AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5fbaa5c8-c85b-4f22-9989-9c92d3c61893/

Messdatenaufbereitung MSB

Notice-ID: 5fbaa5c8-c85b-4f22-9989-9c92d3c61893 · Procedure-ID: 0265fef8-c1cc-4a6f-8570-72d91c904d30

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Stammdaten

Auftraggeber
EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe
Veröffentlicht
06.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG beabsichtigt die Beschaffung einer Softwarelösung zur skalierbaren und mehrmandantenfähigen Aufbereitung von Messdaten auf Ebene der Messlokation. Das Leistungsobjekt umfasst alle fachlichen Funktionen zur Entgegennahme von Messdaten aus fernauslesbaren Stromzählern, deren Verarbeitung und Aufbereitung sowie die fristgerechte Bereitstellung aufbereiteter Messdaten zu entsprechenden Messdatenanforderungen. Die Leistungen beinhalten sowohl die Einführung der Software als auch den anschließenden Betrieb der erforderlichen Leistungsobjekte, die entweder vollständig durch den Auftragnehmer im Rahmen einer SaaS‑Bereitstellung oder - bei Betrieb auf EnBW‑Infrastruktur - durch entsprechende Service‑ und Wartungsleistungen unterstützt wird.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).