BIM-Planung ABS Uelzen - Stendal - Magdeburg - Halle (Ostkorridor Nord)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
BIM-Planung ABS Uelzen - Stendal - Magdeburg - Halle (Ostkorridor Nord)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für BIM-Planungsleistungen im Rahmen des Projekts ABS Uelzen - Stendal - Magdeburg - Halle (Ostkorridor Nord).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 615 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
14 Veröffentlichungen
- 25.03.2026 21 Die vom AG als Planungsgrundlage übergebenen Bestandspläne (Ivl-Pläne) bilden die örtliche Situation entlang der Strecke nicht in allen Teilen korrekt ab. Die im Ergebnis einer örtlichen Kontrolle festgestellten Unstimmigkeiten mussten in den Plänen vor Planungsbeginn korrigiert bzw. ergänzt werden. Hieraus ergibt sich ein planerischer Mehraufwand, der bisher nicht im Planungsauftrag "OKN, 1.PA" enthalten ist. Der örtliche Abgleich mit den Bestandsplänen hat bereits stattgefunden und die bestehenden Abweichungen wurden bereits ermittelt. Einzig die ausstehende Übernahme und Korrektur der Bestandspläne an einen anderen AN zu übertragen, ist unter Berücksichtigung der fehlenden Projektkenntnisse und dem höheren zeitlichen Aufwand für die Planbearbeitung nicht sinnvoll. Zudem würde ein AN-Wechsel zwangsläufig zu einem Zeitverzug innerhalb der gewerkebezogenen Teilplanungen führen und den laufenden Planungsprozess behindern. Dies führt im weiteren Verlauf zu Mehrkosten.
- 16.12.2025 NT 22 Nach Bestätigung der Schaltpläne für alle Betriebsstellen und der darauf folgenden OLA-Planung erfolgte von Seiten DB Energie die Vorgabe zur Planung einer zusätzlichen Längstrennung im nördlichen Weichentrapez im Bahnhof Angern-Rogätz. Aufgrund der nachträglichen Änderung müssen bereits erstellte Plansätze (Schaltplan, Lagepläne, Kettenwerkstabellen, Bahnenergieleitungstabellen und schematischer OSE-Kabellageplan) erneut erstellt werden. Es handelt sich weiterhin um eine OLA-Planung. An der Oberleitungsbauart hat sich nichts verändert und auch die zu erstellenden Plansätze sind weiterhin identisch. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 30.10.2025 NT 18 Das Leistungssoll des Auftragnehmers umfasst u. a. Planungsleistungen für Lärmschutzanlagen. Gegenüber dem ursprünglich beauftragten Leistungsumfang ergeben sich zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung und Tragwerksplanung (TWP) Ing.-Bauwerke - sowohl für die Lph 1/2 als auch für die Lph 3/4. Der AN hat die Entwicklung der Fragestellung im Rahmen seiner Leistungen in der Vorplanung sowie in der laufenden Entwurfsplanung bereits begleitet (Synergieeffekte). Damit kann die Nachtragsleistung effizient und kurzfristig erfolgen und direkt in die weitere Planung einfließen. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte Verzögerungen und die Gefährdung der Fertigstellungstermine, insbesondere der Genehmigungsunterlagen zur Folge (Terminrisiko für Gesamtmaßnahme). Weiterhin würden aus einem Wechsel des Auftragnehmers erhebliche Zusatzkosten für die Projekteinarbeitung resultieren. NT 24 Aufgrund der zu Beginn der Maßnahme nicht zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungsfläche im Voreinschnitt Ost wurden diverse Kabeltrommeln auf der zwischenzeitlich eingerichteten BE-Fläche 'Schießkino' gelagert. Mit Fertigstellung der BE im VE Ost mussten die Kabeltrommeln von der BE Schießkino auf die BE VE Ost verlagert werden. Weiterhin wurde ein Teil der alten, nicht mehr nutzbaren Kabeltrommeln entsorgt. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Erschwernissen verbunden, da bei einer Trennung der Leistung zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand entstanden wäre. Ebenso wären Zusatzkosten durch separate Maschinenbereitstellungen sowie überteuerte Entsorgungspreise aufgrund Kleinmengen zu erwarten gewesen. NT 48 Die zusätzlichen Bohr- und Erkundungsleistungen sowie Prüfleistungen wurden erforderlich, um eine Standsicherheitsberechnung zur Befahrbarkeit mit Baufahrzeugen auf der alten Tunnelschale erstellen zu können. Mit der Berechnung wurde die Maximallast von Baufahrzeugen auf der alten Tunnelschale festgesetzt, sodass die Standsicherheit des alten Tunnelbauwerks während des Abtragens der Baugrube in der offenen Bauweise durch Baufahrzeugen gewährleistet werden konnte. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da durch parallel zu den Erkundung laufenden Aushubarbeiten erforderliches Bohrgerät sowie Arbeitsbühnen bereits am Arbeitsort vorhanden waren, sodass keine aufwändige zusätzliche Baustelleneinrichtung und umfangreiche Aufrüstung erforderlich wurden. Ebenso ist ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich, da platzbedingt sowie aus Arbeitsschutzgründen keine zusätzlichen Baumaschinen und -Geräte eines weiteren AN hätten beigestellt werden können.
- 07.10.2025 19 Das Leistungssoll des AN umfasst bereits Planungsleistungen für "OKN, 1.PA, Stendal – Abzw Glindenberg" Ausbau der Strecke 6402 (Magdeburg Hbf - Stendal). In der Lph 4 mussten vor der finalen Fertigstellung der Genehmigungsplanung die Schriftfelder (Vorhabenbezeichnung) in den Planköpfe angepasst werden. Durch die Vergabe an den ursprünglichen Auftragnehmer, können Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung, insbesondere der Einsatz bereits ins Projekt involvierter Fachplaner genutzt und somit erhebliche Schnittstellen sowie ein erhöhter Abstimmungsaufwand zwischen den Beteiligten vermieden werden. Desweiteren hätte ein Wechsel des Auftragnehmers und das vorangestellte Vergabeverfahren Verzögerungen und eine Gefährdung der Fertigstellungstermine, insbesondere der Genehmigungsunterlagen zur Folge (Terminrisiko für Gesamtmaßnahme). Weiterhin würden aus einem Wechsel des Auftragnehmers erhebliche Zusatzkosten für die Projekteinarbeitung resultieren.
- 25.09.2025 20 Das Leistungssoll des Auftragnehmers umfasst bereits die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung für die Verkehrsstation (Vst.) Zielitz Ort. Durch die Vergabe der zusätzlichen Planungsleistungen im Hp. Zielitz an den ursprünglichen Auftragnehmer können Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung, insbesondere der Einsatz bereits ins Projekt involvierter Fachplaner genutzt und somit erhebliche Schnittstellen sowie ein erhöhter Abstimmungsaufwand zwischen den Beteiligten vermieden werden. Desweiteren hätte ein Wechsel des Auftragnehmers und das vorangestellte Vergabeverfahren Verzögerungen in den Leistungsphasen 3/4 und die Gefährdung der Fertigstellungstermine, insbesondere der Genehmigungsunterlagen zur Folge (Terminrisiko für Gesamtmaßnahme). Weiterhin würden aus einem Wechsel des Auftragnehmers erhebliche Zusatzkosten für die Projekteinarbeitung resultieren.
- 13.05.2025 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Dies betrifft die nachträgliche Betrachtung zur Auflassung des BÜ km 14,5 in Womirstedt. Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie, de Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger (Landkreis Börde) der Stadt Wolmirstedt und des EBAs Außenstelle Halle ist die modifizierte „CDU-Variante“ als Vorzugsvariante für die Lph3/4 bestätigt wurden. Die modifizierte CDU-Variante sieht eine Auflassung des BÜ km 14,5 mit Ersatzmaßnahmen bei km 14,7 (Personenunterführung) und bei km 15,7 (Straßenüberführung) zu innerörtliche Umverlegung des Kreuzungspunktes für den motorisierten und nicht-motorisierten Verkehr vor. Die zusätzliche Planungsleistung Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung sowie Zusammenhangsleistungen im Gewerk Verkehrsanlagen (Straßenbau, Wegebau, Bau von Knotenpunkten) sind nicht Vertragsbestandteil des Hauptvertrages. Ein Nachtrag für zusätzliche Planungsleistungen wird erforderlich.
- 18.03.2025 NT10- Mit der Betsätigung der Vorplanung wurde als Vorzugsvariante für die Vst Angern-Rogätz die Variante Mittelbahnsteig+Personenunterführung für die weitere Planung festgelegt. Im Hauptvertrag sind für die Vst Angern-Rogätz Leistungsanteile der Gewerke Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung beauftragt. Für die zusätzliche Maßnahmen zur Errichtung der Personenunterführung wird ein Nachtrag zu den Planungsleistung gem. HOAI Objektplanung und Tragwerksplanung Ing.-Bauwerke erforderlich.
- 17.03.2025 13 - Mit der Bestätigung der Vorplanung (Lph2) zur Strecke 6402: Ostkorridor Nord, PA1: Stendal (a) – Abzw Glindenberg vom 17.03.2023 wurde die Variante 02: Grundvariante für Option Anhebung der Streckengeschwindigkeit Hg = 160 km/h bestätigt.Aus der bestätigten Vorplanung resultiert für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3/4) der Bedarf an zslt. Planungsleistung zur Anpassung/ zum Neubau von Durchlässen, Eisenbahnüberführungen und Stützwänden sowie die damit verbundenen planrechtsrelevanten Betroffenheiten in den Bereichen TöB und Umwelt. Im Hauptvertrag sind die Planungsleistung gem. HOAI Objektplanung und Tragwerksplanung Ing.-Bauwerke für Durchlässe, Eisenbahnüberführungen und Stützwände nicht beauftragt. Ein NAchtrag für die Planungsleitstungen an den KIB-Bauwerken (DL,EÜ, Stützwände) wird erforderlich aktuell
- 16.01.2025 Das Leistungssoll des Auftragnehmers umfasst u. a. Planungsleistungen für das Gewerk "Telekommunikation" inkl. der Erstellung der Planunterlagen bis zum Standort des TSO Magdeburg. Durch die Vergabe der zusätzlichen Planungsleistungen im Gewerk "Kabeltiefbau" im Abschnitt Abzw. Glindenberg - Magdeburg Hbf. an den ursprünglichen Auftragnehmer können Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und -Betreuung, insbesondere der Einsatz bereits ins Projekt involvierter Fachplaner genutzt und somit erhebliche Schnittstellen sowie ein erhöhter Abstimmungsaufwand zwischen den Beteiligten vermieden werden. Des weiteren hätte ein Wechsel des Auftragnehmers und das vorangestellte Vergabeverfahren Verzögerungen in den Leistungsphasen 3/4 und die Gefährdung der Fertigstellungsterimne, insbesondere der Genehmigungsunterlagen zur Folge (Terminrisiko für Gesamtmaßnahme). Weiterhin würden aus einem Wechsel des Auftragnehmers erhebliche Zusatzkosten für die Projekteinarbeitung resultieren.
- 29.11.2024 NT 008 Ein neuer AN besitzt nicht die notwendigen, gewerkeübergreifenden Projektkenntnisse, um die zusätzlichen Planungsanteile (Telekommuniklation) in dem vorgegebenen Zeitfenster termingerecht zu bearbeiten und in den laufenden Planungsrozess zu integrieren. Zudem ist ein Teil der Planung (Telekommunikation) bereits im bestehenden HV enthalten. Eine getrennte Bearbeitung der beiden Planungsanteile (Telekommunikation) durch unterschiedliche AN erzeugt unnötige Schnittstellen und stellt keine Basis dar, um die Funktionalität der Gesamtplanung sicherzustellen. Eine fehlerbehaftete Teilplanung wäre das Ergbebnis, wodurch Nacharbeiten notwendig werden. Damit ergibt sich ein nicht vertretbarer Zeitverzug im Projekt. (Terminrisiko) Der bereits gebundene AN verfügt über die notwendigen Grundlagen aus der vorangegangenen Lph und kann ohne Zeitverzug darauf zugreifen. Zudem besitzt der AN umfangreiche Ortskenntnisse. Auf der Basis ist eine zeitgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Planungsanteile möglich. Im Ergebnis lässt sich die Gesamtplanung termingerecht bearbeiten bzw. in die nächste Leistungsphase überführen. NT 009 Sowohl der Ausschreibungsprozess und der zusätzliche Aufwand zur Einarbeitung eines neuen AN als auch der oben skizzierte zusätzliche Aufwand aufgrund der erforderlichen Schnittstellenabstimmungen haben einen negativen Einfluss auf die gesamte Terminkette im Projekt. Insbesondere da das Gewerk Oberleitung einen hohen Einfluss auf mehrere andere Gewerke hat - insbesondere auf Weichenlagen und Signalstandorte - würden sich diese zeitlichen Verzögerungen im Gewerk Oberleitung auf das gesamte Projekt auswirken. Damit wäre der geplante Termin zur Einreichung der Planrechtsunterlagen im Sommer 2025 nicht mehr haltbar. Diese Verzögerungen im Planrecht wirken sich direkt auf die gesamte Terminkette aus, sodass das Binden eines neuen AN zur Folge hätte, dass der Baubeginn in 2028 nicht mehr haltbar ist.
- 07.03.2024 06 - Ein neuer AN besitzt nicht die notwendigen Projektkenntnisse, um die Nachweisführung in dem vorgegebenen Zeitfenster termingerecht zu bearbeiten und in den laufenden Planungsrozess zu integrieren. Ein neuer AN muss sich vor dem Planungsbeginn erst mit der Örtlichkeit vertraut machen, die vorhandenen Planunterlagen sichten und ein Verständnis für die Gesamtbaumaßnahme entwickeln. Im Ergebnis kommt es zu einem nicht vertretbaren Zeitverzug im Projekt. (Terminrisiko) Der bereits gebundene AN verfügt über die notwendigen Grundlagen aus der vorangegangenen Lph und kann ohne Zeitverzug darauf zugreifen. Zudem besitzt der AN umfangreiche Ortskenntnisse. Auf der Basis ist eine kurzfristige Nachrechnung und Bewertung des Bauwerkes möglich. Hat das Ergebnis der Nachrechnung Auswirkungen auf den bisherigen Planungsinhalt, so ist eine Anpassung der Planung zeitnah möglich. Im Ergebnis lässt sich die Gesamtplanung termingerecht bearbeiten bzw. in die nächste Leistungsphase überführen. Die zusätzlichen Leistungen an einen anderen AN zu vergeben, macht im Hinblick auf einen zeitlich eng getakteten Planungsprozess sowie den bestehenden Abhängigkeiten innerhalb der auszuplanenden Teilgewerke (KIB; Tragwerksplanung; Oberbau; LST; OLA; …) keinen Sinn. Ein Wechsel würde zwangsläufig zu einem Zeitverzug innerhalb der gewerkebezogenen Teilplanungen führen und den laufenden Planungsprozess behindern. Dies führt im weiteren Verlauf zu Mehrkosten.
- 07.03.2024 07 - Ein neuer AN besitzt nicht die notwendigen Projektkenntnisse, um die Nachweisführung und den eventuellen Neubau der PU in dem vorgegebenen Zeitfenster termingerecht zu bearbeiten und in den laufenden Planungsrozess zu integrieren. Ein neuer AN muss sich vor dem Planungsbeginn erst mit der Örtlichkeit vertraut machen, die vorhandenen Planunterlagen sichten und ein Verständnis für die Gesamtbaumaßnahme entwickeln. Im Ergebnis kommt es zu einem nicht vertretbaren Zeitverzug im Projekt. (Terminrisiko) Der bereits gebundene AN verfügt über die notwendigen Grundlagen aus der vorangegangenen Lph und kann ohne Zeitverzug darauf zugreifen. Zudem besitzt der AN umfangreiche Ortskenntnisse. Auf der Basis ist eine kurzfristige Nachrechnung und Bewertung des Bauwerkes möglich. Hat das Ergebnis der Nachrechnung Auswirkungen auf den bisherigen Planungsinhalt, so ist eine Anpassung der Planung zeitnah möglich. Im Ergebnis lässt sich die Gesamtplanung termingerecht bearbeiten bzw. in die nächste Leistungsphase überführen. Die zusätzlichen Leistungen an einen anderen AN zu vergeben, macht im Hinblick auf einen zeitlich eng getakteten Planungsprozess sowie den bestehenden Abhängigkeiten innerhalb der auszuplanenden Teilgewerke (KIB; Tragwerksplanung; Oberbau; LST; OLA; …) keinen Sinn. Ein Wechsel würde zwangsläufig zu einem Zeitverzug innerhalb der gewerkebezogenen Teilplanungen führen und den laufenden Planungsprozess behindern. Dies führt im weiteren Verlauf zu Mehrkosten.
- 26.02.2024 Ausgehend vom Projekt „OKN, 1.PA, Stendal – Abzw Glindenberg“ wird in Wolmirstedt der BÜ 14,5 (Bahnhofstr.) durch eine Eisenbahnüberführung ersetzt. Hierfür sind umfangreiche Planungsleistungen in allen Leistungsphasen erforderlich.
- 28.11.2023 Der AN (PTB Magdeburg GmbH) hat im Rahmen der VP eine Bauphasenplanung erstellt. Auf Basis der vorhandenen Projektkenntnisse und den entsprechenden Planunterlagen kann der AN die Bauphasenplanung kurzfristig fortschreiben und an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Zudem ist die direkte Übernahme der Ergbisse in den weiteren Planungsprozess unkompliziert möglich. An der Stelle einen AN-Wechsel vorzunehmen, führt zu einem zusätzlichen Bearbeitungsaufwand (Übergabe der bisherigen Planung; Einarbeiten in das Projekt; Übergabe der Ergebnisse) mit einem unnötigen Zeitverzug im Gesamtprojekt. Nach Vorlage der Ergebnisse aus der angepassten Bauphasenplanung müssen diese von dem bereits für die nachfolgende Lph gebundenen AN übernommen werden, wodurch es dort zu einem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand kommt.
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