AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 14:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5ac22e95-e182-457a-88cf-7352ce939d7b/

IT-Support-Leistungen: Lieferung, Installation, Konfiguration und Wartung aktiver Netzwerkkomponenten für den Neubau des Landesamts für Schule (LAS) in Gunzenhausen

Notice-ID: 5ac22e95-e182-457a-88cf-7352ce939d7b · Procedure-ID: ed1c6b3e-7ad8-4452-903e-009d0c13caeb

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Landesamt für Schule (LAS), Gunzenhausen
Veröffentlicht
11.06.2026
Frist (Submission)
10.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72710000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Bayerische Landesamt für Schule (LAS) beschafft aktive Netzwerkkomponenten, darunter Core-Switches, Access-Switches, PoE-Switches und WLAN-Access-Points sowie die erforderliche Glasfaser- und Kupferverkabelung, für den Neubau seiner Dienststelle in Gunzenhausen und vergibt deren Lieferung, Installation und Konfiguration. Gegenstand des Auftrags sind ferner die Schulung von IT-Personal sowie die anschließende Wartung und Pflege der Komponenten. Optional umfasst der Auftrag die technische Ausstattung von 15 Besprechungsräumen mit interaktiven Displays und Videokonferenztechnik.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).