🕒Angebote bis 06.10.2026, 10:00 Uhr (noch 37 Tage)
Beschreibung
1. Gegenstand der Leistung
Die Stadt Bonn beabsichtigt, alle Bestände von Stadtarchiv und Stadthistorischer Bibliothek Bonn an einen neuen Standort umzuziehen. Der Umzug erfolgt innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Bonn.
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeptionierung, Planung und Durchführung des Archiv- und Bibliotheksgutsumzugs.
Der Auftragnehmer erbringt alle erforderlichen Leistungen zur Durchführung des Ausräumens, Verpackens der Bestände von Stadtarchiv und Stadthistorischer Bibliothek sowie für den Transport und die Einbringung des Archiv- und Bibliotheksguts in das neue Gebäude.
Der Umzug erfolgt zwingend nach dem Prinzip "Regalboden zu Regalboden", um die logische Ordnung der Archiv- und Bibliotheksbestände lückenlos beizubehalten.
Hinweis:
Die Demontage, der Transport oder der Ab- und Aufbau von Regaltechnik und Mobiliar sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Ausschreibung; diese verbleiben am alten Standort.
2. Voraussichtlicher Leistungszeitraum
Der Gesamtauftrag gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Phasen und soll im Zeitraum von voraussichtlich Ende April (geplant ist der 26.04.2027) bis Ende Oktober 2027 (geplant ist der 29.10.2027) durchgeführt werden:
Phase 1 (Konzeptphase):
Erstellung des detaillierten Umzugskonzepts nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich von Ende April 2027 (geplant ist der 26.04.2027) bis Mitte Mai 2027 (geplant ist der 18.05.2027) .
Phase 2 (Physischer Umzug):
Durchführung des eigentlichen Archiv- und Bibliotheksumzugs im Anschluss an die Konzeptphase, voraussichtlich von Mitte Juni 2027 (geplant ist der 14.06.2027) bis Ende Oktober 2027 (geplant ist der 29.10.2027).
3. Umfang der Bestände
Insgesamt werden etwa 21,5 Regalkilometer Bestand umgezogen, davon etwa 17 Regalkilometer Archivbestände und etwa 4,5 Regalkilometer Bibliotheksbestände.
Die Archivbestände sind zu etwa 80 Prozent in Archivkartons verpackt, weniger als 20 Prozent sind unverpackte Aktenordner.
Die Bibliotheksbestände sind zu etwa
Vollständige Beschreibung (5.287 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftrag umfasst den Transport von 21,5 Regalkilometern Archiv- und Bibliotheksgut ohne Demontage von Mobiliar oder Regalen.
Das Verfahren ist als zweistufiges, nicht-offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb organisiert.
Die Zuschlagskriterien gewichten die Vorkonzeptqualität mit 70 Prozent und den Preis mit 30 Prozent.
Für die zweite Stufe ist eine verpflichtende Objektbesichtigung vor Ort zwingend vorgeschrieben.
Der Leistungszeitraum erstreckt sich von April bis Oktober 2027 mit einer dedizierten Konzeptphase zu Beginn.
Die Bundesstadt Bonn sucht einen spezialisierten Dienstleister für den Umzug von ca. 21,5 Regalkilometern Archiv- und Bibliotheksgut.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
Eintragung Handelsregister
Eintragung im Handels- oder Berufsregister - Sie müssen nachweisen, dass Sie ordnungsgemäß im Handelsregister (oder einem vergleichbaren Berufs- bzw. Partnerregister Ihres Herkunftslandes) eingetragen sind.
Die Eintragung muss den aktuellen und tatsächlichen rechtlichen Status Ihres Unternehmens widerspiegeln.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Dieser Nachweis muss von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft separat erbracht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen und Nachweise:
Reichen Sie bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (z. B. in Deutschland ein aktueller Ausdruck aus dem Handelsregister - HR-Auszug) bzw. dem vergleichbaren Berufs- oder Gewerberegister Ihres Herkunftslandes ein.
Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Alternativ können Sie diesen Nachweis durch die entsprechenden Angaben in Ihrer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbringen.
Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, den tatsächlichen Auszug im weiteren Verfahrensverlauf anzufordern.
Tritt ein Bewerber als Bietergemeinschaft auf, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Nachweis bzw. eine eigene EEE einzureichen.
Hinweis für ausländische Bewerber:
Sofern in Ihrem Herkunftsland keine Pflicht zur Eintragung in ein solches Register besteht, müssen Sie eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde oder eine entsprechende Eigenerklärung einreichen.
Dies gilt gleichermaßen für ausländische Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Bewertung des Kriteriums:
Die Bewertung erfolgt binär (Erfüllt / Nicht erfüllt).
Erfüllt:
Wenn Sie den Registerauszug oder die entsprechenden Angaben in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vollständig und fristgerecht einreichen und die Eintragung gültig ist, gilt das Kriterium als erfüllt. Bei Bietergemeinschaften gilt das Kriterium nur dann als erfüllt, wenn jedes einzelne Mitglied den Nachweis oder die entsprechende EEE erfolgreich erbracht hat.
Nicht erfüllt:
Reichen Sie keinen Nachweis und keine ausreichenden Angaben in der EEE ein (oder einen Nachweis nach einer etwaigen Nachforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht ein), oder ist Ihr Unternehmen nicht ordnungsgemäß registriert, führt dies zum zwingenden Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags vom weiteren Verfahren. Fehlt der Nachweis bzw. die EEE auch nur für ein einziges Mitglied einer Bietergemeinschaft (und wird ggf. nach Nachforderung nicht fristgerecht vorgelegt), führt dies zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung (Betriebs- und Verkehrshaftung) - Aufgrund der Sensibilität und des erheblichen Gesamtwerts des zu transportierenden Archiv- und Bibliotheksguts müssen Sie über einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz verfügen.
Da der Transport rollierend und in logistischen Teilabschnitten erfolgt, wird die erforderliche Deckungssumme an das maximale Konzentrationsrisiko auf den Fahrzeugen angepasst.
Der Sachwert einer einzelnen Fahrzeugladung (Lkw/Transporter) erreicht im Spitzenwert bei den wertvollsten Archivalien ein konkretes Transportrisiko von bis zu netto 5.000.000,- EUR.
Zum Ausgleich dieses spezifischen Risikos sowie potenzieller Folgeschäden (z. B. aufwendige Wiederherstellungs-, Sortier- und Scankosten bei Teilverlust oder Beschädigung) müssen die Deckungssummen dieses Risiko vollumfänglich abbilden.
Mindestanforderung:
Es wird der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die verbindliche Zusage eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Projektversicherung für dieses Vorhaben gefordert. Der Versicherungsschutz muss bezogen auf den Gesamtauftrag mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
Für Sach- und Vermögensschäden am Transportgut: mindestens netto 5.000.000,- EUR je Schadensfall (bzw. je Transportmittel/Lkw-Ladung).
Für allgemeine Personenschäden:
Mindestens netto 5.000.000,- EUR je Schadensfall.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme betragen (2-fache Maximierung).
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen und Nachweise:
Reichen Sie bitte eine aktuelle Bestätigung Ihres Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) über das Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ein.
Alternativ:
Sollte Ihre aktuelle Betriebshaftpflicht diese Summen derzeit nicht abdecken, reicht eine unbedingte und unwiderrufliche Erklärung Ihres Versicherers aus.
In dieser muss der Versicherer rechtsverbindlich bestätigen, dass er bereit ist, Ihren Versicherungsschutz im Fall der Zuschlagserteilung für die Dauer des Projekts auf die geforderten Summen aufzustocken (Projekthaftpflichtversicherung).
Alternativ können Sie diesen Nachweis durch die entsprechenden Angaben in Ihrer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbringen. Die Vergabestelle macht von ihrem Recht gemäß § 50 Abs. 2 VgV Gebrauch und behält sich vor, die physische Bestätigung des Versicherers bzw. die verbindliche Erklärung des Versicherers im weiteren Verfahrensverlauf (vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe in Stufe 2) von den in die engere Auswahl genommenen Bewerbern anzufordern, um den ordnungsgemäßen und zügigen Verfahrensablauf zu gewährleisten.
Besondere Bestimmungen für Bietergemeinschaften:
Wird der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft eingereicht, muss der geforderte Versicherungsschutz bezogen auf das Gesamtprojekt in voller Höhe lückenlos abgedeckt sein.
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
Entweder durch Vorlage einer gemeinsamen Haftpflichtpolice oder einer entsprechenden Versicherungszusage, die ausdrücklich auf die namentlich benannte Bietergemeinschaft (bzw. ARGE) ausgestellt ist und für die Tätigkeiten aller Mitglieder gesamtschuldnerisch haftet,
oder durch Vorlage von Einzelpolicen/Einzelzusagen der jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft. In diesem Fall muss aus den Bescheinigungen der Versicherer zweifelsfrei hervorgehen, dass der Versicherungsschutz auch für die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft im Rahmen dieses konkreten Projekts vollumfänglich greift.
Eine Addition von Einzelpolicen ist zulässig.
Aus den Nachweisen muss für die Vergabestelle ersichtlich sein, dass im Schadensfall die Policen der Mitglieder das Haftungsrisiko für die jeweils von ihnen operativ übernommenen Leistungsteile lückenlos und in voller Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen abdecken, sodass keine Deckungslücken durch die Aufteilung der Leistungserbringung entstehen.
Bewertung des Kriteriums:
Die Bewertung erfolgt binär (Erfüllt / Nicht erfüllt).
Erfüllt:
Wenn Sie den Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung, die verbindliche Zusage des Versicherers zur Erhöhung/zum Abschluss einer Projekthaftpflichtversicherung oder die entsprechenden Angaben in der EEE mit den geforderten Mindestdeckungssummen vollständig und fristgerecht einreichen, gilt das Kriterium als erfüllt. Ihr Teilnahmeantrag verbleibt im weiteren Verfahren.
Nicht erfüllt:
Wenn kein ausreichender Nachweis, keine Bestätigung des Versicherers und keine ausreichenden Angaben in der EEE vorliegen (auch nach einer etwaigen Nachforderung durch die Vergabestelle), führt dies zum zwingenden Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags.
Finanzkennzahlen (Bilanz)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Finanzkennzahlen (Bilanz)
Geforderter Mindestumsatz - Zum Nachweis einer stabilen wirtschaftlichen Basis für die Abwicklung des Archiv- und Bibliotheksumzugs müssen Sie Ihren Umsatz nachweisen.
Sie müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Summe einen kumulierten Gesamtumsatz von mindestens netto 900.000,- EUR erzielt haben.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Der Mindestumsatz muss nicht von jedem Mitglied einzeln erreicht werden. Die Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft werden addiert (kumuliert). In der Summe müssen alle Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen und Nachweise:
Reichen Sie bitte eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz Ihres Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ein, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Falls Ihr Unternehmen noch nicht so lange am Markt tätig ist, reicht eine Umsatzangabe über den tatsächlichen Zeitraum der Geschäftstätigkeit aus. In diesem Fall wird der geforderte Mindestumsatz zeitanteilig (pro rata temporis) auf den Zeitraum des Bestehens des Unternehmens heruntergerechnet.
Sofern Sie nicht von der nachfolgenden Option der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) Gebrauch machen, nutzen Sie hierfür bitte das in den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formblatt "Eigenerklärung über den Gesamtumsatz", füllen Sie dieses vollständig aus und laden Sie es in Textform im System hoch.
Tritt ein Bewerber als Bietergemeinschaft auf, ist das Formblatt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat auszufüllen und einzureichen, damit die Vergabestelle die Summe der Umsätze prüfen kann.
Alternativ können Sie diesen Nachweis durch die entsprechenden Angaben in Ihrer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbringen.
Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, den tatsächlichen Nachweis im weiteren Verfahrensverlauf anzufordern.
Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine eigene EEE einzureichen.
Hinweise:
Regelung für Bietergemeinschaften:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zugelassen. Bietergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in der die Absicht erklärt wird, dass sich im Falle der Zuschlagserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, alle Mitglieder namentlich benannt werden, ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird und erklärt wird, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften.
Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Wenn Sie von der Eignungsleihe Gebrauch machen, reichen Sie bitte eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens ein. Dieses Unternehmen muss im Fall der Zuschlagserteilung gemeinsam mit Ihnen gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung im Umfang der in Anspruch genommenen Eignungsleihe haften. Dies gilt auch, wenn ein Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eignungsleihe in Anspruch nimmt.
Bewertung:
Die Bewertung erfolgt binär (Erfüllt / Nicht erfüllt).
Erfüllt (Ja):
Wenn Sie den geforderten Mindestumsatz in voller Höhe nachweisen und die geforderten Unterlagen vollständig einreichen, gilt das Kriterium als erfüllt. Ihr Teilnahmeantrag verbleibt im weiteren Verfahren.
Bei Bietergemeinschaften gilt das Kriterium als erfüllt, wenn die Summe der Umsätze aller Mitglieder den Mindestbetrag erreicht und alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Nicht erfüllt (Nein):
Erreichen Sie den geforderten Mindestumsatz nicht oder reichen Sie die erforderlichen Nachweise (auch nach einer etwaigen Nachforderung durch die Vergabestelle) nicht fristgerecht ein, ist das Kriterium nicht erfüllt. Dies führt zwingend zum Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags vom weiteren Verfahren.
Bei Bietergemeinschaften führt es zum Ausschluss der gesamten Gemeinschaft, wenn die Umsätze in der Summe den Mindestbetrag nicht erreichen oder die Nachweise eines Mitglieds (auch nach Nachforderung) fehlen.
Es findet keine graduelle Punktevergabe für Umsätze statt, die über den geforderten Mindestbetrag hinausgehen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über die Kommunikations- und Lesekompetenz des Personals (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Qualitätsmanagement
Kommunikations- und Lesekompetenz des einzusetzenden Personals - Anforderungen an die Qualifikation und Kompetenz des eingesetzten Personals:
Aufgrund der außergewöhnlichen Komplexität des Umzugs (ca. 21,5 Kilometer Archiv- und Bibliotheksgut) und der Notwendigkeit einer lückenlosen Erhaltung der bestehenden Ordnungssystematik, werden an das gesamte eingesetzte Personal (ausnahmslos jedes einzelne Teammitglied vor Ort) strikte Mindestanforderungen bezüglich der Lese-, Zuordnungs- und Kommunikationskompetenz gestellt.
Da die Mitarbeiter (Fachpacker, Transporteure) im Rahmen der Logistikkette eigenständig und räumlich getrennt in den Regalgängen agieren, ist eine permanente Anleitung oder Übersetzung durch Dritte organisatorisch ausgeschlossen. Ein systematischer oder individueller Fehler bei der alphanumerischen Zuordnung einzelner Medien führt zu irreparablen Ordnungsverlusten.
Mindestanforderungen (ausnahmslos für jedes eingesetzte Teammitglied):
Projektleitung / Stellvertretung / Vor-Ort-Verantwortliche:
Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (oder gleichwertig) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).Die Projektleitung muss komplexe logistische Abläufe eigenständig mit dem Auftraggeber abstimmen und schriftliche Protokolle führen können.
Operatives Vor-Ort-Team (ausnahmslos jedes einzelne Teammitglied, inklusive Fachpacker und Transporteure):
Alphanumerische Lese- und Zuordnungskompetenz: Jedes einzelne eingesetzte Teammitglied (Fachpacker, Transporteure) muss in der Lage sein, gedruckte und geschriebene deutschsprachige Texte, komplexe Signaturen (inkl. lateinischer Zahlen, Sonderzeichen und indizierter Systematiken), Raumbeschriftungen sowie logistische Stellplatz- und Systematiktabellen selbstständig und fehlerfrei zu lesen, zu verstehen und den physischen Beständen zuzuordnen.
Sprachverständnis (Prozessanweisungen):
Jedes einzelne Teammitglied muss über ein Sprachverständnis verfügen, das mindestens dem Niveau A2 (GER) entspricht, um komplexe mündliche Arbeits- und Prozessanweisungen der Projektleitung vor Ort unmittelbar, fehlerfrei und ohne Verzögerung durch Übersetzung eigenständig zu verstehen und umzusetzen.
Art des Nachweises:
Die Erbringung des Nachweises erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch eine verbindliche Absichts- und Verpflichtungserklärung, mit der der Bewerber rechtsverbindlich zusichert, im Auftragsfall ausschließlich Personal einzusetzen, welches die geforderten Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt.
Sofern Sie nicht von der nachfolgenden Option der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) Gebrauch machen, nutzen Sie für diese Verpflichtungserklärung bitte das in den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formblatt "Eigenerklärung über die Kommunikations- und Lesekompetenz des Personals", füllen Sie dieses vollständig aus und laden Sie es in Textform im System hoch.
Alternativ:
Entsprechende Angaben/Zusicherungen in der EEE.
Hinweis zu Kontrollen während der Vertragslaufzeit:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, während der Ausführungsphase des Projekts (nach Zuschlagserteilung) anlassbezogen oder im Rahmen von Stichproben vor Ort die tatsächliche Lese- und Zuordnungskompetenz des jeweils eingesetzten Personals anhand von praxisnahen Test-Abgleichen von Archivlisten zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die zugesicherten Qualifikationen stellt einen wesentlichen Vertragsmangel dar.
Besondere Bestimmungen für Bietergemeinschaften:
Wird der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft eingereicht, gilt die verbindliche Einhaltung dieser Mindestanforderungen für das gesamte von der Bietergemeinschaft eingesetzte Personal (kumulierte Betrachtung).
Das bedeutet:
Unabhängig davon, welches Mitglied der Bietergemeinschaft das Personal stellt oder anstellt, muss ausnahmslos jedes vor Ort tätige Teammitglied die geforderten Sprach- und Lesekompetenzen aufweisen. Der bevollmächtigte Federführer gibt diese Erklärung mit Wirkung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ab und haftet gesamtschuldnerisch für deren Einhaltung durch das gesamte eingesetzte Personal.
Bewertung des Kriteriums:
Die Bewertung erfolgt binär (Erfüllt / Nicht erfüllt).
Erfüllt:
Wenn die Verpflichtungserklärung über das geforderte Formblatt oder über die entsprechenden Angaben in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vollständig und fristgerecht eingereicht wird, gilt das Kriterium als erfüllt.
Nicht erfüllt:
Das Nichtvorliegen, die unvollständige Einreichung oder das Fehlen entsprechender Zusagen in der EEE führt - nach einer etwaigen erfolglosen Nachforderung durch die Vergabestelle - zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrags vom weiteren Verfahren.
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis von Unternehmensreferenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Unternehmensreferenzen - Das Gesamtprojekt umfasst den Umzug von insgesamt etwa 21,5 Kilometern Archiv- und Bibliotheksgut.
Davon entfällt ein hochsensibler Teilbestand von ca. 1,6 Kilometern auf hochsensible Fotomaterialien und historische Bildträger sowie ein weiterer Teilbestand von ca. 100 Metern auf historische und teils fragile, papiergebundene Dokumente (historische Bücher und Urkunden). Die Einhaltung eines hohen Wertsicherungsniveaus (insb. Erhalt der Signaturordnung, sensible/historische Bestände, Sicherheitsanforderungen) ist erforderlich.
Zum Nachweis der fachlichen Erfahrung für dieses Projekt werden die vom Bewerber (bzw. der Bietergemeinschaft) ausgeführten Referenzprojekte bewertet.
Maßgeblicher Betrachtungszeitraum:
Berücksichtigt werden ausschließlich vergleichbare Referenzprojekte, die innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (gerechnet bis zum Ablauf der Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurden.
Auch noch nicht vollständig abgeschlossen Projekte (laufende Verträge) werden gewertet, sofern die bis zur Teilnahmefrist erbrachte Teilleistung bereits aussagekräftig und vergleichbar ist.
Die Vergabestelle beabsichtigt, die Anzahl der qualifizierten Bewerber für die nachgelagerte Phase (Aufforderung zur Angebotsabgabe) gemäß § 51 VgV zu begrenzen. Es werden maximal 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Die Erfüllung der Kriterien wird grundsätzlich für die Bietergemeinschaft insgesamt bewertet. Die Referenzen der einzelnen Mitglieder werden zusammengerechnet. Sofern jedoch für eine bestimmte Punkte-Stufe eine Mindestgröße oder Mindestanforderung an ein einzelnes Referenzprojekt gestellt wird (z. B. Mindestumfang je Projekt), muss dieses konkrete Referenzprojekt von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht worden sein.
Eine Addition von Teilleistungen verschiedener Unternehmen zu einem einzelnen Referenzprojekt ist unzulässig.
Sonderregelung für junge Unternehmen (Start-ups):
Unternehmen, deren Gründung bis zum Ablauf der Teilnahmefrist weniger als fünf (5) Jahre zurückliegt (junge Unternehmen / Start-ups) und die noch keine unternehmensbezogenen Referenzen im geforderten Umfang vorweisen können, wird zugestanden, den Nachweis der fachlichen Eignung durch personenbezogene Referenzen des für dieses Projekt konkret benannten Schlüsselpersonals (Projektleitung / stellvertretende Projektleitung) zu erbringen.
Gewertet werden in diesem Fall vergleichbare Projekte, die die benannten Personen in früheren Anstellungen oder Projekten eigenverantwortlich geleitet haben. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Projekte (Umfang, Komplexität) gelten analog zu den nachfolgenden Stufen.
Art des Nachweises:
Sofern Sie nicht von der nachfolgenden Option der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) Gebrauch machen, nutzen Sie für den Nachweis bitte das in den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formblatt "Nachweis von Unternehmensreferenzen". Füllen Sie dieses für jedes Projekt separat und vollständig aus.
Alternativ können Sie diesen Nachweis durch die entsprechenden Angaben in Ihrer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbringen.
Hinweis für EEE-Nutzer:
Da die standardisierten Felder der EEE keine separaten Pflichtfelder für Mengenangaben enthalten, müssen Sie die geforderten Angaben zum Projektvolumen (Umfang in laufenden Metern/Regalkilometern) zwingend im Freitextfeld "Beschreibung der Leistung" der EEE eintragen.
Unabhängig von der gewählten Variante (Formblatt oder EEE) müssen für jedes Referenzprojekt folgende Mindestangaben enthalten sein:
Name und Anschrift des Auftraggebers (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer/E-Mail für eventuelle Rückfragen zur Nachprüfung),
Zeitraum der Ausführung (Monat/Jahr von-bis), Projektvolumen (Auftragswert in EUR oder Umfang in laufenden Metern/Regalkilometern Archiv- und/oder Bibliotheksgut),
Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (insbesondere Angaben zur Einhaltung von Sicherheits-, Wertsicherungs- und konservatorischen Schutzstandards sowie zur Einhaltung von Ordnungsstrukturen).
Aus den Unterlagen muss eindeutig hervorgehen, welches Mitglied der Bietergemeinschaft (oder welches Drittunternehmen im Wege der Eignungsleihe) die jeweilige Referenzleistung erbracht hat.
Verfahrenshinweis:
Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben zu Unternehmensreferenzen durch direkte Rückfragen bei den benannten früheren Auftraggebern auf ihre Richtigkeit und Qualität hin zu überprüfen. Die Bewerber haben sicherzustellen, dass die dafür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Ansprechpartner kontaktiert werden dürfen (siehe hierzu die entsprechende Erklärung im Eigenerklärungsformular).
Auswahlverfahren, Mindestanforderung und Punktematrix zur Bewerberreduzierung (§ 51 VgV):
Um für das Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden, muss der Bewerber (bzw. die Bietergemeinschaft) mindestens die Kriterien der Bewertungsstufe mit 3 Punkten (Absoluter Mindeststandard) erreichen.
Bewerber, deren eingereichte Referenzen die Anforderungen für diese Mindestpunktzahl nicht erfüllen und somit 0 Punkte erzielen, verfügen nicht über die fachliche Mindesteignung für dieses sensible Projekt und werden vom weiteren Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Bewertungsmethode zur Bewerberauswahl
Definition der Mengeneinheit:
Das Volumen wird ausnahmslos in Regalmetern (Rfm) gemessen. Ein Regalmeter entspricht der Menge an Archiv- und Bibliotheksgut, die nebeneinander aufgereiht auf einen Fachboden von genau einem Meter Länge passt. Allgemeine Büro-, Akten- oder Möbellogistikanteile (z. B. Lademeter auf dem Lkw) werden bei der Ermittlung der Regalmeter nicht angerechnet.
10 Punkte (Hervorragende Eignung)
Der Bewerber (bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt) weist vergleichbare Referenzen nach, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Mindestens drei (3) erfolgreich durchgeführte Projekte mit einem ...
Eigenerklärung zum Transportmanagement für Kulturgut (in Anlehnung an DIN EN 16648 oder gleichwertig) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zum Verpackungsmanagement für Kulturgut (in Anlehnung an DIN EN 15946 oder gleichwertig) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Transportmanagement für Kulturgut (gemäß DIN EN 16648 oder gleichwertig) - Der geplante Gesamtumzug umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 21,5 Kilometern Archiv- und Bibliotheksgut. Davon entfällt ein hochsensibler Teilbestand von ca. 1,6 Kilometern auf hochsensible Fotomaterialien und historische Bildträger sowie ein weiterer Teilbestand von ca. 100 Metern auf historische und teils fragile, papiergebundene Dokumente (historische Bücher und Urkunden).
Diese spezifischen Materialien reagieren extrem empfindlich auf klimatische Schwankungen (Feuchtigkeit/Temperatur) sowie mechanische Einwirkungen.
Da der Umzug als Außer-Haus-Transport über den öffentlichen Straßenraum erfolgt, bestehen zudem erhöhte logistische Risiken bezüglich Transportsicherheit und Diebstahlschutz.
Um den substanziellen Erhalt sowie die lückenlose Sicherheit dieses schützenswerten Kulturguts während der gesamten Transportkette zu gewährleisten, ist es daher erforderlich und verhältnismäßig, dass sich die Transportmethoden und logistischen Abläufe der Bewerber an den qualitativen Kernanforderungen der DIN EN 16648 (oder gleichwertig) orientieren.
Der Nachweis wird erbracht durch:
Entweder:
Einreichung eines gültigen Zertifikats nach DIN EN 16648 (oder einer entsprechenden nationalen Umsetzung) einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Oder:
Eine Eigenerklärung (unter Nutzung des von der Vergabestelle bereitgestellten Formblatts "Eigenerklärung zum Transportmanagement für Kulturgut (in Anlehnung an DIN EN 16648 oder gleichwertig)"), mit der der Bewerber rechtsverbindlich bestätigt und detailliert darlegt, dass in seinem Unternehmen standardisierte Transportmethoden implementiert sind, die einen erschütterungsarmen und geschützten Transport von Kulturgut sicherstellen und die Kernanforderungen der DIN EN 16648 materiell vollumfänglich erfüllen.
Oder:
Den entsprechenden, detaillierten Eintrag in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Besondere Bestimmungen für Bietergemeinschaften:
Wird der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft eingereicht, muss der geforderte Nachweis (Zertifikat, Eigenerklärung oder EEE-Eintrag) nicht von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft erbracht werden. Der Nachweis muss jedoch zwingend von demjenigen Mitglied (oder denjenigen Mitgliedern) der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, das/die laut der einzureichenden Bietergemeinschaftserklärung operativ mit dem physischen Transport des Archiv- und Kulturguts (insbesondere dem Außer-Haus-Transport der 1,6 km Fotomaterialien und der 100 m fragilen Bücher/Urkunden) über den öffentlichen Straßenraum betraut ist/sind.
Hinweis:
Die konkreten technischen Mindestanforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge (z. B. Luftfederung, vollautomatische Klimatisierung für den Transport sensibler Teilbestände, Diebstahlsicherungssysteme) sowie spezifische Schulungsnachweise sind zwingende Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung (Angebotsphase) und werden in der nachgelagerten Phase überprüft.
Bewertung des Kriteriums:
Die Bewertung erfolgt binär (Erfüllt / Nicht erfüllt).
Das Nichtvorliegen, die unvollständige Einreichung oder die Abweichung von diesem Kriterium führt - nach einer etwaigen erfolglosen Nachforderung durch die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2 VgV - zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrags vom weiteren Verfahren.
Verpackungsmanagement für Kulturgut (gemäß DIN EN 15946 oder gleichwertig) - Der geplante Gesamtumzug umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 21,5 Kilometern Archiv- und Bibliotheksgut. Davon entfällt ein hochsensibler Teilbestand von ca. 1,6 Kilometern auf hochsensible Fotomaterialien und historische Bildträger sowie ein weiterer Teilbestand von ca. 100 Metern auf historische und teils fragile, papiergebundene Dokumente (historische Bücher und Urkunden).
Diese spezifischen Materialien reagieren extrem empfindlich auf klimatische Schwankungen sowie mechanische Einwirkungen.
Der Schutz dieser signifikanten Teilbestände beginnt bereits vor dem eigentlichen Fahrtantritt beim Verpacken, Sichern und Umschlagen. Ungeeignete Verpackungsmaterialien oder eine unsachgemäße Handhabung beim Ein- und Auspacken würden bei diesen Objekten zu irreversiblen Substanzverlusten führen.
Zum Schutz dieses schützenswerten Kulturguts ist es daher erforderlich und verhältnismäßig (entsprechend den Empfehlungen namhafter Kulturgutschutzeinrichtungen wie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz), dass sich die Verpackungsmethoden und logistischen Abläufe der Bewerber an den qualitativen Kernanforderungen der DIN EN 15946 (oder gleichwertig) orientieren.
Nachweis der Gleichwertigkeit (Transparenzklausel):
Sofern kein formelles Zertifikat nach DIN EN 15946 vorgelegt wird, wird eine Eigenerklärung (unter Nutzung des von der Vergabestelle bereitgestellten Formblatts "Eigenerklärung zu Verpackungsverfahren für Kulturgut (in Anlehnung an DIN EN 15946 oder gleichwertig)") oder der entsprechende Eintrag in der EEE als gleichwertig anerkannt, wenn der Bewerber darin schlüssig darlegt, dass sein Verpackungsverfahren folgende drei Kernkriterien materiell erfüllt:
Verpackungsplanung:
Vorhandensein standardisierter Checklisten zur Identifikation objektspezifischer Risiken (z. B. für fragile Buchrücken oder chemisch instabile Fototransparentpapiere) vor dem Verpacken.
Klimatischer und mechanischer Schutz:
Nachweisbare Verwendung von Verpackungsmethoden, die das Gut vor plötzlichen Feuchtigkeitsschwankungen, schädlichen Temperaturschwankungen, Staub, Knicken und direktem Abrieb beim Umschlag schützen.
Qualifiziertes Personal:
Verbindliche Zusicherung, dass das mit dem Verpacken des Kulturguts (1,7 km Teilbestand) betraute Personal vor Beginn der Verpackungsarbeiten eine spezifische Einweisung oder Schulung für den Umgang mit historischen/fragilen Objekten erhalten hat bzw. bis zum Leistungsbeginn erhalten wird.
Der Nachweis wird erbracht durch:
Entweder:
Einreichung eines gültigen Zertifikats nach DIN EN 15946 (oder einer entsprechenden nationalen Umsetzung) einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Oder:
Eine Eigenerklärung (unter Nutzung des von der Vergabestelle bereitgestellten Formblatts "Eigenerklärung zu Verpackungsverfahren für Kulturgut (in Anlehnung an DIN EN 15946 oder gleichwertig)"), mit der der Bewerber rechtsverbindlich bestätigt und detailliert darlegt, dass in seinem Unternehmen standardisierte Verpackungsmethoden implementiert sind, die das Gut vor plötzlichen Feuchtigkeitsschwankungen, schädlichen Temperaturschwankungen, Staub, Knicken und direktem Abrieb beim Umschlag schützen und den Einsatz von qualifiziertem Personal beim Umschlag von Kulturgut sicherstellen und oben genannten Kernkriterien der Gleichwertigkeit materiell vollumfänglich erfüllen.
Oder:
Den entsprechenden, detaillierten Eintrag in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Besondere Bestimmungen für Bietergemeinschaften:
Wird der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft eingereicht, muss der geforderte Nachweis (Zertifikat, Eigenerklärung oder EEE-Eintrag) nicht von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft erbracht werden. Es ist ausreichend, wenn die Bietergemeinschaft in ihrer Erklärung transparent darlegt, dass das qualitätssichernde Verpackungsverfahren im Auftragsfall durch das federführende oder das operativ ausführende Mitglied aktiv angewendet, angewiesen und fachlich überwacht wird.
Ein Pooling der Kapazitäten (z. B. Mitglied A stellt das qualifizierte Verpackungsverfahren und die logistische Fachaufsicht, Mitglied B stellt die gewerblichen Arbeitskräfte für den Umschlag) ist ausdrücklich zulässig.
Diese Grundsätze gelten für Einzelbieter im Rahmen der Eignungsleihe nach § 47 VgV entsprechend:
Ein Einzelbieter kann den Nachweis des Verpackungsmanagements auch dadurch erbringen, dass er ein drittes Unternehmen (Nachunternehmer) einbindet, welches das geforderte Verpackungsverfahren anwendet und überwacht.
Hinweis:
Die konkreten stofflichen Spezifikationen der zu verwendenden Verpackungsmaterialien (z. B. Schadstofffreiheit, Säurefreiheit, Archivtauglichkeit nach ISO 9706) sowie die detaillierten Verpackungsanweisungen sind zwingende Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung (Angebotsphase) und werden erst in der nachgelagerten Phase überprüft.
Bewertung des Kriteriums:
Die Bewertung erfolgt binär (Erfüllt / Nicht erfüllt).
Erfüllt:
Wenn Sie das Zertifikat nach DIN EN 15946, die Eigenerklärung (Formblatt) oder die entsprechenden Angaben in der EEE vollständig und fristgerecht einreichen und die geforderten Mindestanforderungen bzw. die drei Kernkriterien der Gleichwertigkeit erfüllt sind, gilt das Kriterium als erfüllt. Ihr Teilnahmeantrag verbleibt im weiteren Verfahren.
Nicht erfüllt:
Das Nichtvorliegen, die unvollständige Einreichung oder die nachweisliche Nichterfüllung der oben genannten drei Kernkriterien der Gleichwertigkeit führt - nach einer etwaigen erfolglosen Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV - zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrags vom weiteren Verfahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
„Die Erstellung des in der zweiten Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) geforderten Vorkonzeptes (das später, im Fall eines erfolgten Zuschlags, in der Leistungsphase 1 in Abstimmung mit dem Auftraggeber-Umzugsleitung finalisiert wird) setzt zwingend eine vorherige Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten an den betroffenen Standorten voraus.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Eine entsprechende Objektbesichtigung wird für die in Stufe 2 ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter verpflichtend vorgeschrieben.“
Historischer Durchschnitt aus 20.742 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen92%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.926 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: