Ausgelaufen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 3 Lose

Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen

Stadt Altena (Westf.) · Altena · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Beschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schä-den provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen für die Leistungsbilder Freianlagen und Ingenieurbauwerke in Los 1, Verkehrsanlagen in Los 2 sowie der Tragwerksplanung in Los 3. Die Leistung ist in drei Fachlose aufgeteilt. • Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke • Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen • Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung. Die dargestellten Projektzahlen sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Die Stadt Altena vergibt Rahmenvereinbarungen für Ingenieurleistungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden.

Die Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt: Objektplanung Freianlagen/Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Tragwerksplanung. Es werden umfangreiche Planungs- und Ingenieurkenntnisse sowie Erfahrung im Wiederaufbau nach Katastrophen erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke
  • Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40) 40 %
    Preis

    Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40) Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,12) o Grundleistungen (5,67) o Besondere Leistungen (1,45) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 3,50) o Grundleistungen (3,07) o Besondere Leistungen (0,43) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 3,17) o Grundleistungen (2,88) o Besondere Leistungen (0,29) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,00) o Grundleistungen (3,85) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (1,70) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 11,43) o Grundleistungen (6,59) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (3,39) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 7,08) o Grundleistungen (4,52) o Besondere Leistungen (0,72) o Örtliche Bauüberwachung (2,54) Ziffer 14.3 Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.

  • Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30) 30 %
    Qualität

    Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 11 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Freianlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) sowie • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der Grundleistungen der Leis-tungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 12 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Ingenieurbauwerke“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindes-tens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Pers. Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Per-son des Bieters, Freianlagen (Gewichtungsfaktor 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen und dort der Leistungs-phasen 1 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Ver-gleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Pers. Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Per-son des Bieters, Ingenieurbauwerke (Gewichtungsfaktor 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und dort der Leistungsphasen 2 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.

  • Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30) 30 %
    Qualität

    Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Auslobung Einzelauftrag und Leistungs-start (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter der Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl von Einzelabrufen gewährleistet wird, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und dem Beginn der Leistung möglichst we-nig Zeit vergeht. Wie in der Projektbeschreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und der tatsächlichen Leistungsaufnahme möglichst wenig Zeit vergeht. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Zwischen Auslobung eines Einzelabrufes und Leis-tungsbeginn) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und Leistungsbeginn • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag nach Auslobung, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung meh-rerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl Einzelabrufen gewährleistet wird, dass die jeweiligen Einzelmaßnahmen möglichst zügig und mangelfrei erfüllt werden. Hierbei geht es in der Darstellung gerade nicht um den Zeitraum zwischen Auslobung des Einzelabrufes und dem Leis-tungsbeginn, sondern ausschließlich um den Zeitraum zwischen der eigentlichen Leistungsaufnah-me und der Fertigstellung der jeweils geschuldeten Leistungen. Denn wie in der Projektbeschrei-bung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, an einer zügigen Abarbeitung der Leistungen je Einzel-abruf bei gleichzeitiger Gewährleistung der fachtechnischen Qualität. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung fehlt in Teilen bzw. ganz) EG 1 ausreichend (wenig detailliert, nur allgemein gehaltene Aussagen/Darstellungen, ohne erkennbaren Projektbezug. Dies kann auch dann gegeben sein, wenn nicht alle Unterkriterien beantwortet werden), EG 2 befriedigend (detaillierte Aussage bezüglich sämtlicher Kriterien und nur in Teilbe-reichen pauschal sowie nicht projektspezifische, aber plausible Aussagen), EG 3 gut (überzeugende und sehr detaillierte projektspezifische Aussagen/Darstellungen bezüglich sämtlicher Kriterien) Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird auch hier mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipli-ziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Leistungskriterien abschließend addiert. Je erreichtem EG wird ein Punktwert erzielt, der sich kriteriumsspezifisch aus dem Produkt des Gewichtungsfaktors und dem erreichten EG ergibt.

Los 2 · Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen
  • Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40) 40 %
    Preis

    Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 10,06) o Grundleistungen (5,76) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (2,33) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 16,26) o Grundleistungen (9,63) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 200.000 € (Gewichtungsfaktor 13,69) o Grundleistungen (8,05) o Besondere Leistungen (0,98) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.

  • Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) 30 %
    Qualität

    Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch die-selbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen und dort der Leistungs-phasen 1 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Ver-gleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.

  • Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30) 30 %
    Qualität

    Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung fehlt in Teilen bzw. ganz) EG 1 ausreichend (wenig detailliert, nur allgemein gehaltene Aussagen/Darstellungen, ohne erkennbaren Projektbezug. Dies kann auch dann gegeben sein, wenn nicht alle Unterkriterien beantwortet werden), EG 2 befriedigend (detaillierte Aussage bezüglich sämtlicher Kriterien und nur in Teilbe-reichen pauschal sowie nicht projektspezifische, aber plausible Aussagen), EG 3 gut (überzeugende und sehr detaillierte projektspezifische Aussagen/Darstellungen bezüglich sämtlicher Kriterien) Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird auch hier mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipli-ziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Leistungskriterien abschließend addiert. Je erreichtem EG wird ein Punktwert erzielt, der sich kriteriumsspezifisch aus dem Produkt des Gewichtungsfaktors und dem erreichten EG ergibt.

Los 3 · Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung
  • Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40) 40 %
    Preis

    Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 22,73) o Grundleistungen (16,27) o Besondere Leistungen (6,46) • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 17,27) o Grundleistungen (14,04) o Besondere Leistungen (3,23) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.

  • Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30) 30 %
    Qualität

    Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 6 des Leistungsbilds Anlage 14 „Grundleistungen im Leistungs-bild Tragwerksplanung“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung und dort der Leistungsphasen 2 bis (einschließlich) 6 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.

  • Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30) 30 %
    Qualität

    Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleich-zeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund ei-nes erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig be-auftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Abarbeitung Einzelauftrag (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer (2) CDM Smith SE · LPI Ingenieurgesellschaft mbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 14.045 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 124.366 €
Median 308.599 €
Oberes Quartil 807.992 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Ausgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Altena (Westf.) · Altena

Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Stadt Altena (Westf.)
Standort Altena, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 21.04.2024
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 3
Erfüllungsort Lüdenscheid
Laufzeit 4 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 243.451 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.537 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Altena (Westf.). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

Daten korrigieren →