Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bieter den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen aufweist: Personenschäden: mindestens 3.000.000,00 Euro, Sachschäden: mindestens 3.000.000,00 Euro, Vermögensschäden: mindestens 1.000.000,00 Euro
Es ist vom Bieter der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bieter mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung und deren Deckungssummen sind durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice in Kopie oder einer aktuellen Erklärung des Versicherers, die nicht älter als sechs Monate sein darf, nachzuweisen. Darüber hinaus ist eine aktuelle Deckungsbestätigung vorzulegen, die eine ausreichende Deckung sicherstellt. Kann der Bieter aktuell die geforderten Deckungssummen nicht nachweisen, genügt die Vorlage einer Bestätigung des Versicherers aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass dieser im Auftragsfall das zusätzliche Risiko versichern wird.