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Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre
Landkreis Göppingen · Göppingen · Baden-Württemberg · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 2 VergebenBodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)🏆 Köhler-Transfer GmbH & Co. KG · Frankfurt
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Los 3 VergebenBodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)🏆 Köhler-Transfer GmbH & Co. KG · Frankfurt
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Los 4 VergebenBodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)🏆 Köhler-Transfer GmbH & Co. KG · Frankfurt
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Los 5 VergebenBodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)🏆 DRK-Kreisverband Göppingen e.V. · Göppingen
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Los 6 VergebenBodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)🏆 DRK-Kreisverband Göppingen e.V. · Göppingen
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Los 7 VergebenBodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)🏆 DRK-Kreisverband Göppingen e.V. · Göppingen
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Los 8 VergebenBodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)🏆 Köhler-Transfer GmbH & Co. KG · Frankfurt
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Los 9 VergebenBodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen🏆 DRK-Kreisverband Göppingen e.V. · Göppingen
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Los 10 VergebenBodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen🏆 Köhler-Transfer GmbH & Co. KG · Frankfurt
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Los 11 VergebenBodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen🏆 DRK-Kreisverband Göppingen e.V. · Göppingen
- DRK-Kreisverband Göppingen e.V. · Göppingen
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG · Frankfurt
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: DRK-Kreisverband Göppingen e.V. u. a.. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre, also die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung von einem Abholpunkt zu den schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen und zurück. Der Landkreis Göppingen stellt als Schulträger der anzufahrenden schulischen Einrichtungen den rechtzeitigen, sicheren und ihren Einschränkungen angemessenen Transport der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung sicher. Zur Beschaffung dieser Beförderungsleistungen dient die Ausschreibung. Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Die von den Bietern/den Bietergemeinschaften im Rahmen ihrer Angebotsabgabe und Auftragsausführung zu beachtenden repräsentativen Tarifverträge haben sich erweitert. Die Angebotsfrist wurde verlängert.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Auf die Bieterfragen Nrn. 2, 7 und 8 prüfte der öffentliche Auftraggeber nochmals eingehend, ob Bieter/Bietergemeinschaften über die Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines Entgelts, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, hinaus, sich tariftreu zu verhalten haben. Mit Blick auf § 3 Abs. 3 des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg ist das zu bejahen. Danach dürfen öffentliche Aufträge über freigestellte Schülerverkehre nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, 1. ihren Beschäftigten bei der Ausführung ein Entgelt zu zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht und 2. während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen. Der für dieses Vergabeverfahren einschlägige und repräsentative Tarifvertrag ist der Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 22. März 2019, in der zuletzt am 30.05.2023 geänderten Fassung. Diesen haben die Bieter/Bietergemeinschaften ihrer Verpflichtungserklärung zugrunde zu legen und im Rahmen ihrer Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen. Angesichts dieser kalkulationserheblichen Änderung hält der Auftraggeber eine Verlängerung der Angebotsfrist für unausweichlich. Unter Berücksichtigung des zwingenden Erfordernisses, dass Bieter/Bietergemeinschaften nach Zuschlagserteilung ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Auftragsdurchführung erhalten, verlängert der Auftraggeber die Angebotsfrist auf den 24.05.2024, 09:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
0 von 10 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %) · 2 sauber im Sinne der CVD (20 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 29.05.2024 Die von den Bietern/den Bietergemeinschaften im Rahmen ihrer Angebotsabgabe und Auftragsausführung zu beachtenden repräsentativen Tarifverträge haben sich erweitert. Die Angebotsfrist wurde verlängert. · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 24.05.2024 Auf die Bieterfragen Nrn. 2, 7 und 8 prüfte der öffentliche Auftraggeber nochmals eingehend, ob Bieter/Bietergemeinschaften über die Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines Entgelts, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, hinaus, sich tariftreu zu verhalten haben. Mit Blick auf § 3 Abs. 3 des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg ist das zu bejahen. Danach dürfen öffentliche Aufträge über freigestellte Schülerverkehre nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, 1. ihren Beschäftigten bei der Ausführung ein Entgelt zu zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht und 2. während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen. Der für dieses Vergabeverfahren einschlägige und repräsentative Tarifvertrag ist der Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 22. März 2019, in der zuletzt am 30.05.2023 geänderten Fassung. Diesen haben die Bieter/Bietergemeinschaften ihrer Verpflichtungserklärung zugrunde zu legen und im Rahmen ihrer Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen. Angesichts dieser kalkulationserheblichen Änderung hält der Auftraggeber eine Verlängerung der Angebotsfrist für unausweichlich. Unter Berücksichtigung des zwingenden Erfordernisses, dass Bieter/Bietergemeinschaften nach Zuschlagserteilung ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Auftragsdurchführung erhalten, verlängert der Auftraggeber die Angebotsfrist auf den 24.05.2024, 09:00 Uhr. · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 15.05.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) DRK-Kreisverband Göppingen e.V. · Köhler-Transfer GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 09.07.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 203 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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