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BIM-Planungsleistung EÜ Hamelner Str. und EÜ Reginastr.
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
BIM-Planungsleistung EÜ Hamelner Str. und EÜ Reginastr.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind BIM-Planungsleistungen für zwei Eisenbahnüberführungen.
- Der Erfüllungsort ist Hameln.
- Es werden Nachweise über die Eignung für Planungsleistungen im Bahnbereich erwartet.
- Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Planungsbüros.
Die DB Netz AG sucht BIM-Planungsleistungen für die Eisenbahnüberführungen Hamelner Straße und Reginastraße.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
6 Veröffentlichungen
- 07.07.2026 13 Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/2025 vom 13.03.2025 wurde die Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) - Ausgabe 2025/02 bekanntgegeben. Der Abschnitt 4-3 (Korrosionsschutz von Stahlbauteilen) wurde grundlegend überarbeitet. Bei der Planung und Ausschreibung sind daher die in der fortgeschriebenen ZTV-ING 4-3 aufgeführten Korrosionsschutzsysteme zu verwenden; die bisherige Planung erfolgte jedoch noch nach der ZTV-ING 4-3 Stand 2022/01. In der Regel wird es so gehandhabt, dass bei bereits genehmigten Bauwerksentwürfen die Korrosionsschutzsysteme bei Erstellung der Ausschreibungsunterlagen auf das neue Regelwerk umzustellen sind und bei laufenden Baumaßnahmen dürfen die bauvertraglich vereinbarten Korrosionsschutzsysteme weiterhin ausgeführt werden. Im vorliegenden Fall befinden wir uns jedoch noch in einer „frühen“ Planungsphase, sodass auch unter Hinsicht auf den derzeit geplanten Bau in 2028/2029, die in der fortgeschriebenen ZTVING 4-3 aufgeführten Korrosionsschutzsysteme bei der Planung und Ausschreibung zu verwenden sind. Durch die Umplanung des Korrosionsschutzes der EÜ Hamelner Straße entsteht ein zusätzlicher Aufwand, was nicht vorhersehbar war. aktuell
- 24.07.2025 Original-Veröffentlichung
- 23.07.2025 MKA 12 Gemäß Forderung der Stadt Hameln sollen die beidseitigen Gehwege auf 2,50m verbreitert werden. Aufgrund der Gehwegverbreiterung muss die straßenachse verschoben und angepasst werden. In diesem Zusammenhang ist die Einordnung der Fahrspuren zu prüfen. Zusätzlich ist die derzeit festgelegte Erhöhung des Lärmschutzwalls um 50 cm so zu reduzieren, dass ein Grunderwerb nördlich vermieden wird.
- 23.04.2025 MKA11) Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung zur Anpassung des Lärmschutzwalls von Dezember 2024 wird eine Erhöhung des LSW um 0,50m erforderlich. Zudem entsteht aufgrund der Verbreiterung des LSW ein nicht unerheblicher Eingriff in die Grundstücke von Privatpersonen. Um den dauerhaften und vorübergehenden Grunderwerb zu minimieren, soll zum einen die Breite des Gehweges zur Kreuzung Kriegerdenkmal von 2,50m auf 1,50m reduziert werden. Zum anderen soll der LSW im Bereich Dornenreeke gerade auslaufen.
- 18.02.2025 9b: Erneuerung der EÜ Hamelner Straße mit vergrößerter lichte Weite führt zu einer Straßenabsenkung, zudem soll die Absenkung der Bundesstraße mit vergrößerter Fahrbahnbreite und beidseitigen Gehwegen ausgebaut werden. Dadurch ist eine zus. Stützkonstruktion für den Erhalt der Trafostation der GWS Stadtwerke Hameln GmbH nordöstlich der EÜ erforderlich. Zudem hat die Straßenverbreiterung auch Auswirkungen auf den bestehenden Lärmschutzwall. Dieser soll nach Rücksprache mit der Stadt Hameln verschoben werden.
- 18.02.2025 10.1: KIB-Vermessung in V00, nachträgliche ergänzende Vermessung im Straßenbereich in DB Ref2016! Dadurch Umstellung Vermessungssystem KIB in DB Ref2016 erforderlich!
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.842 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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