AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/55ca11f5-549b-44be-9285-9aca5a634fb3) · Abgerufen am 12.10.2026 16:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/55ca11f5-549b-44be-9285-9aca5a634fb3/

Kindertagesstätte Niederzissen, Betriebsträgerschaft

Notice-ID: 55ca11f5-549b-44be-9285-9aca5a634fb3 · Procedure-ID: 2c321060-2ec8-4774-ba28-20ebe561573e

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Stammdaten

Auftraggeber
Ortsgemeinde Niederzissen, Niederzissen
Veröffentlicht
12.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
85312100 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Zuschlagswert
4.543.488 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Niederzissen beabsichtigt den Bau einer achtgruppigen Kindertagesstätte in Niederzissen. Die KiTa wird neu errichtet und ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht fertig gestellt. Die Planung soll Ende 2026 genehmigungsreif fertig gestellt sein; die Mitwirkung des Trägers im Planungsprozess ist erwünscht, soweit dies im bereits angelaufenen Planungsprozess möglich ist.

Vertragslaufzeit

Periode
20 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Katholische KiTa gGmbH Koblenz
Vertragsabschluss
20.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).