AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 16:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5ad9e811-789b-4e43-aff7-4fcc40d3831e/

Lieferung eines Gerätewagens-Logistik 2 (GW-L2) für den Löschbezirk Bohnental in der saarländischen Gemeinde Tholey

Notice-ID: 5ad9e811-789b-4e43-aff7-4fcc40d3831e · Procedure-ID: e7836c20-4971-430e-9f70-fff9d532e646

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Tholey -vertreten durch ihren Bürgermeister-, Tholey
Veröffentlicht
05.02.2026
Frist (Submission)
06.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
340.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die saarländische Gemeinde Tholey beschafft für ihren Löschbezirk Bohnental einen neuen Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2). Da das derzeitige Fahrzeug außer Dienst gesetzt wurde, ist die Beschaffung dringlich, so dass die Gemeinde Tholey ausdrücklich auch das Angebot von Vorführfahrzeugen wünscht, welche die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Kriterien erfüllen und in kurzer Zeit verfügbar sind. Gegenstand dieser Ausschreibung sind lediglich das Fahrgestell sowie der Aufbau; die feuerwehrtechnische Beladung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Ausschreibung.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30042026 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).