AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Gemeinde Oberschleißheim: Bestattungs-Dienstleistungen

Notice-ID: 5f2e7b87-8759-46b6-9d04-c9bb175418eb · Procedure-ID: a50e39d4-bc8b-4058-b55f-29e2c05a8751

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Oberschleißheim, Oberschleißheim
Veröffentlicht
30.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98370000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Soziales & Pflege
Auftragsvolumen (Rahmen)
350.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Oberschleißheim beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen im Bestattungswesen auf rahmenvertraglicher Basis für vier (4) Jahre. Die Auftraggeberin ist Trägerin des städtischen Friedhofs. Die Auftraggeberin führt auf dem Friedhof die Bestattungen nach Maßgabe des Bestattungsgesetzes und der Bestattungsverordnung durch. Sie hat den Friedhof zu verwalten, zu unterhalten und zu pflegen. Die Benutzung des Friedhofs ist durch Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofsordnung geregelt. Gegenstand der Dienstleistungen sind Grab öffnen/schließen, Durchführung von Beerdigungen sowie sonstige Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Bestattungen anfallen (bspw. Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs etc.). Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Oberschleißheim_Bestattungs-DL".

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Freisinger Bestattungshaus GmbH
Vertragsabschluss
28.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).