AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Konzessionsvergabe Digitale Gepäckschließfächer für DB InfraGO AG
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- Frist (Submission)
- 03.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 70000000 — Immobiliendienstleistungen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist eine Dienstleistungskonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V.m. KonzVgV. Sie beinhaltet insbesondere die Lieferung, den Aufbau und den Betrieb von digitalen Gepäckschließfächern durch Konzessionsnehmer an Bahnhöfen der DB InfraGO (Konzessionsgeber). Dies umfasst ein Los für die Region Nord (Los 1) und ein weiteres Los für die Region Süd (Los 2) innerhalb Deutschlands. Der Leistungsgegenstand des Konzessionsnehmers umfasst im Wesentlichen: - Lieferung der Schließfachanlagen - Aufbau, Inbetriebnahme der Schließfachanlagen - Betrieb der Schließfachanlagen (inkl. Betriebsführung Soft-/Hardware) - Kundenservice (inkl. telefonischem Kundensupport) - Reinigung (periodische Reinigung sowie Beseitigung von Verschmutzungen auf Abruf) - Instandhaltung (periodische Wartung sowie Störungsbeseitigung auf Abruf) - Außerbetriebnahme, Deinstallation, Rückbau der Anlage (nach Vertragsende) Im Rahmen der Vergabe wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zur Erbringung der Leistung geeigneten und zuverlässigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für jedes Los soll jeweils ein Konzessionsnehmer die entsprechende Region Nord bzw. Süd versorgen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 10 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.