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Aufbau und Betrieb eines regionalen Netzwerkbüros "Transformation Heidekreis
Landkreis Heidekreis, Der Landrat · Soltau · Niedersachsen
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Beschreibung
Der Heidekreis beabsichtigt den Aufbau eines regionalen Netzwerkbüros „Transformation Heidekreis“ als physische Anlaufstelle im Heidekreis für die ansässigen Unternehmen und andere Stakeholder der Wirtschaft. Ort und Beschaffenheit des Büros sind mit dem Auftraggeber abzustimmen, die Kosten trägt der Auftragnehmer, sie sind im abzugebenden Preis einzukalkulieren. Der Heidekreis hat mehrere Themen identifiziert, die wesentlich für das Gelingen der nötigen wirtschaftlichen Transformationsprozesse hin zur Digitalität und Nachhaltigkeit am Standort sind. Zugleich sollen weitere Entwicklungstrends aufgegriffen werden, die eine große Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaftsregion haben werden. Diese Themen und Trends sollen fachlich begleitet und für den Heidekreis bearbeitet werden. Der Auftragnehmer soll dabei Markt- und Standortanalysen durchführen, Netzwerkstrukturen aufbauen, Netzwerke managen, das Netzwerkbüro im Heidekreis etablieren und mit Personal vor Ort betreiben. Die Zusammenarbeit mit dem landkreiseigenen Personal der Wirtschaftsförderung ist besonders zu berücksichtigen. Konkret sind folgende Aufgaben zu bearbeiten: - Beobachtung und Bewertung von aktuellen Entwicklungen - Identifizierung der für den Heidekreis relevanten Akteure in dem jeweiligen Bereich - Ansprache und Vernetzung derselben - Entwicklung von weiterführenden Projekten - Aufzeigen von Umsetzungsmöglichkeiten in Politik, Verwaltung, Kommunen und Wirtschaft - Begleitung von gegebenenfalls resultierenden Investitions- bzw. Ansiedlungsprojekten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunen - Öffentlichkeitsarbeit - Vertretung in überregionalen Netzwerken und Institutionen im Norddeutschen Raum (bspw. KEAN, Rüstungscluster Niedersachsen, InnoNON, Hochschulen in HB, HA, LB, HH…) - Vorhalten einer regionalen Anlauf-/Kontaktstelle für Nachhaltigkeitsthemen und Nachhaltigkeitsberichterstattung, branchenspezifische Marktsondierung und -Beobachtung Die Auftragsvergabe erfolgt unt
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Der Landkreis Heidekreis vergibt den Aufbau und Betrieb eines regionalen Netzwerkbüros zur Begleitung wirtschaftlicher Transformationsprozesse (Digitalität, Nachhaltigkeit) mit geschätztem Wert im mittleren sechsstelligen Bereich.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis 40%
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Qualität nach Wichtigkeit
Qualität (Konzeptdarlegung) 60%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen. Erklärung, dass die Russlandsanktionen eingehalten werden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis dreier aussagekräftiger Referenzen gleichwertiger Projekte mit Erfahrungen im Management von Projekten mit mehr als zwölf Monaten Dauer; mit Erfahrungen im Netzwerkmanagement, idealerweise mit thematischem Bezug zu den Fokus-Themen des Projekts; mit Erfahrungen in der Erstellung von wissenschaftlich fundierten Studien und Analysen Nachweis der Kompetenz des Projektleiters und Stellvertreters mittels Referenzen mit Projektbezug Nachweis der Sicherstellung eines gleichwertigen Ersatzes bei Ausfall des Leistungspersonals
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 34 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 22.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 29 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Wirtschaftsförderungsgesellschaft Deltaland GmbHZuschlagswert 1.050.000 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 107 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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