AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Weiterentwicklung von Profil AC / BOaktiv in Bezug auf die Aktualisierung der Berufsfelder der Bundesagentur für Arbeit
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, Mainz
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 72230000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- Bildung & Forschung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Verfahren KOMPETENZANALYSE PROFIL AC ist in Rheinland-Pfalz seit 2016 im Einsatz und wird mittlerweile an über 370 Schulen mit Bildungsgang Berufsreife genutzt. Seither wurde das Verfahren aufgrund individueller Berufsorientierungskonzepte und unterschiedlicher organisatorischer Rahmenbedingungen an Schulen stetig weiterentwickelt und immer stärker modularisiert. Gegenstand dieser Beauftragung ist die Weiterentwicklung der KOMPETENZANALYSE PROFIL AC in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen sowie von BOaktiv in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Aktualisierung der Berufsfelder der Bundesagentur für Arbeit (BA). Bei den zu überarbeitenden Modulen handelt es sich um die Aktualisierung des (1) Profilvergleichs, (2) der Folien-Schablonen, (3) der Online-Schablonen, (4) des Berufsinteressenfragebogens, (5) des Berufs- und Studieninteressenfragebogens sowie (6) einzelner Umsetzungshilfen. Die Profil AC- und BOaktiv-Verfahren in den Ländern beinhalten leicht unterschiedliche Kompetenzmodelle, die bei der Überarbeitung der Module beachtet werden müssen. Auch sind nicht alle relevanten Module in allen Verfahren beinhaltet.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.12.2025
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- MTO Psychologische Forschung und Beratung GmbH
- Vertragsabschluss
- 02.12.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 17.11.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Direktvergabe-Ankündigung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.