Offenes Verfahren
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet Grüne Vergabe

Rahmenvertrag Teerentsorgung

Stadt Herne · Herne · Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung

Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen

KI-Eignungsanalyse

Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Klimaschutz
Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 984 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 288.700 €
Median 637.100 €
Oberes Quartil 1.620.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Auftraggeber Stadt Herne
Standort Herne, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 13.05.2026
CPV-Code 90522000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Erfüllungsort Herne - Gesamtes Stadtgebiet
Laufzeit 01.07.2026 – 30.06.2030
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 60 Tage

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 277.736 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -10%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Herne. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert · KI-Analyse

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