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Veranstaltungstechnik (Miete)
Stadt Kempten (Allgäu) · Kempten (Allgäu) · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVeranstaltungstechnik (Miete)🏆 Harmonic Sound GmbH & Co. KG · Keine Angabe
- Harmonic Sound GmbH & Co. KG · Keine Angabe
Beschreibung
Der Kempten Messe- & Veranstaltungs-Betrieb - Allgäuer Festwoche – beabsichtigt die Vergabe der Veranstaltungstechnik für die Allgäuer Festwochen 2026 bis 2028. Die jährlich im August stattfindende Verbrauchermesse mit ihren rund 400 Ausstellern und diversen Gastronomiebetrieben zählt seit Jahren zu den TOP Ten der Verbrauchermessen in Deutschland. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Stadtparkbühne (Bühnentechnik, Tontechnik und Lichttechnik), Durchsagen- und Notbeschallungsanlage, Personenzählsystem, Einlassampeln, Netzwerkinfrastruktur, Zugangstore, Atmobeleuchtung Stadtpark, Immissionsschutztechnik --- Besondere Erschwernisse durch Lage der Baustelle im öffentlichen Raum sowie ein Geländeprofil mit starken Höhenunterschieden.--- Termine: Der Aufbau beginnt in der Regel in der ersten Woche im Juli und dauert 3 Wochen. Der Abbau beginnt in der Regel ab Mitte der 3. Augustwoche und dauert 2 Wochen. Die Allgäuer Festwoche 2026 findet vom 08. bis 16. August statt, Abbau also ab 17.08.2026. Die Ausführungsfristen für die Allgäuer Festwochen 2027 und 2028 werden dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt gegeben.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
60 % Preis, 30 % Eigenes Material, 10 % Nachweise mind. 3 Referenzen ähnlicher Veranstaltungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 92 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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