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Messdatenaufbereitung MSB
EnBW Energie Baden-Württemberg AG · Karlsruhe · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG beabsichtigt die Beschaffung einer Softwarelösung zur skalierbaren und mehrmandantenfähigen Aufbereitung von Messdaten auf Ebene der Messlokation. Das Leistungsobjekt umfasst alle fachlichen Funktionen zur Entgegennahme von Messdaten aus fernauslesbaren Stromzählern, deren Verarbeitung und Aufbereitung sowie die fristgerechte Bereitstellung aufbereiteter Messdaten zu entsprechenden Messdatenanforderungen. Die Leistungen beinhalten sowohl die Einführung der Software als auch den anschließenden Betrieb der erforderlichen Leistungsobjekte, die entweder vollständig durch den Auftragnehmer im Rahmen einer SaaS‑Bereitstellung oder - bei Betrieb auf EnBW‑Infrastruktur - durch entsprechende Service‑ und Wartungsleistungen unterstützt wird.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung einer skalierbaren und mehrmandantenfähigen Softwarelösung zur Aufbereitung von Messdaten von Stromzählern.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 299 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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