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Konzessionsvergabe Digitale Gepäckschließfächer für DB InfraGO AG
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin
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Gegenstand dieser Vergabe ist eine Dienstleistungskonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V.m. KonzVgV. Sie beinhaltet insbesondere die Lieferung, den Aufbau und den Betrieb von digitalen Gepäckschließfächern durch Konzessionsnehmer an Bahnhöfen der DB InfraGO (Konzessionsgeber). Dies umfasst ein Los für die Region Nord (Los 1) und ein weiteres Los für die Region Süd (Los 2) innerhalb Deutschlands. Der Leistungsgegenstand des Konzessionsnehmers umfasst im Wesentlichen: - Lieferung der Schließfachanlagen - Aufbau, Inbetriebnahme der Schließfachanlagen - Betrieb der Schließfachanlagen (inkl. Betriebsführung Soft-/Hardware) - Kundenservice (inkl. telefonischem Kundensupport) - Reinigung (periodische Reinigung sowie Beseitigung von Verschmutzungen auf Abruf) - Instandhaltung (periodische Wartung sowie Störungsbeseitigung auf Abruf) - Außerbetriebnahme, Deinstallation, Rückbau der Anlage (nach Vertragsende) Im Rahmen der Vergabe wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zur Erbringung der Leistung geeigneten und zuverlässigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für jedes Los soll jeweils ein Konzessionsnehmer die entsprechende Region Nord bzw. Süd versorgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Konzessionsvergabe für digitale Gepäckschließfächer an Bahnhöfen der DB InfraGO AG.
- Leistungsumfang beinhaltet Lieferung, Aufbau, Betrieb, Kundenservice, Reinigung und Instandhaltung.
- Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Region Nord und Region Süd.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession mit einem Teilnahmewettbewerb vor der Angebotsaufforderung.
- Bieter müssen die Eignung und Zuverlässigkeit im Teilnahmewettbewerb nachweisen.
Die Konzessionsvergabe umfasst die Lieferung, den Aufbau und den Betrieb von digitalen Gepäckschließfächern an Bahnhöfen der DB InfraGO AG in zwei Regionen (Nord und Süd).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Umsatzanteil 95 %Preis
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 5 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Sämtliche Eignungskriterien von Eignung 1 bis Eignung 9 sind Ausschlusskriterien, die wenn sie nicht vorhanden oder nicht vollständig bzw. nicht anforderungsgerecht sind, zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren führen. Eignung 1 Abgabe der vollständig ausgefüllten und signierten „Bietereigenerklärung“, Vorlage siehe Ordner „Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb“ auf dem Vergabeportal Eignung 2 Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“ Eignung 3 Abgabe des signierten Dokuments „Vertraulichkeitserklärung“ Eignung 4 Abgabe der ausgefüllten und signierten Verpflichtungserklärung nach § 47 SektVO, sofern eine Eignungsleihe vorliegt Eignung 5 Abgabe der ausgefüllten und signierten „Bietergemeinschaftserklärung“, sofern eine Beteiligung am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft erfolgt Eignung 6 Betriebserfahrung: Bitte stellen Sie zu den folgenden Punkten Nachweise für 30 Referenzstandorte der letzten fünf Jahre bereit (Stichtag 30.06.2026): Der Bewerber stellt Referenzstandorte vor, bei denen er im Betrieb von digitalen Gepäckschließfächern die wirtschaftliche Gesamtverantwortung getragen hat. Hierbei handelt es sich um Anlagen, die überwiegend der Gepäckaufbewahrung dienten. Die vorgelegten Referenzstandorte werden nur anerkannt, sofern die dort betriebenen Schließfachanlagen einen offenen nutzerbasierten Betrieb aufweisen. Dieses liegt vor, wenn die Nutzung der Schließfächer durch eine Vielzahl unabhängiger Endkundinnen und Endkunden erfolgt und sowohl die Einlagerung als auch die Entnahme des Gepäcks grundsätzlich durch unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer möglich ist, ohne dauerhafte nutzerbezogene Zuordnung eines einzelnen Fachs. Als „Referenzstandort“ gilt ein geografisch eigenständiger, eindeutig abgrenzbarer Standort (z. B. ein konkreter Bahnhof, ein konkreter Flughafen oder ein konkretes Messegelände). Mehrere Anlagen innerhalb desselben Referenzstandorts (z. B. mehrere Anlagen am selben Bahnhof/ Flughafen/ Messegelände) dürfen nur als ein Referenzstandort gewertet werden. Hierbei stellt der Bewerber folgende Nachweise dar: 1) Standortbezeichnung 2) Einsatzzeitraum 3) Anzahl Fächer je Standort 4) mit insgesamt mindestens 1.000 Einzelfächern (kumuliert über alle Referenzstandorte) 5) Erläuterung des Auftrags 6) Bestätigung über wirtschaftliche Gesamtverantwortung bzgl. des jeweiligen Standorts hinsichtlich Investition, Betrieb und Instandhaltung sowie Erlös- und Kostenrisiken Eignung 7 Standorterfahrung: Der Bewerber verfügt über nachgewiesene Erfahrungen aus den letzten fünf Jahren im Betrieb digitaler Gepäckschließfachanlagen an mehreren: • öffentlich zugänglichen • stark frequentierten Standorten, • die typischerweise Einflüssen wie Vandalismus, Verschmutzung, intensiver Nutzung und wechselnden Umweltbedingungen ausgesetzt sind. Hierbei stellt der Bewerber folgende Nachweise dar: 1) Standortbezeichnung 2) Einsatzzeitraum 3) Erläuterung des Auftrags Eignung 8 Finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bewerber weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung eines Projekts mit einem Investitionsvolumen für dieses Los von mindestens 5 Millionen Euro nach. Der Bewerber hat hierfür mit seinem Teilnahmeantrag eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben. Mit seinem Angebot hat der Bewerber zusätzlich einen Nachweis in Form einer verbindlichen, projektspezifischen Finanzierungsbestätigung zu erbringen. Diese muss bestätigen, dass dem Bewerber die erforderlichen finanziellen Mittel für das konkrete Ausschreibungsprojekt verbindlich zur Verfügung stehen oder bereitgestellt werden: Als geeignete Nachweise gelten insbesondere: – eine verbindliche Kreditzusage für den Fall eines Zuschlags eines Kreditinstituts, – eine Finanzierungsbestätigung für den Fall eines Zuschlags eines Kreditgebers oder Investors, – eine harte Patronatserklärung für den Fall eines Zuschlags eines Mutterunternehmens, – eine verbindliche Eigenmittelbestätigung (z. B. durch Wirtschaftsprüfer), – oder eine vergleichbare, rechtlich belastbare Finanzierungszusage für den Fall eines Zuschlags. Die Nachweise müssen sich ausdrücklich auf das vorliegende Projekt beziehen und dürfen keine aufschiebenden oder unbestimmten Bedingungen enthalten, die die tatsächliche Verfügbarkeit der Mittel in Frage stellen. Reine Eigenerklärungen, allgemeine Bonitätsauskünfte oder ausschließlich bilanzielle Kennzahlen genügen nicht als Nachweis. Eignung 9 Sprache Der Bewerber erklärt seine Eignung darüber, die Anforderungen hinsichtlich deutschsprachiger Kommunikationsfähigkeiten gemäß Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung spätestens zum Projektbeginn erfüllen zu können. Danach hat der Konzessionsgeber für die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Konzessionsgeber in allen Projektphasen (Planung, Rollout, Betrieb, Entstörung, Weiterentwicklung, Vertragsmanagement) deutschsprachige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner inklusive Vertretungen sowohl für den operativen als auch für den kaufmännischen Bereich zur Verfügung zu stellen. Ebenso werden vom Konzessionsnehmer alle Berichte, Dokumente und Nachweise in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Die vom Konzessionsnehmer bereitzustellenden deutschsprachigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner müssen über Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über vergleichbare Kenntnisse verfügen. Auf Anforderung des Konzessionsgebers hat der Konzessionsnehmer einen Ansprechpartner auszutauschen, wenn dieser nicht die Anforderungen des Konzessionsgebers erfüllt. Die detaillierten Eignungskriterien finden Sie im Ordner: „Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb“ auf dem Vergabeportal. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie (Versorgungssicherheit) zutreffen, sondern können auch für weitere gelten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
- Frist 03.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 94 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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