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Deutsch-Türkische Verbandspartnerschaft zur Stärkung von Frauen und jungen Fachkräften in landwirtschaftlichen Genossenschaften in der Türkei
GFA Consulting Group GmbH · Berlin · Berlin
Vergabe-Ergebnis
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) e. V.
Auftragnehmer
Beschreibung
Mit der Durchführung des Kooperationsprojektes "Deutsch-Türkische Verbandspartnerschaft zur Stärkung von Frauen und jungen Fachkräften in landwirtschaftlichen Genossenschaften in der Türkei", TUR 24-01 wurde nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 5 VgV der DGRV beauftragt.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 100 %
Es kommt nur eine Direktvergabe an den DGRV in Betracht, da dieser als Spitzenverband der landwirtschaftlichen Spartenverbände in Deutschland über ein Alleinstellungsmerkmal zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verfügt, er durch die türkischen Verbände als einziger fachlich relevanter Partner wahrgenommen wird und es somit i.S.v. §14 Abs. 4 Nr. 2b VgV aus technischen Gründen keinen Wettbewerb gibt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 10 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB ist der Vertragsschluss möglich. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Ange-bot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) e. V.Zuschlagswert 1.336.740 €1 Veröffentlichung
- 27.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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