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Deutsche Bundesbank, 34.0656 Sanierung und Modernisierung der Wohnanlage Lenaustraße 18-20 in 70193 Stuttgart Vertrag Tragwerksplanung, Leistungsphasen 4 bis 6 und 8 HOAI
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDeutsche Bundesbank, 34.0656 Sanierung und Modernisierung der Wohnanlage Lenaustraße 18-20 in 70193 Stuttgart Vertrag Tragwerksplanung, Leistungsphasen 4 bis 6 und 8 HOAI🏆 Schneck Schaal Braun Ingenieurgesellschaft Bauen mbH · Tübingen
- Schneck Schaal Braun Ingenieurgesellschaft Bauen mbH · Tübingen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Schneck Schaal Braun Ingenieurgesellschaft Bauen mbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens soll Tragwerksplanung im Rahmen der Maßnahme "Projekt 34.0656 Sanierung und Modernisierung der Wohnanlage Lenaustraße 18-20 in 70193 Stuttgart" der Deutschen Bundesbank vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 4 bis 6 und 8 HOAI. Hierbei behält sich die Deutsche Bundesbank eine stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung der Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsphase 4 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
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📅 Laufzeit endet am 15.10.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV. Die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Führungskräfte müssen über die Berufsqualifikation des "Beratender Ingenieur / Ingenieur" verfügen. Zugelassen wird, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV). Der Nachweis hat mit dem Angebot zu erfolgen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Vergleichbares Referenzprojekt P1 des Projektleiters / der Projektleiterin aus den letzten 7 Jahren sowie das Ergebnis der Abfrage benannter Ansprechpartner(innen) dieses Projektes 30 %Qualität
Der Auftraggeber bewertet qualitativ die Referenz des Bieters aus den letzten 7 Jahren, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Definition der Vergleichbarkeit: - Planungsleistungen Tragwerksplanung der Leistungsphase 5 - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Realisierung von Sanierungen im Wohnungsbau - Realisierung eine Erweiterung durch eine Dachaufstockung - Realisierung von Bauprojekten im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern Wird keine Referenz mit dem Angebot eingereicht, erfolgt die Bewertung des Kriteriums mit "0" Punkten. Das Kriterium wird mit einer Bewertung zwischen 1 und 3 Punkten versehen und gewichtet. Die Punkte ergeben sich aus der Multiplikation von Gewichtung und Bewertung. Die maximale Punktzahl beträgt 90.
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Vergleichbares Referenzprojekt P2 des Projektleiters / der Projektleiterin mit öffentlichen Auftraggebern aus den letzten 7 Jahren sowie Ergebnis der Abfrage benannter Ansprechpartner(innen) dieses Projektes 30 %Qualität
Der Auftraggeber bewertet qualitativ die Referenz des Bewerbers aus den letzten 7 Jahren, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Definition der Vergleichbarkeit: - Planungsleistungen Tragwerksplanung der Leistungsphase 5 - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Realisierung von Sanierungen im Wohnungsbau - Realisierung eine Erweiterung durch eine Dachaufstockung Wird keine Referenz mit dem Angebot eingereicht, erfolgt die Bewertung des Kriteriums mit "0" Punkten. Das Kriterium wird mit einer Bewertung zwischen 1 und 3 Punkten versehen und gewichtet. Die Punkte ergeben sich aus der Multiplikation von Gewichtung und Bewertung. Die maximale Punktzahl beträgt 90.
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Honorar 30 %Preis
Der Auftraggeber bewertet das Gesamthonorar (einschl. Umbauzuschlag, Besondere Leistung und ggf. Zu- und Abschläge auf das Gesamthonorar gem. Vertrag §10.7) -- ggf. unter Berücksichtigung des Nachlasses gem. Vordr. 11021 I. Das Kriterium wird mit einer Bewertung zwischen 0 und 3 Punkten versehen und gewichtet. Die Punkte ergeben sich aus der Multiplikation von Gewichtung und Bewertung. Die maximale Punktzahl beträgt 90.
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Stundensätze 5 %Preis
Stundensätze gemittelt --ggf. unter Berücksichtigung des Nachlasses gem. Vordr. 11021 I Das Kriterium wird mit einer Bewertung zwischen 0 und 3 Punkten versehen und gewichtet. Die Punkte ergeben sich aus der Multiplikation von Gewichtung und Bewertung. Die maximale Punktzahl beträgt 15.
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Nebenkosten 5 %Preis
Nebenkosten -- ggf. unter Berücksichtigung des Nachlasses gem. Vordr. 11021 I Das Kriterium wird mit einer Bewertung zwischen 0 und 3 Punkten versehen und gewichtet. Die Punkte ergeben sich aus der Multiplikation von Gewichtung und Bewertung. Die maximale Punktzahl beträgt 15.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 99 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Schneck Schaal Braun Ingenieurgesellschaft Bauen mbH1 Veröffentlichung
- 19.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.555 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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