LPH 1 bis 9) für den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Wohngebäuden mit 324 Wohneinheiten nebst eingeschossiger Tiefgarage, Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss sowie einer städtischen Kindertagesstätte auf den im Bebauungsplan des Areals vorgesehenen Baufeldern MU3 und MU4. Hierzu gehört auch die Tragwerksplanung des neuen Stadtplatzes (Romy-Schneider-Platz – RSP) zwischen den Wohnanlagen, da dieser Grünbereich gesamthaft unterbaut ist und die durch die Freiraumplanung hohen Auflasten maßgeblichen Einfluss auf die Gebäudestatik nimmt. Der zu beauftragende Nachtrag umfasst die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerk Baugrube nebst Objektplanung Ingenieurbauwerk Baugrube (jeweils Grund- und Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9) zur Errichtung einer Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten auf dem an die Baufelder MU3 sowie MU4 angrenzenden Baufeld MU2. Die Leistungen sind zur Erreichung der Ausbildung einer gemeinsamen und zeitgleich erstellten Baugrube im Gesamtquartier, zur Erzielung der Ausbildung eines gemeinsamen Untergeschosses mit Tiefgarage, welches das MU2 mit einbindet und gemeinsame Gründungen ermöglicht sowie einer einheitlichen und objektübergreifenden Tragwerksplanung im Quartier erforderlich, um bspw. maximale Synergien beim Einsatz gleichbleibender konstruktiver und vorgefertigter Elemente aus dem Hybridbau (Schottenbauweise, Deckensysteme) und dem Einsatz gleicher modularer Elemente im Bereich der
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Tragwerksplanung und Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Baugrube) für eine Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten auf Baufeld MU2 im Kreativquartier München.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 135 Abs. 3 GWB ein Nachprüfungsantrag, der auf die Unwirksamkeit des vergebenen Auftrags gerichtet ist, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden muss . Es gilt: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Weiterhin gilt § 135 Abs. 2 und 3 GWB: (1) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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