AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0af35ff51-737427979fa25922) · Abgerufen am 23.10.2026 22:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/532c5d38-bf53-4d96-8047-14cddca1f1da/

Medienmonitoring

Notice-ID: 532c5d38-bf53-4d96-8047-14cddca1f1da · Procedure-ID: b9f2638b-370a-4a6e-8561-c3fe8feb17d0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes, Berlin
Veröffentlicht
18.10.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92400000 — Freizeit und Kultur
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für ein bundesweites Medienmonitoring (für 12 Monate, optional weitere 12 Monate) - Media Monitoring (Beobachtung von Print & Online Medien) - Media Monitoring Wochenende (Beobachtung von Print & Online Medien) - Zusätzliche werktägliche Recherche in PMG mit Artikelkauf & Kuratierung zu Sonderthemen - Zusätzliche Recherche an nicht-Werktagen in PMG mit Artikelkauf & Kuratierung zu Sonderthemen - Erstellung Pressespiegel (inkl. Management Summary) - Redaktionelle Auswahl durch Redakteur - PMG Lizenzen

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).