Offenes Verfahren Frist abgelaufen Dienstleistungsauftrag Verkehr & Logistik EU-Oberschwelle KMU-geeignet Frist verlängert

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 4 „Voralb West“

Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur · Göppingen · Baden-Württemberg

Beschreibung

Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 920 Göppingen – Jebenhausen – Bad Boll – Aichelberg Linie 920A [Faurndau] – Göppingen – Jebenhausen – Bad Boll – Zell – [Aichelberg] Linie 921 Göppingen – Jebenhausen – Hattenhofen – [Zell] Linie 921A Göppingen ZOB – Jebenhausen – Hattenhofen – [Zell] Linie 922 Uhingen – Sparwiesen – Hattenhofen – Zell Linie 922A Uhingen – Sparwiesen – Hattenhofen – Zell Linie 924* Ebersbach – Weiler – Roßwälden – Schlierbach Linie 924A* [Ebersbach – Weiler – Roßwälden] – Schlierbach – [Hattenhofen – Zell] Linie N92 Göppingen – Jebenhausen – Hattenhofen – Zell – Bad Boll – [Göppingen] * Bitte beachten: Die Linien 924 und 924A werden erst zum 01.06.2027 in das Bündel Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen für das Linienbündel 4 „Voralb West“.

Der Auftragnehmer muss die vorgegebenen Fahrpläne erfüllen und ggf. Fahrzeuge der Kategorie B einsetzen. Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung im Bereich Verkehrsdienstleistungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 171 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.005.136 €
Median 3.372.672 €
Oberes Quartil 12.792.830 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

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Stammdaten
Angebotsfrist 19.12.2025 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Standort Göppingen, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 17.10.2025
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Laufzeit 01.06.2026 – 31.07.2035
Bindefrist (?) 62 Tage

Ø Bieter in der Branche 4.1

Historischer Durchschnitt aus 315.733 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.521 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)